Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
FEBRUAR 2021 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 Seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Er- hebung handelt es sich um Deutschlands größte jähr- liche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in Ihrer Gemeinde wurden für 2021 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2021 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten. Rechtsgrundlage für die Durch- führung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rech- nung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim ge- halten und nur für statistische Zwecke verwendet. Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, sta- tistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt be- reitzustellen. Um die Ergebnisse möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu können, wird nur ein klei- ner Teil der Bevölkerung, und zwar rund ein Prozent in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu be- fragenden Haushalte erfolgt nach einem bundesein- heitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken). Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte (In- terviewer/-innen) eingesetzt, die vom Landesamt sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die In- terviewer/-innen informieren die ausgewählten Haus- halte vorab schriftlich über den Mikrozensus. Die Be- fragungen finden das ganze Jahr über statt und wer- den aufgrund der Corona-Pandemie vorerst telefo- nisch durchgeführt. Die früher im Mikrozensus übli- chen persönlichen Interviews in der Wohnung der Be- fragten können erst wieder angeboten werden, so- bald kein Corona-Infektionsrisiko für Befragte und In- terviewer/-innen mehr besteht. ImAnhang finden Sie eine Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2021 alsWord- und PDF-Dokument. Zu weiteren Informationen nutzen Sie bitte folgenden Link: https://www.statistik.bayern.de/presse/mittei- lungen/2021/pm12/index.html Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Landesamt für Statistik gerne zur Verfügung. Dr. Christina Wübbeke Referentin für den Mikrozensus Bayerisches Landesamt für Statistik Sachgebiet 42: Haushaltsbefragungen, Mikrozensus, Erwerbstätigkeit Dienststelle Fürth Nürnberger Straße 95 90762 Fürth Mikrozensus 2021
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