Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
FEBRUAR 2021 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 13 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen der Gemeinde Pentling“ und verantwortlich für deren Inhalt: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 0941/92082-0 Antrag auf Änderung des Flächennutzungs- planes und Aufstellung eines Bebauungs- planes für die Erweiterung von Freiflächen- Photovoltaikanlage bei Poign Bei der letzten EEG-Novelle im Dezember 2020 wurde der bisherige 110 Meter Bereich an Autobahnen auf 200 Meter ausgeweitet. Beide Anlagenbetreiber in Poign haben Interesse die bereits bestehenden Anlagen auf die 200 Meter zu erweitern. Von beiden Anlagenbetreibern liegen nun Anträge vor, den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Gemeinderat fasst hiermit den Aufstellungsbe- schluss. Der Gemeinderat ist bereit den Flächennut- zungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan auf- zustellen. Änderung des Flächennutzungsplanes DBL Nr. 9 für Sportflächen im Gemeindegebiet sowie Erweiterung des Bauhofes; Behand- lung von Bedenken und Anregungen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeits- beteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 09. Novem- ber 2020 bis einschließlich 10. Dezember 2020 durch- geführt. Folgende Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert oder mitgeteilt, dass keine eigenen Belange berührt sind bzw. keine Einwendungen bestehen: Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbay- ! ern Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermes- ! sung Bayer. Landesamt für Denkmalpflege ! Deutsche Telekom Technik GmbH ! Stadt Regensburg ! Markt Bad Abbach ! Gemeinde Obertraubling ! Gemeinde Thalmassing ! Staatliches Bauamt Regensburg ! Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ! Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Re- ! gensburg Bund Naturschutz in Bayern e.V. ! Vodafone Kabel Deutschland GmbH ! Bayernwerk Netz GmbH ! REWAG Netz GmbH ! Landratsamt Regensburg, Tiefbauabteilung ! Landratsamt Regensburg, SG Natur- und Um- ! weltschutz Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Denk- ! malschutz Landratsamt Regensburg, SG Verkehrsentwick- ! lung Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Im- ! missionsschutz Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt ! Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg erhebt keine Einwände, weist aber darauf hin, dass bei einer Rea- lisierung des Schützenheimes die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu berücksichtigen ist. Än- derungen der Planung sind nicht notwendig. Die Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regie- rung der Oberpfalz hat keine grundsätzlichen Beden- ken. Die Erweiterung der Sportinfrastruktur um Sport- bzw. Bolzplätze wird als unproblematisch eingestuft, wenn damit keine größeren baulichen Anlagen ver- bunden sind. Die Verwaltung geht aufgrund dieser Stellungnahme und den Darstellungen und Beschrei- bungen im Erläuterungs- und Umweltbericht davon aus, dass ein Schützenheim und eine Langlaufübungs- strecke (wie bisherige Nutzung bei entsprechender Witterung) nicht als größere bauliche Anlage ange- sehen werden. Zur Erweiterung des Bauhofes wird mitgeteilt, dass Bedenken trotz der Lage im regional- planerischen Trenngrün voraussichtlich zurückgestellt werden können, da es sich um eine Bestandserwei- terung handelt. Die Bewertung obliegt jedoch dem Regionalen Planungsverband. Dieser wurde von der Verwaltung am Verfahren beteiligt. Änderungen der Planung sind daher nicht notwendig. Der Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd erhebt keine Einwände, weist aber darauf hin, dass nicht alle Wasserleitungen in den Planunterlagen eingezeichnet sind. Der Planer wird von der Verwaltung beauftragt die Pläne zu ergän- zen. Die Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, teilt mit, dass im Planungsgebiet ein Bergbaurecht für ein Grubenfeld für Braunkohle verliehen wurde. Dabei handelt es sich um Bergwerkseigentum, dass dem Rechtsinhaber das nichtbefristete ausschließliche Gewinnungsrecht einräumt.Wird dieses Recht einge- schränkt oder gänzlich verhindert, so erwächst mög- licherweise ein Entschädigungsanspruch des Rechts- inhabers. Die derzeitigen Rechtsinhaber ist die Stadt Regensburg. Die Hinweise werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Stadt Regensburg wurde am Verfahren beteiligt und hat keine Stellungnahme abgegeben. Der Regionale Planungsverband schreibt, da es sich um Sportplätze und die Erweiterung des Bauhofes handelt, kann angenommen werden, dass die Funk- tionsfähigkeit des Grünzugs dadurch nicht stärker be- einträchtigt wird. Ganz klar wird aber mit dem Ver- weis auf das Trenngrün darauf hingewiesen, dass kei- ne weiteren Baugebietsausweisungen zwischen Groß- berg und Pentling stattfinden. Eine Änderung der Pla- nung ist damit nicht notwendig. Das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Bauleitpla- nung und der Fachreferent für Naturschutz erheben Einwände gegen die Planungen. Die Erweiterung des Bauhofes wird für städtebaulich vertretbar gehalten. Hier sind keine Änderungen notwendig. Die Anlage eines weiteren Sportplatzes westlich des Großberger Weges wird abgelehnt, da diese Fläche von einer weiteren Bebauung freizuhalten ist. Da dort kein Gebäude geplant wird, sondern nur ein » Gemeinderatssitzung vom 28. Januar 2021
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