Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

29 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 01/2021 aUs dEm landkrEis hier die Ständige Impfkommission STIKO, die Nationale Aka- demie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutsche Ethikrat. Auf Grundlage deren Einschätzung wird es eine ver- bindliche Vorgabe geben, die von den Kreisverwaltungsbehör- den bei der Vergabe von Impfterminen zu beachten sein wird. Eine endgültige Priorisierung ist erst nach der Zulassung eines Impfstoffes möglich, da erst dann die Verträglichkeit für die ver- schiedenen Altersgruppen und Personen mit Vorerkrankungen abschließend geklärt ist. Die aktuellen Arbeitspapiere sehen eine Priorisierung folgender Gruppen vor: Personal von Krankenhäusern n Personal und Bewohner/-innen von n Senioren- und Altenpflegeheimen alle Mitmenschen über 80 Jahre n Es folgen Bürgerinnen und Bürger, die mit vulnerablen Bevölkerungsgruppen arbeiten. Hier wird vonseiten des Landratsamtes ein Herantreten unmittelbar an die Kranken- häuser sowie Senioren- und Altenpfle- geheime erfolgen, um die Prozesse zu vereinfachen. Grundsätzliche Zielsetzung der Priorisierung ist der Aufbau einer Immunität bei den gefährdetsten Personengruppen, um insbesondere die Intensivstationen zu entlasten. Dies wird im Januar 2021 eine Schwerpunktsetzung auf die Arbeit der mo- bilen Impfteams erfordern, die auf eine sehr strukturierte Vor- arbeit durch die Verwaltung der Heime aufbauen werden. Nur durch gute Voraufklärung und rechtliche Vorarbeit kann der Impfvorgang in der gebotenen Zeit durchgeführt werden. Krankenhäuser werden die Impfungen für ihr Personal vorerst selbst übernehmen, dabei aber auf den Impfstoff der Impfzen- tren zurückgreifen. Für den Landkreis Regensburg bedeutet das bei circa 2.400 Bewohnerinnen und Bewohnern in Senioren- und Altenpfle- geheimen einen Rest von gut 2.000 Impfdosen, der für das Personal in diesen Einrichtungen und für das Personal in den Krankenhäusern übrigbliebe. Wie vereinbare ich einen Termin? Eine Terminvereinbarung über die webbasierte Software der Firma Accenture, mit der die Impfzentren bayernweit aus- gestattet werden, wird – Stand heute – ab 15.1.2021 möglich sein. Für die über 80-Jährigen soll bis zum 15.1.2021 eine Ter- minvereinbarung unter der Nummer 116 117 möglich sein. Diese Anfragen sollen dann – ebenfalls Stand heute – an die Hotline des jeweiligen Impfzentrums weitergeleitet werden. Die Hotline der Impfzentren im Landkreis Regensburg wird durch das BRK betrieben, das auch gleichzeitig koordinierend tätig sein wird. Die Hotline-Nummer wird zeitnah kommuni- ziert. Welche Rolle wird die Software für die Impfung spielen? Die webbasierte Software der Firma Accenture wird nicht nur eine einheitliche Terminvereinbarung ab 15.1.2021 ermögli- chen, sondern sie wird auch folgende Funktionen erfüllen: a) Impfstoffverwaltung (selbstgenutzte und an Dritte abge- gebene Impfstoffe) b) Anmeldung impfwilliger Bürgerinnen und Bürger über webbasierte Benutzeroberfläche (darüber auch telefonunter- stützte Anmeldung) c) Anmeldung von Bürgerinnen und Bürgern zur Impftermin- vereinbarung über eine webbasierte Benutzeroberfläche (da- rüber auch telefonunterstützte Anmeldung und Anmeldung von Mobilteameinsätzen) d) Verwaltung der Einrichtungen, die von den mobilen Teams besucht werden, inklu- sive einer webbasierten Benutzeroberfläche für die Einrichtungen zur Angabe des Impf- bedarfs und Schnittstelle für Übernahme von Daten zur Vorbereitung der Impfungen e) Vorbereitung der schriftlich vorzulegen- den Impfunterlagen (Impfbogen bestehend aus Einladungsschreiben, Aufklärungs- bogen mit Gesundheitsangaben und Ein- willigung, Einwilligungserklärung Datenschutz) und elektronischer Versand f) Unterstützung des Check-ins im Impf- zentrum, inklusive Terminprüfung, Validie- rung und Korrektur der Daten g) Dokumentation des Impfprozesses im Impfzentrum und bei Mobilen Teams (auch offline) h) Erledigung der Meldepflicht nach §13 Abs. 5 IfSG (sowohl für selbstdokumentierte Impfungen als auch für rückübermit- telte Daten von beauftragten Dritten) i) „Dashboards“ zur Visualisierung statistischer Daten des Impfprozesses (Anzahl, Alter etc.) Wie bereite ich mich auf eine Impfung vor? Um die Zeit im stationären Impfzentrum möglichst kurz zu halten, werden die Aufklärungsmaterialien auch online erhält- lich und im Vorfeld ausfüllbar sein. Jede Bürgerin und jeder Bürger wird dennoch vor der Impfung die Möglichkeit einer individuellen Aufklärung über den Impfstoff, die Wirkungs- weise, etwaige Nebenwirkungen und die Dauer des bisher ab- sehbaren Impfschutzes erhalten. Es können auch individuelle Rückfragen an den/die behandelnde/n Arzt/Ärztin gestellt werden. Wieviel Zeit muss ich für den Impftermin einplanen? Unsere Schätzungen reichen von 45 bis 90 Minuten. Wichtig wird hier unter anderem eine ausreichende Nachbeobachtung von circa 30 Minuten nach der Impfung sein. In dieser Nach- beobachtungsphase wird insbesondere auf Spontanreaktionen geachtet, also die Vielzahl der körperlichen Reaktionen un- mittelbar auf die Impfung und insbesondere den Einstich mit der Spritze. Wohin wende ich mich bei Nebenwirkungen? Auch bei den aktuellen Impfstoffen sind Nebenwirkungen möglich und wahrscheinlich. Bei Auftreten etwaiger Neben- wirkungen oder besonderer Auffälligkeiten sollen sich alle Personen bei akuten Problemen unmittelbar an ihren Haus- arzt wenden. Dieser ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG verpflich- tet, diese Nebenwirkungen weiter zu melden. Außerdem ist auch eine direkte Meldung an das Gesundheitsamt »

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