Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
MAI 2021 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 13 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen der Gemeinde Pentling“ und verantwortlich für deren Inhalt: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 0941/92082-0 Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer der Bundestagswahl Die Verwaltung schlägt vor, den ehrenamtlichenWahl- helfern eine Aufwandsentschädigung von 50,- € zu bezahlen. Der Gemeinderat stimmt diesemVorschlag zu. Abschluss von Vereinbarungen über die Er- schließungskosten im Baugebiet „Jahnstra- ße“ Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bei seiner Prü- fung beim Baugebiet „Grubweg II“ festgestellt, dass die im Voraus kalkulierten Erschließungskosten von den tatsächlichen Kosten abgewichen sind. Es ergab eine Differenz von rd. 30.000 € welche zu Lasten der Gemeinde Pentling gingen. Bei einer Abrechnungs- summe von rd. 1.340.000 € sind das 2,2% Abwei- chung. Eine Einrechnung von unwägbaren Kosten bei Ablö- sungsverträgen ist gesetzlich nicht möglich. Rechtlich heißt es, dass diese Kosten heranzuziehen sind, die sich voraussichtlich ergeben werden. Etwaige Kosten- risiken tragen die Vertragsparteien. Es wurde die Möglichkeit untersucht, die Abrechnung nach tatsächlichen Erschließungskosten von einem Büro durchführen zu lassen, da die Personalressourcen im Rathaus begrenzt sind und einen enormen Zeitauf- wand verursachen. Ferner ist eine rechtssichere Ab- rechnung unabdinglich, da es möglich ist gegen die Abrechnungsbescheide zu klagen. Die Kosten für eine externe Übernahme der Abrechnung belaufen sich auf ca. 10.000 €. Etwaige Widerspruchs- oder Klagebear- beitungen sind extra nach Zeitaufwand zu erstatten. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Endabrech- nungsbescheide erst nach den Schlussrechnungen er- stellt werden können, was zur Folge hat, dass die Bau- werber Jahre später nochmal belastet werden. Auch müssen für das Gebiet Abschnitte gebildet werden. D.h. dass in diesem Baugebiet unterschiedliche Er- schließungsbeiträge entstehen würden, was evtl. un- ter bürgerlicher Betrachtung zu Ungerechtigkeiten führt. Der Gemeinderat beschließt für das Baugebiet „Jahn- straße“ den Bauwerbern Vereinbarungen über die Ab- lösung von Erschließungskosten anzubieten. Bauantrag für den Neubau eines Mehrfami- lienhauses mit 8 Wohneinheiten, Am Schlag- teil 11, Großberg Vor Beratung und Abstimmung stellte der Gemeinde- rat die persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO des Gemeinderatsmitgliedes Wilhelm Haubner fest. Er nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil. Am 18.02.2021 ging bei der Gemeinde Pentling ein Bauantrag für ein 8-Familienwohnhaus Am Schlagteil 11 ein. Das Gebäude ist mit den Maßen von 21,41m * 14m um ca. 6m * 3m länger, bzw. breiter als das größte Haus in diesem Bereich. Die Bauweise von E+I+D ist typisch für den Bereich wobei der Kniestock mit 0,75 m einen Wohnbereich im Dachgeschoss er- laubt. Die Stellplätze können auf dem eigenen Grund- stück nachgewiesen werden, was jedoch zu einer GRZ von 0,53 führt. Der Bauwerber führt aus, dass die Zu- fahrt zu den Stellplätzen asphaltiert, die Stellplätze selber mit versickerungsfähigem Rasenfugenpflaster aus Betonsteinen ausgeführt werden. Die Höhe des Gebäudes beträgt 12,55 m. Durch die Eingrabung auf der Südseite von 1,5 m wird dies relativiert und fügt sich der Umgebung ein. Die Abstandsflächen werden großzügig eingehalten. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Ein Nachbar wendet sich gegen die Bebauung. Ebenso wenden sich einige Anwohner der Straße „Am Schlag- teil“ mit einer Unterschriftenliste gegen die Bebau- ung. Die Schriftsätze wurden mit der Sitzungseinla- dung versandt. Ferner wird von einem Anlieger der Hinweis gegeben, dass der Boden für diese Parzelle im Kartenviewer Agrar des StMELF als nitratbelastetes Gebiet ausgewiesen ist. Für das Gebiet gibt es eine Bebauungsplanzeichnung „Großberg Nord“. Eine Kopie dieser Zeichnung wurde von einemAnwohner der Gemeinde vorgelegt. Jedoch haben weder die Gemeinde, noch das Landratsamt, noch die Regierung, noch das Staatsarchiv einen der- artigen ausgefertigten und rechtskräftigen Bebau- ungsplan vorliegen. Vielmehr wurde das betroffene Gebiet seit vielen Jahr- zehnten als unbeplanter Innenbereich angesehen und auch so rechtlich beurteilt. Dem Landratsamt Regensburg wurde eine Kopie der Planzeichnung überlassen. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einverneh- men, auch zu etwaig benötigten Befreiungen. Bauantrag für die Aufstockung eines beste- henden Einfamilienhauses im Prüfeninger Weg 12, Pentling Vor Beratung und Abstimmung stellte der Gemeinde- rat die persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO des Gemeinderatsmitgliedes Jürgen Steinhofer fest. Er nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil. Am 22.03.2021 ging bei der Gemeinde ein Bauantrag zur Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses im Prüfeninger Weg 12, Pentling ein. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pent- ling-Nord“ und sieht lediglich eine erdgeschossige Bebauung vor. Die Nachbarunterschriften liegen vor. » Gemeinderatssitzung vom 22. April 2021
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