Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING MAI 2021 14 Der Bauwerber beantragt Befreiungen hinsichtlich der Traufhöhe und der Dachneigung. Der Gemeinderat stimmt den Befreiungen zu und er- teilt das gemeindlich Einvernehmen. Bekanntgabe von Bauvorhaben Garage, An der Steinernen Bank 4 ! Einfamilienhaus, Ziegelweg 5 ! Einfamilienhaus, An der Kuchelbreite 30 ! Ausbau Dachgeschoss, Wolfgangstr. 13 ! Abbruch bestehendes Haus und Neubau eines ! Doppelhauses, Poststr. 4 Bau einer Hütte für einen Waldkindergarten in ! Großberg Bekanntgabe von Auftragsvergaben keine ! Information zu aktuellen Themen Der Haushalt 2021 der Gemeinde Pentling ist ! vom Landratsamt geprüft und genehmigt wor- den. Es gab keine Beanstandungen. Die Satzung wird bekannt gemacht. Die haushaltslose Zeit ist damit zu Ende. Erstimpfung der über 80 jährigen verlief pro- ! blemlos. 2. Impftermin ist der 11.05./12.05.21. Der Dank zum Gelingen gilt den freiwilligen Hel- fern der Nachbarschaftshilfe und der Unterstüt- zung des Hauses Benedikt. Waldkindergarten bereits 12 Anmeldungen. ! Maßnahme „Wolfgangstraße“ in dieser KW be- ! gonnen. Erschließungsarbeiten Baugebiet „Jahnstraße“ ! beginnen in KW 17, Baubeginn voraussichtlich 10.05.21 Wertstoffhofmitarbeiter dringend gesucht. ! Die nächste Bundestagswahl findet am Sonntag, den 26. September 2021 statt. In Pentling wird es voraus- sichtlich wieder 6Wahlbezirke und 3 Briefwahlbezirke geben. Zur Abwicklung derWahl benötigt die Gemein- de insgesamt ca. 75Wahlhelfer. Dabei ist die Gemein- de auf ehrenamtliches Engagement für die Abwick- lung und Auswertung der Wahl angewiesen. Falls Sie als ehrenamtliches Mitglied eines Wahlvor- standes bei der Bundestagswahl mitarbeiten möchten und Ablauf und Auswertung vor Ort live miterleben wollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich im Rathaus mit FrauWittmann in Verbindung setzen und sich als Wahlhelfer zur Verfügung stellen (Tel.: 0941/92082-0 oder sylvia.wittmann@pentling.de ). Von der Gemeinde wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € bezahlt.Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Wahlhelfer in der Prio 3 nach der ak- tuellen Corona-Impfverordnung sind.Wir stellen Ihnen nach der Anmeldung gerne hierfür eine entsprechen- de Bestätigung aus. Voraussetzung zur Berufung als Wahlhelfer ist die deutsche Staatsangehörigkeit und die Vollendung des 18. Lebensjahres. Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 26. September 2021 Die Gemeinde Pentling hat zur Erfüllung der Verkehrs- sicherungspflicht alle Grabmale auf den gemeindlich verwalteten Friedhöfen jährlich mindestens einmal auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Die Überprüfung auf den Friedhöfen in Pentling und Graßlfing findet dieses Jahr voraussichtlich in der Wo- che vom 25. bis 28. Mai statt und wird, wie auch be- reits im vergangenen Jahr, von einem externen Prüfer durchgeführt. Interessierte Grabnutzungsberechtigte haben die Möglichkeit am Prüftermin teilzunehmen. Es wird jedoch gebeten, die aktuell geltenden Coro- na-Schutzmaßnahmen, insbesondere den Mindestab- stand von 1,5 m zu anderen Personen, einzuhalten. Der genaue Tag der Standsicherheitsprüfung konnte von Seiten des beauftragten Prüfers bis Redaktions- schluss noch nicht mitgeteilt werden. Sobald der ge- naue Termin feststeht, wird dieser auf der Homepage der Gemeinde Pentling veröffentlicht. Die Grabnutzungsberechtigten der Gräber, die bei der Prüfung beanstandet wurden, werden von der Fried- hofsverwaltung schriftlich über das Prüfergebnis in- formiert und zur zeitnahen Instandsetzung des Grab- mals aufgefordert. Jährliche Grabsteinprüfung auf den Friedhöfen Pentling und Graßlfing Vorläufiger Sitzungsplan für das Jahr 2021 An folgenden Tagen sind voraussichtlich Gemein- deratssitzungen geplant: Donnerstag, 20. Mai 19:30 Uhr ! Donnerstag, 17. Juni 19:30 Uhr ! Donnerstag, 15. Juli 19:30 Uhr ! Donnerstag, 05. August 19:30 Uhr ! Donnerstag, 16. September 19:30 Uhr ! Donnerstag, 07. Oktober 19:30 Uhr ! Donnerstag, 28. Oktober 19:30 Uhr ! Donnerstag, 18. November 19:30 Uhr ! Donnerstag, 09. Dezember19:30 Uhr ! Hinweise: Zugang zu Sitzungen haben Besucher nur nach Vorlage eines aktuellen negativen Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 (vor höchstens 48 Stunden vorgenomme- ner PCR-Test oder vor höchstens 24 Stunden vor- genommener POC-Antigentest). Aufgrund der coronabedingten Situation wurde zunächst nur jeweils eine Sitzung monatlich ge- plant. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewie- sen, dass dies vorbehaltlich von Änderungen ist.
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