Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

FEBRUAR 2021 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 17 ONLINE-TERMINVEREINBARUNG Seit 15.01. ist die Online-Terminvereinbarung auf der Homepage des Landkreises Regensburg freigeschal- tet. Wer keine Möglichkeit hat, sich online anzumel- den, kann in der BRK-Koordinierungsstelle unter der 0941 4009 444 anrufen. Um lange Wartezeiten bei einer telefonischen Anmeldung in der Koordinierungs- stelle zu vermeiden, wird darum gebeten, dass nur diejenige diesen Service nutzen, die tatsächlich keine Möglichkeit haben, sich online zu registrieren. Die BRK-Koordinierungsstelle möchte vorsorglich da- rauf hinweisen, dass die letzten Termine innerhalb kurzer Zeit ausgebucht waren. Dies kann auch künftig der Fall sein, nachdem die Anzahl der Termine abhän- gig ist von den Impfstoff-Lieferungen. Dennoch soll der Personengruppe der mobilen über 80jährigen Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger diese Zu- satz-Möglichkeit angeboten werden. SEIT 25.01. TERMINVERGABE ÜBER BAYIMCO Bayern setzt bei der Verteilung des Corona-Impfstoffs auf eine eigene Software. Impfwillige können sich mittels der Software auf Wartelisten setzen lassen. Die bayernweit einheitliche Registrierung und Termin- vereinbarung ist möglich über das Programm BayIM- CO für die Landkreis-Impfzentren. Hier können online als auch telefonisch Impftermine vergeben werden. Die Vergabe dieser Termine orientiert sich an der Zu- gehörigkeit zur ersten Priorisierungsgruppe. Mit einer Registrierung der Impfwilligen im BayImCo unter www.impfzentren.bayern helfen Sie viel Zeit und Verwaltungsaufwand zu sparen. Bitte registrieren Sie sich! HINTERGRUND „ERSTPRIORISIERTE PERSONENGRUPPE“ In der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesminis- teriums für Gesundheit vom 18.12.20 wurde in den §§ 2 bis 4 die Priorisierung festgelegt. Mit höchster Priorität haben demnach folgende Per- sonen Anspruch auf Schutzimpfung: 1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet ha- ! ben, 2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur ! Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, 3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflege- ! dienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, 4. Personen, die in Bereichen medizinischer Ein- ! richtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisi- ko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tä- tig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leis- tungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätig- keiten durchgeführt werden, 5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen ! regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für ei- nen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin. Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Impfung erstpriorisierter Personen im Landkreis Regensburg Das Landratsamt Regensburg möchte frühestens ab Mitte Februar zu den Gemeinden mobile Impfteams senden. Auch die Gemeinde Pentling hat sich bereit erklärt hierbei unterstützend tätig zu werden und hat die Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude, Hölkerin- ger Str. 9, angeboten. Hier könnten unsere älteren Mitbürger*innen vor Ort geimpft werden, wodurch ihnen die Fahrt zu den Landkreis-Impfzentren erspart bliebe. Die Gemeindeverwaltung würde auch bei der Vergabe der Impftermine unterstützen, um das Landratsamt zu entlasten. Die Nachbarschaftshilfe Pentling hat zu- gesagt, dass sie bei Bedarf Fahrtmöglichkeiten für die älteren Personen, die nicht selbständig zum Mehr- zweckgebäude kommen könnten, organisieren wird. Das Landratsamt Regensburg hat bereits alle über 80 jährigen Mitbürger*innen angeschrieben. Diesem Schreiben wurden die für die Impfung nötigen Unter- lagen beigelegt. Sollte bei Ihnen Interesse an einer Impfung vor Ort in unserer Gemeinde bestehen, melden Sie sich bitte im Rathaus unter der Nummer 0941/920 82-0 oder -31 bei unseren Mitarbeitern. Diese ist von 08.00 – 12.00 von 14.00 bis 15.30 Uhr besetzt. WICHTIGE HINWEISE: Für die Anmeldung zum Impfen in der Gemeinde bit- ten wir Sie, Ihre Personalien ! Ihre Adresse ! sowie eine telefonische Erreichbarkeit ! bereitzuhalten. Dies ermöglicht es uns, Ihnen Ihren konkreten Impftermin mitzuteilen, Ihnen bei Bedarf weitere Informationen zukommen zu lassen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Zur Impfung selbst bitten wir Sie – falls vorhanden – folgende Unterlagen mitzubringen: den Impfausweis ! medizinische Unterlagen wie einen Herzpass ! einen Diabetikerausweis ! oder eine Medikamentenliste ! Wir bitten Sie außerdem, möglichst rechtzeitig zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Bitte denken Sie auch daran, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Impftermin mitzubringen! Darüber hinaus bitten wir Sie, sich frühzeitig über die Impfung zu informieren. Bitte verwenden Sie hierzu die aktuellsten Formblätter und Aufklärungsinforma- tionen, da diese laufend angepasst werden. Sie finden diese unter: https://www.landkreis -regens- burg.de/unser-landkreis/aktuelles/coronavirus/coro- na-impfzentren/ Bitte füllen Sie diese beiden Formblätter bereits vorab – soweit möglich – aus und bringen Sie diese eben- falls mit zum vereinbarten Impftermin. Zur genauen Terminierung werden wir zeitnah wieder auf Sie zukommen. Zur Vorbeugung möglicher Betrugsfälle, möchten wir Sie noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Impfungen für Sie kostenfrei sind, bitte gehen Sie auf keinerlei Angebote Dritter ein. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Hotline-Nummer des Impfzentrums Regensburg 0941 / 4009 – 444. Sobald das Impfen vor Ort in Pentling möglich sein wird, informieren wir Sie umgehend über den genau- en Ablauf. Impfmöglichkeit in Pentling Unterstützt uns im Kampf gegen Corona Die Corona-Warn-App hilft, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smart- phone zumWarnsystem. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Corona-po- sitiv getesteten Personen hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen und unsere Privatsphä- re. Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=