Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING FEBRUAR 2021 16 HANDLUNGSWEISEN ZUM SCHUTZ VOR EINER INFEKTION Das Infektionsgeschehen hat sich mit den Maßnah- men des verschärften harten Lockdowns und der seit Ende Dezember im Landkreis begonnenen Impftätig- keit gegen das Coronavirus seit Ende Januar verrin- gert. Die Gemeindeverwaltung appelliert aber wei- terhin mit allem Nachdruck an Pentlings Bürgerinnen und Bürger, die Schutzvorschriften konsequent einzu- halten. Handeln Sie zum Schutz unserer Gesundheit mit Vorsicht und Umsicht! Entscheiden Sie verantwor- tungsbewusst, welche Termine Sie wahrnehmen und welche Kontakte Sie vermeiden können! Beachten Sie bitte weiterhin konsequent die vom Bayerischen Staatsministerium empfohlenen Hand- lungsweisen zum Schutz vor einer Infektion: Entscheiden Sie sorgfältig, welche Kontakte Sie zu- lassen, ob Sie an Veranstaltungen teilnehmen, welche Orte Sie aufsuchen Das Tragen von FFP-2 Masken in bestimmten Situati- on im öffentlichen Raum ist verpflichtend Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand Vermeiden Sie direkten Körperkontakt Lüften Sie häufig geschlossene Räume Vermeiden Sie die Berührung des eigenen Gesichts mit ungewaschenen Händen Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife Das Bayerischen Staatsministerium hat eine Hotline eingerichtet: Tel. 09131-68085101 ERREICHBARKEIT DER GEMEINDEVERWALTUNG Im Umgang mit Sicherheitsbestimmungen zur Ein- grenzung des Coronavirus bitten wir Sie, vor Ihrem Besuch im Rathaus auch weiterhin Termine mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen zu vereinbaren (te- lefonisch oder per E-mail). Somit kann das Zusam- mentreffen von mehreren Menschen auf begrenztem Raum vermieden werden. Sollten Sie ohne Termin kommen, rechnen Sie bitte mit Wartezeiten vor dem Rathaus. Bei Ihrem Besuch im Rathaus sind das Tragen eines Mund-Nase-Schutz sowie das Einhalten des Distanz- gebotes verpflichtend. Wir bitten Sie,Antragstellungen soweit möglich über das online-Portal und andere Anliegen telefonisch, per mail, per Post oder durch Einwurf von Unterlagen an uns zu erledigen. Öffnungszeiten des Rathauses: Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und ! 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr ! Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr ! Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und ! 14:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr ! Aktuelle Hinweise entnehmen Sie bitte der Homepage www.pentling.de. BENÖTIGEN SIE HILFE? Die aktuelle Situation stellt auch die Gemeinde Pentling vor große He- rausforderungen. Die Ver- breitung des Corona-Virus muss zwingend verlang- samt werden, dies hat auch Auswirkungen auf unseren Alltag. Es gilt nun, besonders gefährdete Personengruppen, wie Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen, zu schützen. Diejenigen Personen, die aufgrund von Vorerkrankun- gen das Risiko einer erhöhten Ansteckungsgefahr beim Einkaufen vermeiden wollen und nicht durch Familienangehörige versorgt werden können, wenden sich bitte an die Nachbarschaftshilfe der Gemeinde Pentling. Das bedeutet, dass Ehrenamtliche für die genannten Personengruppen Einkäufe, Apothekengänge oder auch telefonische Besuchsdienste übernehmen.Wenn Sie selbst Bedarf haben oder einen Angehörigen ha- ben, der Hilfe benötigt, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden dann versuchen, Ihnen in Ihrer Situation behilflich zu sein. Ansprechpartner: Kathleen Schmula ! Tel. 0941/92082-16 (Mo-Fr.: 08:00 -12:00) 2. Bürgermeister Sebastian Hopfensperger ! Tel.: 0160/938 538 54 nachbarschaftshilfe.pentling@pentling.de CORONA VIRUS — Maßnahmen innerhalb der Gemeinde stand 29.01.2021 Das Landratsamt Regensburg hat im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums 15.000 FFP2- Masken an die Gemeinden im Landkreis verteilt, die an pflegende Angehörige abgegeben werden. Die Be- troffenen können bei der Gemeinde Pentling bis zu drei Masken kostenfrei erhalten. Um die Verteilung kontaktlos abwickeln zu können, bitten wir alle pflegenden Angehörigen, die Masken benötigen, eine Kopie des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pfle- gebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung entweder per E-Mail an info@pentling.de zu schicken ! per Post an Gemeinde Pentling, Am Rathaus 5, ! 93080 Pentling, zu senden oder in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen. ! Die Masken werden Ihnen dann von der Gemein- deverwaltung zugesandt. FFP2-Masken für pflegende Angehörige
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