Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING FEBRUAR 2021 14 Rasenspielfeld angelegt werden soll, werden die Ein- wände als unbegründet zurückgewiesen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Höhere Landesplanungsbehörde als auch der Regionale Pla- nungsverband keine grundsätzlichen Probleme mit der Anlage eines Rasenspielfeldes haben. Der Ge- meinderat beschließt die Planung weiter zu betrei- ben. Gegen die Erweiterung der Sportflächen bei Hohen- gebraching werden Einwände erhoben. Zur Begrün- dung wird vorgetragen, dass die Erweiterungsfläche zu einer Zersiedelung der Landschaft führt und an kei- ne geeignete Siedlungseinheit angebunden ist. Diese Einwände werden als unbegründet zurückgewiesen. Seit Jahrzehnten ist hier ein Bolzplatz angelegt. Seit vielen Jahrzehnten betreibt der Wasserzweckverband direkt neben dem Gelände einen großen Hochbehäl- ter mit Betriebsgebäude. Außerdem wurde ein land- wirtschaftliches Betriebsgebäude in diesem Bereich vom Landratsamt genehmigt. Der Skiclub hat eine baurechtlich genehmigte Unterstellmöglichkeit für das Loipenspurgerät errichtet.Von einer Zersiedelung der Landschaft kann keine Rede sein. Es wird lediglich ein bebauter und vorhandener Standort weiterentwi- ckelt und daher auch kein Verstoß gegen das Anbin- degebot gesehen. Der Gemeinderat beschließt die Planung weiter zu betreiben. Der Skiclub Großberg hat seine Pläne präzisiert, in Plänen dargestellt und näher erläutert. Es ist geplant eine 630 m lange und 3 m breite Übungsstrecke für Skiroller und Langlauf zu asphaltieren. Zusätzlich soll ein 800 m² großer Platz asphaltiert und als Übungs- feld für die Kleinsten bzw. Hockeyfeld angelegt wer- den. Ein ausreichend großer Platz für die Anlage eines Beachvolleyballfeldes wurde eingeplant. Die Roller- strecke führt um einen verbleibenden Bolzplatz. Der Gemeinderat stimmt dieser Planung zu. Die Ver- waltung wird beauftragt dies bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen. Der Schützenverein St. Hubertus Hohengebraching hat seine Pläne präzisiert, in Plänen dargestellt und näher erläutert. Ein Schützenheim mit Parkplätzen soll direkt am Kirchweg errichtet werden. Der Bolzplatz soll zeitweise auch zum Bogenschießen benutzt wer- den. Der Gemeinderat stimmt dieser Planung zu. Die Ver- waltung wird beauftragt dies bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen. Der Burschen- und Mädchenverein Hohengebraching hat seine Pläne präzisiert, in Plänen dargestellt und näher erläutert. Am Rande des Bolzplatzes soll ein Feuerplatz für das jährliche Johannifeuer vorgesehen werden. Der Gemeinderat stimmt dieser Planung zu. Die Ver- waltung wird beauftragt dies bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen. Das Deckblatt Nr. 9 ist entsprechend den heute ge- fassten Beschlüssen zu überarbeiten und wird vom Gemeinderat in der heute beschlossenen Fassung ge- billigt. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung durchzuführen. Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem Skiclub Großberg e.V. und Schützenver- ein St. Hubertus Hohengebraching e.V. über die Nutzung der Fl.Nr. 436, 437 Gemarkung Hohengebraching Der Skiclub Großberg e.V. und der Schützenverein St. Hubertus Hohengebraching e.V. stellten den Antrag die Flurstücke Fl.Nr. 436, 437 Gemarkung Hohenge- braching für Ihre jeweiligen sportlichen Zwecke nut- zen zu dürfen. Der Schützenverein plant ein eigenes Vereinsheim mit Bogenschießplatz, der Skiclub Groß- berg e.V. eine asphaltierte Langlaufübungsstrecke. Der Gemeinderat beschließt dem Skiclub Großberg e.V. diese Fläche unentgeltlich zur Verfügung zu stel- len. Die Dauer des Pachtvertrages soll 30 Jahre betra- gen. Sämtliche Verkehrssicherungs- und Unterhalts- pflichten gehen auf den Verein über. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage dessen einen Pacht- vertrag vorzubereiten und dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Gemeinderat beschließt dem Schützenverein St. Hubertus Hohengebraching diese Fläche unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Dauer des Pachtvertra- ges soll 30 Jahre betragen. Sämtliche Verkehrssiche- rungs- und Unterhaltspflichten gehen auf den Verein über. