Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
JUNI 2021 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 17 gründung, Planzeichnung, etc.) In Bezug auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan gibt das Land- ratsamt Regensburg, Sachgebiet Bauleitplanung, fol- gende Anregungen und Einwände: Unter Berücksichtigung des Bestimmtheitsgrund- ! satzes möchten wir auf das Fehlen detaillierter Angaben wie Fl.-Nrn. und Gemarkung zum räumlichen Geltungsbereich im normativen Teil des Bebauungsplanes hinweisen, zudem bitten wir um einheitliche Bezeichnung des Bebauungs- planes (in der Begründung fehlt „- westlich und ostlich der A 93“). Angabe des Datums der aktuellen Planfassung ! auf der Planzeichnung. Da in den Teilbereichen D und E neue Zufahrten ! errichtet werden sollen, sind diese konkret fest- zusetzen und nicht nur als Hinweis aufzuführen. Eine Baubeschränkungszone von 20 m an Auto- ! bahnen kann § 9 FStrG nicht entnommen wer- den. Wir bitten dies zu überprüfen und ggf. auf die Darstellung zu verzichten. Wir bitten die in der Nutzungsschablone genann- ! ten Festsetzungen zusätzlich in den textlichen Festsetzungen abzuhandeln. Die Nutzungsschablone der Teilflache C fehlt, zu- ! dem überdeckt die orangefarbene Flache einen Großteil der Darstellung dieser Teilflache. Der Nutzungsschablone der Teilflache B ist zu ! entnehmen, dass die Flache je Trafogebäude auf 50 m2 beschränkt wird. Die Anzahl der zulässi- gen Trafogebäude wird jedoch nicht beschränkt, sodass wir eine Beschränkung der Anzahl bzw. die Festsetzung des konkreten Standorts der zu- lässigen Trafogebäude empfehlen auch im Hin- blick auf die Wahl eines vorhabenbezogenen Be- bauungsplans. Es fehlen die Festsetzungen zu Ausgleichsflä- ! chen. Diese sind hinreichend zu bestimmen und textlich festzusetzen. Die Begründung soll Ziel, Zweck und die Auswir- ! kungen der Planungen gemaß § 2a Satz 2 BauGB darlegen und die Planung rechtfertigen als auch deren Erforderlichkeit nachweisen und die einzel- nen Festsetzungen sowie wesentliche planeri- sche Entscheidungen begründen und nicht nur erläutern. Wir legen nahe, die Begründung um den Bedarf entsprechend den in den Planungshil- fen niedergelegten statistischen Erhebungen und Einflussgrößen (Bevölkerungsentwicklung gemäß Demographie-Spiegel des Bayerischen Landes- amtes für Statistik und Datenverarbeitung, wirt- schaftliche Entwicklung Region/Gemeinde, Flä- chenbedarf einzelner Wirtschaftszweige, überre- gionale Gewerbestandortfunktionen, …) zu er- gänzen. Der Fachreferent für Natur- und Landschaftsschutz am Landratsamt Regensburg, erhebt Einspruch gegen die Begründung hinsichtlich der Eingriffsregelung im Umweltbericht Nr. 2.7 des Bebauungsplanes bzw. Nr. 2.4 des Flächennutzungsplanes. Es wird darin ein Be- schluss des Bayerischen Landtags vom 23.09.2020 (Drucksache 18/10017) herangezogen, der besagt, dass PV-Freiflächenanlagen ohne zusätz- lichen Ausgleichsbedarf zum Regelfall gemacht wer- den sollen. Dieser besagte Beschluss ist jedoch zu- nächst nur ein Auftrag an die Staatsregierung, fest- zulegen, wie genau die PV-Freiflächenanlagen zukünf- tig gestaltet werden müssten. Es handelt sich jeden- falls noch um keinen Vollzugshinweis o.a., der bereits für diese aktuelle Planung konkret angewendet wer- den könnte. Insofern sind auch derzeit die bisherige Eingriffsregelung, sowie die Hinweise des StMl von 2009 dazu, weiterhin anzuwenden. Das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Natur- und Umweltschutz, weist darauf hin, dass keine wasser- rechtlichen Verbote betroffen sind. Die Fl.Nr. 61, 153 und 157 Gem.Poign liegen in einem wassersensiblen Bereich. Es kann zu hohen Wasserabfluss bzw. hoch anstehendes Grundwasser kommen. Weiter wird mitgeteilt, dass das Plangebiet stark hän- gig ist und wild abfließendes Wasser entsteht. Dieser natürliche Ablauf darf durch die Bebauung nicht be- hindert, verstärkt oder auf andereWeise zum Nachteil der tiefer liegenden Grundstücke verändert werden. Das anfallende Niederschlagswasser ist breitflächig über die belebte Bodenzone zu versickern. Die Ausführungen im Bebauungsplan werden als aus- reichend erachtet. Ebenso ausreichend dargestellt ist auch, dass es zu keinen Behinderungen oder Verstär- kungen des wild abfließendenWassers durch die Be- bauung kommen darf. Eine Änderung der Planung ist nicht notwendig. Einwendungen von Bürgern gingen nicht ein. Den ausgearbeiteten obigen Vorschlägen der Verwal- tung zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Ände- rung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 10 und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet für regenerative Energien / Sonnenenergie Poign IV – westlich und östlich der A93“ wird zugestimmt und hiermit beschlossen. Das Deckblatt Nr. 10 und der Be- bauungsplan mit Grünordnungsplan werden jeweils in der Fassung vom 20.05.2021 gebilligt. Die