Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING FEBRUAR 2021 18 Aus aktuellemAnlass möchte die Gemeinde Pentling wieder auf die allgemeine Räum- und Streupflicht auf- merksam machen, damit Unfälle und daraus entste- hende Schadensersatzforderungen vermieden werden und der gemeindliche Räumdienst nicht behindert wird. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ein Räum- und Streudienst in den Straßen nur dann durchgeführt werden kann, wenn ein ungehin- dertes Durchkommen der Räumfahrzeuge mit einer Schildbreite von 2,7 m möglich ist. Insbesondere bit- ten wir nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie inWendehämmern zu parken. Das Rückwärts- fahren mit Räumfahrzeugen stellt eine erhebliche Ge- fahr dar und verzögert die Arbeiten. Die Gemeinde bittet daher die Bevölkerung, die Autos möglichst auf eigenen Hofflächen zu parken oder aber in jedem Falle nur eine Straßenseite zu benutzen. Bei Behinderungen wird die Gemeinde in den jeweiligen Straßen keinen Winterdienst durchführen. Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz haben die Anlieger die Gehbah- nen oder die öffentliche Straße bis zu einer Breite von 1 Meter auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu er- halten. Die Anlieger haben die Sicherungsflächen an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzli- chen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu bestreu- en oder das Eis zu beseitigen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 19.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz erforder- lich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Vekehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist dass nicht möglich, haben die Anlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu ent- fernen. Die Gemeinde stellt für diese Ablagerung ei- nen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in orts- üblicher Weise hingewiesen wird. Abflussrinne, Hyd- ranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwe- ge sind bei der Räumung freizuhalten. Damit in der schneereichen Zeit der Räum- und Streu- dienst gewährleistet werden kann, sollten folgende Gesichtspunkte und Verhaltensweisen beachtet wer- den: Der Schnee von den privaten Grundstücksflächen z. B. Garagenzufahrten darf nicht auf den gemeindlichen Straßen abgelagert werden. DieWendehammer und Stichstraßen in den Siedlungs- bereichen sollten nicht mit Autos zugeparkt werden, da das Durchkommen bzw. Wenden der Räumfahr- zeuge unnötig erschwert wird und Beschädigungen zu befürchten sind. Parkende Fahrzeuge sollten nicht mit dem Räumgut amWegfahren behindert werden, indem die Fahrzeu- ge von allen Seiten mit Schnee angehäuft werden. Unnötige Freischaufelaktionen können dadurch ver- hindert werden. Die Gehwege bzw. die Gehbahnen sind frei zu halten - auch mehrmals am Tag. In schmalen Straßen sollten keine Fahrzeuge parken, da ansonsten die Räumfahrzeuge mit ihren breiten Räumschildern nicht mehr vorbeifahren können, bzw. in die Straßen gar nicht hineingefahren wird. Räum- und Streupflicht Die Gemeinde Pentling stellt die Anmeldung für einen Kindergartenplatz ab Februar ausschließlich auf ein neues, datenschutzkonformes Onlineverfahren um. Eine Anmeldung im Kindergarten selbst ist nicht mehr möglich. Sie informieren sich online von zu Hause aus (www.kindergarten-pentling.de; www.kiga-gross- berg.de ) über die beiden Kindergärten und wählen dann Ihren Favoriten. Sie füllen eine Anmeldung online aus, geben dabei die gewünschte Einrichtung an und erhalten eine Ein- gangsbestätigung. Dieser Service im Bürgerservice-Portal steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.Auch hierbei wird Ih- nen nochmals ein Überblick über die Betreuungsan- gebote mit Ihren Besonderheiten (Öffnungszeiten, pä- dagogisches Konzept etc.) geboten. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie nicht mehr auf Öff- nungszeiten und Infotage angewiesen sind, sondern sich ausreichend Zeit lassen können für diese Ent- scheidung. Nach Auswahl des Kindergartens können Sie mit nur einer Erfassung der erforderlichen Daten Ihr Kind im Kindergarten vormerken lassen. Die Platzvergabe er- folgt wie bisher nach unseren Kriterien (Alter des Kin- des, Geschwister etc.). Nach erfolgreicher Datenübermittlung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und Sie erfahren den Zeit- raum der Platzzuteilung. Nach Ihrer Rückantwort über die Annahme des Plat- zes erfolgt die Unterzeichnung des Betreuungsvertra- ges selbstverständlich in Papierform und persönlich im Kindergarten. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen im Rathaus und in den Kindergärten gerne zur Verfü- gung. Kindergartenanmeldung Online
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