Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

JANUAR 2021 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen der Gemeinde Pentling“ und verantwortlich für deren Inhalt: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 0941/92082-0 Breitbandausbau, Beitritt zur Laber-Naab Infrastruktur GmbH Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH („LNI“) wurde im Jahre 2014 zum Zwecke der Unterstützung von Kommunen beim Auf- und Ausbau von Breitbandin- frastruktur als öffentliche Infrastrukturgesellschaft durch ausschließlich kommunale Gesellschafter („Alt- gesellschafter“) gegründet. Zielsetzung ist die Bün- delung von Kompetenzen sowie die Nutzung von Sy- nergieeffekten beim Breitbandausbau durch ein ko- ordiniertes Zusammenwirken. Bereits die bisherigen Aktivitäten der LNI führten zu einer nachhaltigen Ver- besserung der Versorgung mit Breitbanddiensten in den Gebieten der Altgesellschafter. Seit einigen Monaten finden verschiedene Abstim- mungen mit weiteren Kommunen unter Einbeziehung der Altgesellschafter der Landkreise Regensburg und Neumarkt statt, inwieweit die LNI weitere öffentliche Gesellschafter („Neugesellschafter“) aufnehmen und auf dieseWeise der Gesellschafterkreis erweitert wer- den soll. Die Erwägungen dabei sind, durch die Er- weiterung des Wirkungskreises der LNI zum einen sämtlichen Kommunen angesichts des zunehmenden (politischen) Handlungsdrucks im Bereich des Breit- bandausbaus solidarisch zu begegnen. Zum anderen wäre damit die Möglichkeit gegeben, die Nachfrage nach Beratungs-leistungen für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln sowie der erforderlichen Fachplanungs- und Bauleistungen zu bündeln. Letzt- genannte Leistungen könnten auf dieseWeise in einer Bündelrahmenvereinbarung ausgeschrieben werden, um ausreichend Kapazitäten zu langfristig wirtschaft- lichen Konditionen auf dem Markt für den Breitband- ausbau zu sichern. Die Kommunen würden als Gesell- schafter die Aufgaben des Breitbandausbaus imWege der Aufgabendelegation als sog. Inhouse-Vergabe auf die LNI übertragen. Dabei wurden verschiedene Lö- sungsansätze unter Einbeziehung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) und der Rechtsanwaltskanzlei Watson Farley &Williams erör- tert und in Folge ein Gesellschaftsvertrag auf Grund- lage der bisherigen Satzung der LNI sowie eine Ver- einbarung zur Aufgabenübertragung ausgearbeitet. Am Donnerstag, den 24. September 2020 fand im Landratsamt Regensburg unter Leitung der Landrätin und Beteiligung von interessierten Kommunen eine Informationsveranstaltung zur „Gründung einer Gi- gabitgesellschaft“ (im hybriden Format einer Präsens- und Videokonferenz) statt.Anschließend fand die Ver- sammlung der Altgesellschafter der LNI statt um das weitere Vorgehen zu erörtern und einen Beschluss zur Kapitalerhöhung und Aufnahme weiterer Gesellschaf- ter unter demVorbehalt der Zustimmung der jeweili- gen kommunalen Gremien zu fassen. Vor diesem Hintergrund beschließt die Pentling fol- gendes: 1. Dem Beitritt der Gemeinde Pentling als neuer Ge- sellschafter der LNI sowie der Übernahme eines Ge- schäftsanteils in Höhe von EUR 5.000,00 wird zuge- stimmt. Die Bürgermeisterin und die Verwaltung wer- den damit betraut, die Gemeinde Pentling zur Umset- zung des vorliegenden Gesellschaftsvertrags und der erforderlichen notariellen Beurkundung mit der Be- fugnis zu etwaigen redaktionellen Anpassungen zu vertreten. 2. Die Gemeinde Pentling stimmt der Aufgabenüber- tragung im Bereich Breitbandausbau auf die LNI zu und betraut die Bürgermeisterin und die Verwaltung zur Umsetzung durch den Abschluss einer entspre- chenden Vereinbarung über die Aufgabenübertra- gung. Bericht der Rechnungsprüfer, Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Entlastung Die Jahresrechnung 2019 wurde gemäß Art. 103 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Die Prüfung wurde von den Prüfern erläutert. Unstim- migkeiten wurden nicht festgestellt. Die Jahresrech- nung für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt, die über- und außerplanmäßi- gen Ausgaben genehmigt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschließt der Gemeinde- rat, mit den heute festgestellten Ergebnissen zur Jah- resrechnung 2019 die Entlastung der Verwaltung zu erteilen. Bauantrag für den Neubau eines Apart- menthotels im Gewerbegebiet „Ammer- holz“ Mit dem Bauvorhaben befasste sich der Gemeinderat bereits am 31.10.2019 als Bauvoranfrage und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Das Landratsamt er- ließ daraufhin am 17.02.2020 einen inzwischen be- standskräftigen positiven Bescheid. Nun liegt der Ge- meinde hierzu der Baugenehmigungsantrag vor. Zur Bauvoranfrage ergaben sich keine wesentlichen Änderungen. Die Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten und keine Befreiungen benötigt. Der Gemeinderat erteilt hiermit das gemeindliche Ein- vernehmen. Bauantrag zum Bau eines Mobilfunkmasten auf der Fl.Nr.144/3 Gem. Pentling Auf der Fl.Nr. 144/3 Gemarkung Pentling soll ein 25 Meter hoher Mobilfunkturm gebaut werden. Das Grundstück gehört der Gemeinde Pentling. Die Ge- meinde hat bereits im Jahr 2018 (Sitzung vom 13.09.2018) der Vermietung des Grundstücks zuge- stimmt. Das Grundstück befindet sich im Außenbe- reich. Das Vorhaben ist hier grundsätzlich zulässig. Abstandsflächen werden eingehalten. Der Gemeinderat erteilt hiermit das gemeindliche Ein- vernehmen. Bauantrag zum Bau eines Offenstalls mit Nebenräume und Reitplatz, Fl.Nr. 258 Gem. Pentling Mit dem Bauvorhaben befasste sich bereits der Ge- meinderat am 23.04.2020 als Bauvoranfrage. Das Landratsamt hat inzwischen die grundsätzliche » Gemeinderatssitzung vom 10.Dezember 2020

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