Verwal- tung wird ermächtigt, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Festlegung der Geschwindigkeitsbegren- zung an der Donautalstraße Bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.10.2020 hat der Gemeinderat, nicht wie im Mobilitätskonzept des Landkreises Regensburgs vorgeschlagen, be- schlossen an der Donautalstraße keine Fahrradstraße auszuweisen, sondern vielmehr die Geschwindigkeits- beschränkungen zu überprüfen und ggf. neu festzu- legen. Der Verwaltung liegen nun die Empfehlungen des Landratsamtes Abteilung Verkehrswesen und der Po- lizeiinspektion Neutraubling vor. Der Vorschlag sieht bei Unterirading/Walba eine Ge- schwindigkeit von 50 km/h vor mit dem Gefahrenzei- chen 138-10 Radfahrer. Danach wird durchgängig bis zur Stadtgrenze 70 km/h vorgeschlagen. Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 wurde vom Ministerium empfohlen, die Trichter 80-60 durch 70 km/h zu ersetzen. Für den Bereich Weichselmühle empfiehlt die Verwaltung auch auf 50 km/h zu be- schränken, da auch dort unübersichtliche Stellen sind. Der Gemeinderat beschließt die Geschwindigkeitsbe- grenzung in dem Bereich Walba und Weichselmühle auf 50 km/h festzusetzen und ansonsten durchgängig 70 km/h und beauftragt die Verwaltung die Beschil- derung entsprechend aufzustellen. Zusätzlich wird die Geschwingikeit im Bereich beim Jugendfreizeitgelän- de Schwalbennest auf eine zulässige Höchstgeschwin- digkeit von 50 km/h zu beschränkt. Antrag auf Zuschuss der Katholischen Kir- chenstiftung Hohengebraching für den Wie- deraufbau des Pfarrheims Hohengebra- ching Mit Schreiben vom 22.04.2021 stellt Herr Pfarrer Ste- fan Haimerl stellvertretend für die Katholische Kir- chenstiftung Hohengebraching einen Antrag auf Zu- schuss zum Wiederaufbau des Pfarrheims Hohenge- braching. Die voraussichtlichen Baukosten belaufen sich nach Berechnung des Architekturbüros Blasch auf 1.167.536,27 €. Von der Diözese gibt es für die Baumaßnahme einen Zuschuss von 50 Prozent. Somit ergeben sich verbleibende Kosten für die Kirchenstif- tung in Höhe von 583.768,14 €. Die Finanzierungslücke beträgt nach Abzug der Ei- genmittel noch 150.000 €. Die Verwaltung schlägt vor die Finanzierungslücke mit 20% zu bezuschussen. Maximal jedoch mit 30.000 €. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2022 zu berücksich- tigen und stehen danach zum Abruf zur Verfügung. Bekanntgabe von Bauvorhaben Neubau einer DHH Waldstr. 32 ! Gartenaus Eichenstr. 6 ! Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses Haidstr. ! 9 Doppelgarage Mattinger Weg 2a ! Bekanntgabe von Auftragsvergaben keine ! Information zu aktuellen Themen Impfung der über 80-Jährigen im Gemeindege- ! biet erfolgreich abgeschlossen. 2. Impfung fand am 11./12.5.21 statt. Der Dank gilt allen freiwilli- gen Helferinnen und Helfern. Sachstand Wolfgangstraße: Bei dem Bauvorha- ! ben Ausbau der Wolfgangstraße in Matting wer- den diese und nächste Woche die Stahlspund- wände für den Leitungsabschnitt zwischen Aus- laufbauwerk (Donau) und Verteilerbauwerk (Kir- che) erstellt. Ab Anfang nächster Woche erfolgen Grabenverbau, Aushub und Leitungsverlegung. Zeitgleich werden an einzelnen Gebäuden Siche- rungsarbeiten durchgeführt. Bei der Herstellung des Zwischenlagerplatzes für den Erdaushub haben sich Probleme auf Grund der mangelnden Tragfähigkeit des Untergrundes ergeben. Mittlerweile wurden in Zusammenar- beit mit einem Bodengutachter Lösungsansätze erarbeitet. Die Veränderungen der Ausführungen diesbezüglich werden zu einem Nachtrag führen, der vermutlich in der nächsten Gemeinderatssit- zung vorliegt. Sachstand BG Jahnstraße: Die Arbeiten für das ! Baugebiet Jahnstraße haben Anfang Mai mit der Herstellung der Baustelleneinrichtung im Bereich der „Parzelle Feuerwehrgerätehaus“ begonnen. Derzeit erfolgt der Leitungsbau des Nieder- schlagswasserkanals von der Einleitungsstelle am Iradinger Bach in Richtung Regensburger Straße. Zeitgleich erfolgt der Humusabtrag im Baugebiet. Sachstand Neubau Kinderkrippe IB: Mieterin ist ! nun ausgezogen. Vorarbeiten haben umgehend angefangen. Abbrucharbeiten folgen Anfang Juni. Als kultureller Auftakt in der Gemeinde nach den ! abgesagten Weihnachts- und Ostermärkten fin- den am 10. und 11. Juli in Zusammenarbeit mit dem Ensemble des „Statt-Theaters“ Regensburg zwei Freilufttheateraufführungen auf dem Vor- platz des Rathauses Pentling statt. Korrektur zum Amtlichen Teil der April-Ausgabe, Gemeinderats- sitzung vom 18. März 2021: In der April-Ausgabe ist auf Seite 15 ein Schreib- fehler unterlaufen. Auf Zeile 19 und 20 der mitt- leren Spalte steht, dass die Hebesätze fur die Grund- und Gewerbesteuer auf jeweils 310 v.H. erhöht wurden. Richtig ist, dass die Hebesätze der Grundsteuer A und B auf jeweils 310 v.H. er- höht wurden, der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt bei 380 v.H.
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