Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING DEZEMBER 2020 20 2 Bewerber mit Arbeitsplatz in Pentling 0,5 Bewerber mit Nebenwohnsitz von mindes- tens 1 Jahr in Pentling 2 Bewerber mit Kind im Alter von unter 18 Jahren mit HWS in Pentling 1 Bewerber mit Kind im Alter von unter 18 Jahren Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern erfolgt die Punk- tevergabe für den Partner, der die höhere Anzahl für die Wertung erreicht. Die Punktevergabe für Kinder erfolgt je Kind und fließt ggf. mehrfach in die Punktewertung ein. Bewerben sich z.B. zwei Familien um gemeinsam ein Grundstück zu erwerben und gemeinsam ein Zwei- Familien-Haus zu bauen, so fließen die erzielten Punkte beider Familien in die Punktewertung ein. Bewerber mit der höheren Punktezahl erhalten Vor- rang. Vergabe eines Straßennamens im Neubau- gebiet „Jahnstraße“ An der abzweigenden Stichstraße vom Gebrachinger Weg werden 7-8 Häuser erschlossen. Es soll deshalb ein eigener Straßenname vergeben werden. Folgende Straßennamen stehen zur Diskussion:Trau- benweg, Rebenweg, Ellis-Kaut-Weg und Paulweg. Der Gemeinderat beschließt der Straße den Namen „Traubenweg“ zu geben. Bauantrag zum Bau eines Wohn- und Geschäftshauses Bergstraße, Fl.Nr. 141/1 Gem. Pentling Bereits in einer Bauvoranfrage hat sich der Gemein- derat am 20.02.2020 mit dem Bauvorhaben beschäf- tigt und dem Bauvorhaben mehrheitlich zugestimmt. Auch das Landratsamt hat die Bauvoranfrage positiv beschieden. Nun reicht der Bauherr den zugehörigen Antrag ein. Zu der damaligen Voranfrage hat sich nur die Grenzbebauung zu Fl.Nr. 139/1 geändert und ist entfallen. Das Grundstück liegt im Außenbereich, eignet sich aber als Ortsabrundung. Das Objekt fügt sich nach Art und Maß in die benachbarte Bebauung ein. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nach Ansicht des Gemeinderates nicht entgegen. Insbe- sondere besteht nicht die Gefahr einer Splittersied- lung. Das Grundstück ist bereits jetzt mit Gebäuden und Nebengebäuden bebaut und dient einer gewerb- lichen Nutzung. Ein Teil der Nebengebäude würde rückgebaut werden und trägt somit einer Entsiege- lung bei. Die Erschließung ist teilweise gesichert. Es wird darauf hingewiesen, dass es in diesem Bereich bei der Was- serversorgung zu Druckproblemen kommen kann. Es ist deshalb eine Druckerhöhungspumpe vorzusehen. Des Weiteren ist die Zufahrt zur nördlichen Grund- stückseinfahrt nur teilweise auf öffentlichem Weg befestigt. Der Bauwerber hat die Befestigung des Weges sicher zu stellen. Die derzeit nicht eingehalte- nen Grundstücksgrenzen zum öffentlichen Weg sind herzustellen. Information zu aktuellen Themen Anmeldung von Kindern in unsere Kindergärten ! erfolgt künftig online. Umsetzung derzeit in Arbeit. Urnenstelen im Friedhof Pentling aufgebaut (Kos- ! ten rd. 8.400 €). Die Sitzbank wird auf der gegenüberliegenden Seite aufgestellt. Zwischen 02.11. und 8.11.20 erfolgt die Decken- ! sanierung an der Augsburger Straße Kreuzung Franz-Josef-Strauß-Allee. In diesem Zuge muss die Zufahrt zum Ziegelackerweg/Stadtweg gesperrt werden. Die Gemeinde wurde im Rahmen des Ausbaus ! vom Bahnübergang Matting in die Planung mit einbezogen. Es wurde Seitens der Gemeinde angeregt den Ausbau so zu planen, dass ein Begegnungsverkehr LKW-PKW stattfinden kann. Ebenso wurde beantragt die bisherige Fahrzeug- länge auf 12m zu erhöhen (bisher 8m). Dies stellt somit eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Situation dar. Bekanntgabe von Bauvorhaben Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Narzissen- ! weg 13 Bau eines Carports im Lärchenweg 9 Graßlfing ! Bau eines Mehrfamilienhauses am Brunnweg 3 ! Ausbau eines Dachgeschosses über der Garage, ! Seedorfer Str. 2a Bekanntgabe von Aufträgen Anschaffungen für die Grundschule Großberg im Rah- men des Förderprogramms „Digitale Bildungsinfra- struktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ (Digitalpakt). Zur Förderung der Digitalisierung der Schule Großberg wurden im Rahmen des Digitalpakts 4 Einzel-Aufträge über EDV-Hardware vergeben. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Vermögenshaushalt berück- sichtigt. Die Förderung beträgt 90 Prozent auf die zuwendungsfähigen Kosten (Ausgaben für die Schul- Verwaltung sind nicht förderfähig). Insgesamt wurden 5 Anbieter (PC-Spezialist in Regensburg, Firma Bernd Matzinger in Pentling, MR- Datentechnik Vertriebs- und Service GmbH in Regens- burg, plumsoft Systemhaus GmbH Regensburg, BITS & BYTES GmbH Rotthalmünster) aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Nur 2 Anbieter (PC-Spezialist und BITS & BYTES GmbH) haben Angebote abgege- ben. Alle 4 Aufträge wurden an die Firma BITS & BYTES GmbH vergeben. Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenan- lage Kohlenschacht“ Bevor die Beschlussfassung über den Satzungserlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonder- gebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kohlen- schacht“ ergeht, ist mit dem Investor ein Durchfüh- rungsvertrag abzuschließen. Zur Sicherung der gefor- derten Rückbau- und Beseitigungsverpflichtung wird von der Gemeinde eine Sicherheitsleistung von 10.000 € je Hektar Anlagengröße gefordert. Für den Anschluss der Anlagen an das öffentliche Stromnetz müssen private Kabel entlang von Feld- wegen und über gemeindliche Grundstücke verlegt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt für diese Kabelverlegung Gestattungsverträge abzuschließen. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass durch den Verlauf der Kabeltrassen die Bewirtschaftung der Grundstücke nicht unnötig erschwert und der Wert der Grundstücke dadurch nicht gemindert wird. Es wird ein jährliches Nutzungsentgelt von 1,00 € je laufenden Meter Kabel in Gemeindegrund festge- setzt. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 8 und Aufstellung eines vorha- benbezogenen Bebauungsplanes mit Grün- ordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik- Freiflächenanlage Kohlenschacht“; Behand- lung von Bedenken und Anregungen der öffentlichen Auslegung, Satzungserlass und Feststellung der Flächennutzungsplanände- rung Der Planentwurf des Bebauungsplanes und das Deck- blatt Nr. 8 zur Änderung des Flächennutzungsplanes lagen einschließlich Begründung, Umweltbericht und Blendgutachten in der Zeit vom 24. August 2020 bis einschließlich 24. September 2020 öffentlich im Rat- haus aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der öffentlichen Auslegung mit Schreiben vom 14.08.2020 benach- richtigt. Folgende Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert oder mitgeteilt, dass keine eigenen Belange berührt sind bzw. keine Einwendungen bestehen: Regionaler Planungsverband ! Regierung der Oberpfalz, Höhere Landespla- ! nungsbehörde Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermes- ! sung Wasserwirtschaftsamt Regensburg ! Deutsche Telekom Technik GmbH ! Gemeinde Sinzing ! Stadt Regensburg ! Staatliches Bauamt Regensburg ! Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten ! Bund Naturschutz in Bayern e.V. ! Vodafone Kabel Deutschland GmbH ! Bayer. Landesamt für Denkmalpflege ! Landratsamt Regensburg, Kreisbrandrat ! Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Kommu- ! nale Abfallentsorgung Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Denk- ! malschutz Landratsamt Regensburg, Umweltschutzinge- ! nieur Landratsamt Regensburg, Technische Bauaufsicht ! Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt ! Die Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern teilt mit, dass die Hinweise berücksichtigt wurden. Einwände wurden nicht erhoben. Der Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd erhebt keine Einwände, weist aber darauf hin, dass zum Kohlenschacht nur eine über- lange Hausanschlussleitung führt und deshalb der Brandschutz mit der Gemeinde abzustimmen ist. Die Sachgebiete Verkehrsentwicklung und Tiefbau beim Landratsamt Regensburg erheben keine Ein- wände, verweisen aber wegen der unmittelbaren Nähe zur Autobahn auf die Notwendigkeit der Betei- ligung der Autobahndirektion Südbayern. Diese wurde aber beteiligt und eine Stellungnahme liegt vor.Wei- tere Schritte sind daher nicht notwendig. Die Autobahndirektion Südbayern stimmt der Planung nur unter bestimmten Forderungen zu. Innerhalb der Bauverbotszone nach §9 Abs. 1 FStrG (40m Bereich) ist nur die Errichtung von Modulen und die Einzäu- nung der Anlage zulässig. Die geplante rundumfüh- rende Verkehrsfläche ist, innerhalb der Bauverbots- zone, als reineWiesenfläche ohne Befestigung (Schot- terrasen, Schotterdecke) anzulegen. Die Verwaltung hat diese Forderung an den Investor weitergeleitet. Darüber hinaus fordert die Autobahndirektion den Bebauungsplan zeitlich auf 20 Jahre zu befristen. Das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Bauleitpla- nung teilt mit, dass grundsätzlich Einverständnis mit der Planung besteht. Für die Umsetzung der übrigen Anregungen sieht der Gemeinderat keinen Hand- lungsbedarf, da die Umsetzung der Planung zur Ver- wirklichung der Energiewende notwendig ist und die Gemeinde die Angabe von statistischen Erhebungen und Einflussgrößen nicht für notwendig hält. Der Fachreferent für Natur- und Umweltschutz beim Landratsamt Regensburg, teilt mit, dass Einverständ- nis bis auf folgende Punkte besteht: „Bei den Fest- setzungen zur Grünordnung fehlen Angaben zu Min- destpflanzqualitäten, Pflanzabständen sowie Baum- anteil in der Hecke. Die Gerhard Rösl GmbH & Co.KG sowie Franz Rösl und Christian Rösl haben detaillierte Einwände durch Gemeinderatssitzung vom 19. November 2020
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