Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JUNI 2021 18 Bereits im Jahr 2016 schlossen Josef Weigl, Geschäfts- führer der Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg (GFN) und dem Regensburger Verkehrsverbund (RVV) und die 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm den Vertrag, um den ÖPNV noch attraktiver machen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um ein Einzel-Ti- cket zum reduzierten Preis von 1 €, dass eine Stunde lang innerhalb des jeweiligen Gemeindegebietes gül- tig ist. Das Einzel-Ticket gilt nicht nur bei einer Fahrt von der angegebenen Haltestelle A bis Haltestelle B, sondern auf dem gesamten Gemeindegebiet auch auf allen Fahrten zwischen den beiden angegebenen Hal- testellen. Mit dem 1-Euro-Ticket ist es möglich, auf den folgend genannten Linien innerhalb der Gemein- de alle Busse als Verbindung zwischen den Gemein- deteilen zu benutzen. Einkäufe oder Arztbesuche in- nerhalb von Pentling lassen sich damit kostengünsti- ger erledigen. Die Tickets können im Bus oder an den Verkaufsstellen des RVV erworben werden. Linie 7 ! Pentling Rotsäulenweg – Pentling Real Linie 8A ! Pentling Hölkeringer Straße – Pentling Rotsäu- lenweg Linie 16 ! Graßlfing B 16/Regensburger Straße – Abzw. Pentling Rotsäulenweg Linie 16 ! Seedorf – Pentling Linie 19 ! Graßlfing B 16 - Pentling Ahornstraße Linie 22 ! Poign – Hänghof Linie 101 ! Seedorf – Poign Linie 111 ! Matting (alle Haltestellen) – Pentling Kornweg Linie 112 ! Matting (alle Haltestellen) – Neudorf Linie N ! im Streckenabschnitt Regensburg Rotsäulenweg – Abzw. Pentling Für Bürgermeisterin Wilhelm stehen seit der Einfüh- rung dieses Tickets soziale und ökologische Aspekte im Blickpunkt. Der Wirtschaftsstandort Pentling mit seinen Verbrauchermärkten wird so noch mehr ge- stärkt. DesWeiteren können sich nicht so mobile Bür- ger gegenseitig besuchen. Die Differenz zum norma- len Ticket erstattet die Gemeinde dem RVV. Gemeindeticket bewährt sich seit 5 Jahren HANDLUNGSWEISEN ZUM SCHUTZ VOR EINER INFEKTION Der Ministerrat blickte bei seiner Kabinettssitzung und der anschließenden Pressekonferenz vorsichtig- optimistisch in die Zukunft und beschloss angesichts der guten Entwicklung der Impfzahlen und der sin- kenden Inzidenzwerte im Mai leichte Lockerungen. Die Gemeindeverwaltung appelliert weiterhin mit al- lem Nachdruck an die Bürgerinnen und Bürger, auch weiterhin die Schutzvorschriften konsequent einzu- halten. Handeln Sie zum Schutz unserer Gesundheit mit Vorsicht und Umsicht! Entscheiden Sie verantwor- tungsbewusst, welche Termine Sie wahrnehmen und welche Kontakte Sie vermeiden können! Beachten Sie bitte weiterhin konsequent die vom Bayerischen Staatsministerium empfohlenen Hand- lungsweisen zum Schutz vor einer Infektion: Entscheiden Sie sorgfältig, welche Kontakte Sie ! zulassen, ob Sie an Veranstaltungen teilnehmen, welche Orte Sie aufsuchen Das Tragen von FFP-2 Masken in bestimmten Si- ! tuation im öffentlichen Raum ist verpflichtend Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand ! Vermeiden Sie direkten Körperkontakt ! Lüften Sie häufig geschlossene Räume ! Vermeiden Sie die Berührung des eigenen Ge- ! sichts mit ungewaschenen Händen Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände ! mit Wasser und Seife Durch die freiwillige Corona-Schutzimpfung helfen Sie, die Ansteckungsgefahr einzudämmen und die Schwere des Verlaufs der Krankheit zu mildern Das Bayerischen Staatsministerium hat eine Hotline eingerichtet: Tel. 09131-68085101 ERREICHBARKEIT DER GEMEINDEVERWALTUNG Im Umgang mit Sicherheitsbestimmungen zur Ein- grenzung des Coronavirus bitten wir Sie, vor Ihrem Besuch im Rathaus auch weiterhin Termine mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen zu vereinbaren (te- lefonisch oder per E-mail). Somit kann das Zusam- mentreffen von mehreren Menschen auf begrenztem Raum vermieden werden. Sollten Sie ohne Termin kommen, rechnen Sie bitte mit Wartezeiten vor dem Rathaus. Bei Ihrem Besuch im Rathaus sind das Tragen eines Mund-Nase-Schutz sowie das Einhalten des Distanz- gebotes verpflichtend. Service trotz Corona: Wir bitten Sie,Antragstellun- gen soweit möglich über das online-Portal und andere Anliegen telefonisch, per mail, per Post oder durch Einwurf von Unterlagen an uns zu erledigen. Öffnungszeiten des Rathauses: Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und ! 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr ! Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr ! Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und ! 14:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr ! Aktuelle Hinweise entnehmen Sie bitte der Homepage www.pentling.de BENÖTIGEN SIE HILFE? Die aktuelle Situation stellt auch die Gemeinde Pentling vor große He- rausforderungen. Die Ver- breitung des Corona-Virus muss zwingend verlang- samt werden, dies hat auch Auswirkungen auf unseren Alltag. Es gilt nun, besonders gefährdete Personengruppen, wie Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen, zu schützen. Diejenigen Personen, die aufgrund von Vorerkrankun- gen das Risiko einer erhöhten Ansteckungsgefahr beim Einkaufen vermeiden wollen und nicht durch Familienangehörige versorgt werden können, wenden sich bitte an die Nachbarschaftshilfe der Gemeinde Pentling. Das bedeutet, dass Ehrenamtliche für die genannten Personengruppen Einkäufe, Apothekengänge oder auch telefonische Besuchsdienste übernehmen.Wenn Sie selbst Bedarf haben oder einen Angehörigen ha- ben, der Hilfe benötigt, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden dann versuchen, Ihnen in Ihrer Situation behilflich zu sein. Ansprechpartner: Kathleen Schmula ! Tel. 0941/92082-16 (Mo-Fr.: 08:00 -12:00) 2. Bürgermeister Sebastian Hopfensperger ! Tel.: 0160/938 538 54 nachbarschaftshilfe.pentling@pentling.de CORONA VIRUS — Maßnahmen innerhalb der Gemeinde stand 31.05.2021

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