Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
41 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 12/2020 Aus dem lAndkreis Mit Zunahme der Inzidenzzahlen im Bundesgebiet wurde von den Bundes-und Länderregierungen ab 02.11.2020 ein neuer (Teil-) Lockdown verhängt. Dieser gilt vorerst für vier Wo- chen. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Pressemittei- lung des Bundeswirtschaftsministeriums. Die von dieser Maßnahme betroffenen Unternehmen, können für diese Zeit finanzielle Soforthilfe beantragen. Für die au- ßerordentliche Wirtschaftshilfe gelten folgende Rahmenbe- dingungen: Gesamtvolumen: Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich ca. 10 Milliarden Euro haben. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt be- troffene Unternehmen nachfolgender Maßgabe: Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öf- fentliche), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Ein- richtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schlie- ßungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstel- len mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen. Indirekt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unter- nehmen erzielen. Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann an- tragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbund- unternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft etwa eine Holdinggesellschaft, die sowohl Restaurants (ge- schlossen) und Einzelhandelsunternehmen (weiter geöffnet) hält – hier wird die Nothilfe gezahlt, wenn die Restaurants zu mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Holdinggesellschaft beitragen. Welche Förderung gibt es? Mit der Novemberhilfe werden Zu- schüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes imNovember 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unterneh- mens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU). » Informationen für Unternehmen - Corona News Ein Meilenstein in der Baugeschichte des Landkreises nimmt konkrete Formen an. Kürzlich lud Landrätin Tanja Schweiger auf die Baustelle des Kreisbauhofes im interkommunalen Ge- werbegebiet Unterheising imDreieck zwischen A3 und B8 ein. Seit dem Spatenstich im September 2019 wurden zwei Be- triebshallen größtenteils fertig gestellt. Das neue Verwaltungs- gebäude und das Feuerwehrsimulationshaus sind mitten im Bau. Geplant sind außerdem zwei Salzsilos mit je 550 Kubik- meter. Auch mit den Außenanlagen wurde bereits begonnen. Die bebaute Grundfläche beträgt 12 335 Quadratmeter, davon fallen 3 844 Quadratmeter auf die Grundflächen der Gebäude. Insgesamt umfasst die Baumaßnahme 33 960 Kubikmeter umbauten Raum. Besonders erfreulich sei, dass neben den Betriebs- und Ver- waltungsgebäuden für den Kreisbauhof auch ein Feuerwehr- simulationshaus Platz gefunden hat erklärte Landrätin Tanja Schweiger. Sie betonte weiter, dass mit der Verwendung von Holzrahmenelementen sowie Dachkonstruktion und Fassa- denteilen demWunsch des Kreistages nach dem Einsatz nach- haltiger Baustoffe entsprochen werden konnte. Heizung und Kühlung der Gebäude werden außerdem mit Grundwasser- wärmepumpentechnik und Holzpellets betrieben. Nachhaltig ist nicht nur die Bauweise. „Von den vorhandenen 30 000 Quadratmetern Grund haben wir für den neuen Kreisbauhof nur 18 000 Quadratmeter verbraucht“, so die Landrätin. Eine Grundstücksreserve für mögliche Projekte sei eine bewusste Investition in die Zukunft. Avisierter Fertigstellungstermin für den Kreisbauhof ist das zweite Halbjahr 2021. Ein erster Blick auf den neuen Kreisbauhof anzeige
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