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage dessen einen Pachtvertrag vorzubereiten und dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzule- gen. Erlass einer Stellplatzsatzung für das Ge- meindegebiet Pentling In der Gemeinderatssitzung vom 23.04.2020 hat sich der Gemeinderat bereits mit dem Thema befasst. Da- nach wurde der Satzungsbeschluss vertagt um Ände- rungswünsche der Fraktionen einfließen lassen zu können. Der Verwaltung gingen keinerlei Vorschläge ein. Den Gemeinderäten wurde daher der bestehende Entwurf noch einmal mit der Sitzungseinladung zu- gesandt. Der Gemeinderat beschließt die mit der Sitzungsein- ladung übersandte Satzung zur Regelung von Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraft- fahrzeuge einschließlich des Mehrbedarfs bei Ände- rungen und Nutzungsänderung der Anlagen sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösungsbeträge der Gemeinde Pentling (Stell- platzsatzung). Sie ist Teil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift als Anlage beizulegen. Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Erlass einer Verordnung über die Reinhal- tung und Reinigung der öffentlichen Stra- ßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 eine Än- derung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG beschlos- sen. Diese Bestimmung ermöglicht es den Gemeinden denWinterdienst für die Gehbahnen auf die Anlieger zu übertragen. Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil der BayVGH in einem Beschluss vom 17.02.2020 – 8 ZB 19.2020 überraschend entschieden hatte, dass der bisherige Gesetzestext keine Übertra- gung der Winterdienstpflicht an solchen öffentlichen Straßen ermögliche, die nur einem fußgängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, also nicht Teil der Ortstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) sind. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt den Gemein- den die bestehende Verordnung neu zu erlassen, da rechtliche Zweifel bestehen, ob das nachträgliche In- krafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrund- lage eine Rechtsverordnung heilen kann, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist. Die Gemeinde Pentling hat eine derartige Verordnung. Diese soll nun nach den Empfehlungen des Bay. Ge- meindetags neu erlassen werden. Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reini- gungs- und Sicherungsverordnung). Die Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehr- familienhauses mit 9 WE, Regensburger Str. 40 Großberg Am 10.12.2020 ging bei der Gemeinde eine Bauvor- anfrage über den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Regensburger Str. 40 ein. Ein Bebauungsplan existiert hierzu nicht. Demnach muss sich das Gebäu- de nach Art und Maß in die umliegende Bebauung einfügen. Die umliegende Bebauung weist von der Straßenseite her eine E+I+D auf. Mit der Dachform, Dachneigung (35 Grad), sowie einer Länge und Breite von 15,95 m * 12,49 m fügt sich das Bauvorhaben ein. Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu. Information zu aktuellen Themen Ab 01.02.2020 gilt eine neue Abstandsflächenre- ! gelung. Dem Gemeinderat wurde mit der Sit- zungseinladung die Sach- und Rechtslage erläu- tert. Der Gemeinderat soll in einer der nächsten Sitzungen entscheiden ob eine örtliche Abstands- flächensatzung erlassen werden soll oder abge- wartet wird, wie sich die Umsetzung der Rege- lung in der Praxis auswirkt. Ausschreibung Wolfgangstraße und Baugebiet ! Jahnstraße gestartet. Ein bepreistes Leistungsver- zeichnis ergibt eine Summe von 2.234.316,80 € zzgl. Mehrwertsteuer. In den Baukosten o.g. Gewerke sind folgende ! Kosten nicht halten (weil nicht Gegenstand der Ausschreibung): zu1) Entsorgungskosten Z-2 Material (2.700 to) über erutec brutto rd. 96.000.- zu 7) Straßenbeleuchtung (Masten u. Kabel) brutto rd. 42.500.- zu 3) MW-Kanal Asbestarbeiten brutto rd. 18.000.- und Honorarkosten Haushalt 2021: Vorstellung wichtiger Eckpunkte ! FFP2 Masken für pflegende Angehörige werden ! von der Gemeinde ausgegeben Mobiles Corona-Impfteam in Pentling geplant für ! über 80-jährige; Datum steht noch nicht fest. Bekanntgabe von Bauvorhaben Anbau eines Wintergartens Energiestr. 13 Neubau eines EFH Rehfeld 2 ! Bekanntgabe von Auftragsvergaben Glasfaseranschluss für das Rathaus 9.534,28 €; ! Zuwendung hierfür 7.627,42 € Vorläufiger Sitzungsplan für das erste Halbjahr 2021 An folgenden Tagen sind voraussichtlich Gemein- deratssitzungen geplant: Donnerstag, 25. Februar 19:30 Uhr ! Donnerstag, 18. März 19:30 Uhr ! Donnerstag, 22. April 19:30 Uhr ! Donnerstag, 20. Mai 19:30 Uhr ! Donnerstag, 17. Juni 19:30 Uhr ! Bundestagswahl im Herbst 2021 ! Hinweis: Aufgrund der Corona-bedingten Situa- tion wurde zunächst nur jeweils eine Sitzung mo- natlich geplant. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies vorbehaltlich von Ände- rungen ist.

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