Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
JUNI 2021 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen der Gemeinde Pentling“ und verantwortlich für deren Inhalt: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 0941/92082-0 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9 für Sportflächen im Gemein- degebiet sowie Erweiterung des Bauhofes; Behandlung von Bedenken und Anregungen der öffentlichen Auslegung; Feststellung der Flächennutzungsplanänderung Das Deckblatt Nr. 9 zur Änderung des Flächennut- zungsplanes lag einschließlich Begründung und Um- weltbericht in der Zeit vom 15. März 2021 bis ein- schließlich 16. April 2021 öffentlich im Rathaus aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der öffentlichen Auslegung mit Schreiben vom 05.03.2021 benachrichtigt. Folgende Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert oder mitgeteilt, dass keine eigenen Belange berührt sind bzw. keine Einwendungen bestehen: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermes- ! sung Wasserwirtschaftsamt Regensburg ! Deutsche Telekom Technik GmbH ! Markt Bad Abbach ! Gemeinde Obertraubling ! Stadt Regensburg ! Gemeinde Thalmassing ! Staatliches Bauamt Regensburg ! Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten ! Bayernwerk Netz GmbH ! Vodafone Kabel Deutschland GmbH ! Bayer. Landesamt für Denkmalpflege ! Landratsamt Regensburg, Umweltingenieur ! Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Denk- ! malschutz Landratsamt Regensburg, Tiefbauabteilung ! Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt ! Landratsamt Regensburg, Wasserrecht, Gewäs- ! serschutz, Abfallrecht, Bodenschutz Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis ! Regensburg-Süd Autobahnverwaltung ! REWAG Netz GmbH ! Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. erhebt Einwände, da die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnah- men nicht örtlich festgesetzt wurden. Die Gemeinde hat im Flächennutzungsplan sehr viele Gemeindeflä- chen bereits als Ausgleichs- und Ersatzflächen aus- gewiesen. Diese Flächen reichen auch für diese Pla- nung aus. Die Einwände werden als unbegründet zu- rückgewiesen, da genügend Ausgleichs- und Ersatz- flächen zur Verfügung stehen. Die Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, teilt mit, dass im Planungsgebiet ein Bergbaurecht für ein Grubenfeld für Braunkohle verliehen wurde. Dabei handelt es sich um Bergwerkseigentum, dass dem Rechtsinhaber das nichtbefristete ausschließliche Gewinnungsrecht einräumt.Wird dieses Recht einge- schränkt oder gänzlich verhindert, so erwächst mög- licherweise ein Entschädigungsanspruch des Rechts- inhabers. Die derzeitigen Rechtsinhaber ist die Stadt Regensburg. Die Hinweise werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Stadt Regensburg wurde am Verfahren beteiligt und hat keine Stellungnahme abgegeben. Änderungen an der Planung sind nicht notwendig. Die Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungs- behörde teilt mit, dass keine grundsätzlichen Beden- ken gegen die Planung bestehen und für die drei Än- derungsbereiche hinreichende Begründungen vorlie- gen. Änderungen an der Planung sind nicht notwen- dig. Der Regionale Planungsverband schreibt, da es sich um Sportplätze und die Erweiterung des Bauhofes handelt, kann angenommen werden, dass die Funk- tionsfähigkeit des Grünzugs dadurch nicht stärker be- einträchtigt wird. Ganz klar wird aber mit dem Ver- weis auf das Trenngrün darauf hingewiesen, dass kei- ne weiteren Baugebietsausweisungen zwischen Groß- berg und Pentling stattfinden. Eine Änderung der Pla- nung ist damit nicht notwendig. Das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Bauleitpla- nung und der Fachreferent für Naturschutz erheben Einwände gegen die Planungen und verweisen auf die früheren Stellungnahmen. Die Erweiterung des Bauhofes wird für städtebaulich vertretbar gehalten. Hier sind keine Änderungen notwendig. Die Anlage eines weiteren Sportplatzes westlich des Großberger Weges wird abgelehnt, da diese Fläche von einer weiteren Bebauung freizuhalten ist. Da dort kein Gebäude geplant wird, sondern nur ein Rasen- spielfeld angelegt werden soll, werden die Einwände erneut als unbegründet zurückgewiesen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Höhere Landesplanungsbehörde als auch der Regionale Pla- nungsverband keine grundsätzlichen Probleme mit der Anlage eines Rasenspielfeldes haben. Gegen die Erweiterung der Sportflächen bei Hohen- gebraching werden Einwände erhoben. Zur Begrün- dung wird vorgetragen, dass die Erweiterungsfläche zu einer Zersiedelung der Landschaft führt und an kei- ne geeignete Siedlungseinheit angebunden ist. Diese Einwände werden als unbegründet zurückgewiesen. Seit Jahrzehnten ist hier ein Bolzplatz angelegt. Seit vielen Jahrzehnten betreibt der Wasserzweckverband direkt neben dem Gelände einen großen Hochbehäl- ter mit Betriebsgebäude. Außerdem wurde ein land- wirtschaftliches Betriebsgebäude in diesem Bereich vom Landratsamt genehmigt. Der Skiclub hat eine baurechtlich genehmigte Unterstellmöglichkeit für das Loipenspurgerät errichtet.Von einer Zersiedelung der Landschaft kann keine Rede sein. Es wird lediglich ein bebauter und vorhandener Standort weiterentwi- ckelt und daher auch kein Verstoß gegen das Anbin- degebot gesehen. Zusätzlich wird darauf hingewie- sen, dass sowohl die Höhere Landesplanungsbehörde als auch der Regionale Planungsverband keine grund- sätzlichen Probleme mit der Anlage dieser Sportein- richtungen haben. Das Sachgebiet Bauleitplanung fordert außerdem eine Änderung der Planung hinsichtlich desWertstoffhofes. Es soll die tatsächliche Nutzung, die sich mittlerweile auch auf das Grundstück Fl.Nr. 321 erstreckt, darge- stellt werden. Dies wird vom Gemeinderat derzeit nicht aufgegriffen, da sich der Wertstoffhof nicht im beschlossenen Änderungsgebiet befindet. Der derzei- tige Bestand desWertstoffhofes wird bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt. Das Sachgebiet Bauleitplanung fordert weiterhin den Gemeinderatssitzung vom 20. Mai 2021
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