Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

DEZEMBER 2020 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 19 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen der Gemeinde Pentling“ und verantwortlich für deren Inhalt: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 0941/92082-0 Information zum Ausbau der Wolfgang- straße in Matting Die Maßnahme „Ausbau der Wolfgangstraße in Mat- ting“ steht kurz vor der Ausschreibung. Nachdem im Zeitraum von Juni bis September 2020 der Misch- wasserkanal von einem Kanalreinigungsunternehmen untersucht, auf Dichtigkeit geprüft und diese Arbeiten von einem speziellen Ingenieurbüro mit Messungen begleitet wurden, liegen nun die Ergebnisse vor. Des Weiteren steht die Verwaltung bezüglich des Umgangs mit Aushubmaterial in Kontakt mit dem Landratsamt. Um weite Transportwegen zu vermei- den, wurde beim Landratsamt Regensburg beantragt, dass zwei unbebaute Flächen zur Zwischenlagerung von Aushub genutzt werden können. Dabei sind Belange der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Denkmalpflege zu berücksichtigen. Diese Flächen befinden sich z.B. im Randbereich von Verdachtsflä- chen für Bodendenkmäler. Um vollständige archäologische Ausgrabungen zu vermeiden, ist deswegen geplant, in den nächsten Wochen zusammen mit dem Landesamt für Denk- malpflege diese Flächen zu untersuchen. Dabei soll in Begleitung eines Mitarbeiters des BLfD der Ober- boden der Grundstücke abgetragen und die Flächen begutachtet werden. Parallel dazu kann mit Festlegung der durchzufüh- renden Arbeiten auch mit der Untersuchung bezüglich notwendiger Sicherungsarbeiten und Unterfangungen der bestehenden Gebäude begonnen werden. Die Informationen der vorgenannten Untersuchungen werden dann in die Ausschreibungsunterlagen ein- gearbeitet. Die Ausschreibung startet im November und soll im Dezember abgeschlossen werden, damit im Januar 2021 die Angebotseinholung durchgeführt werden kann. Festlegung einer Geschwindigkeitsbe- schränkung auf der Donautalstraße Am 22.10.2020 fand mit der Polizei Neutraubling und dem ZV kommunale Verkehrsüberwachung eine Verkehrsschau an der Donautalstraße statt. Erörtert wurde dabei eine Regelung der zulässigen Höchst- geschwindigkeit zum Schutz der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fahrradfahrer, sowie das Thema Fahrradstraße. Die Donautalstraße ist sehr beengt und kurvig. Durch herausragende Felsen ist die Sicht teilweise einge- schränkt. Die Gemeindeverbindungsstraße wird von vielen Radfahrern benutzt.Verkehrszählungen liegen bereits entsprechend vor. Am 04.11.2020 findet eine weitere Verkehrsschau, zusätzlich mit dem Landratsamt, statt. Bis dahin wer- den nochmals Verkehrsmessungen (Geschwindig- keit/Anzahl) vom Zweckverband kommunale Ver- kehrssicherheit Oberpfalz durchgeführt. Diese Ergeb- nisse sollen dann am 04.11.2020 in die Verkehrsschau einfließen. Die im Mobilitätskonzept des Landkreises Regensburg vorgeschlagene Möglichkeit zur Umwidmung des Straßenabschnittes Unterirading bis Stadtgrenze Regensburg in eine Fahrradstraße birgt viele Pro- bleme. Auf einer Fahrradstraße hätten Fahrradfahrer immer Vorrang über die gesamte Fahrbahnbreite. Ein PKW-Fahrer, sofern PKW`s überhaupt zugelassen wer- den, hätte sich hier unterzuordnen; Geschwindig- keitsbegrenzung wäre 30 km/h. Die Akzeptanz der Regelungen einer Fahrradstraße bei den Verkehrsteil- nehmern wird auf einer derartigen Länge außerhalb geschlossener Ortschaften stark bezweifelt. Ferner verläuft parallel zur Straße ein Geh- und Radweg der genutzt werden kann. Auch bei der Verkehrsschau vom 22.10.2020 wurde die Ausweisung einer Fahrradstraße von Polizei und kommunaler Verkehrsüberwachung kritisch gesehen. Der Gemeinderat beschließt daher die Donautalstraße nicht als Fahrradstraße auszuweisen, vielmehr sollen anstelle dessen Geschwindigkeitsbegrenzungen geprüft werden. Nach der Verkehrsschau am 04.11.2020 soll der Gemeinderat sich mit der zuläs- sigen Höchstgeschwindigkeit auf der Donautalstraße befassen. Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung Schwalbennest 1 Am 30.09.20 ging bei der Gemeinde Pentling ein Antrag auf Nutzungsänderung für das Objekt Schwal- bennest 1 ein. Das Objekt liegt imAußenbereich und ist nach Angaben als Gastwirtschaft mit einer Woh- nung genehmigt. Dies soll nun zu einem Ferienhaus umgebaut werden. Die Pläne wurden dem Gemein- derat aufgezeigt. Der Gemeinderat begrüßt die Sanie- rung des Gebäudes. Der Gemeinderat erteilt hiermit das gemeindliche Einvernehmen zu der geplanten Nutzungsänderung. Aufstellung der Vergabekriterien für die Bauplatzvergabe im Neubaugebiet „Jahn- straße“ Großberg Die Verwaltung hat auf Grundlage der Vergabekrite- rien in der Vergangenheit einen Punktekatalog für die Vergabe von Bauplätzen im Neubaugebiet „Jahn- straße“ – Großberg entwickelt. Danach sollen soziale Kriterien und Wohnsitzkriterien eine Rolle spielen. Der Gemeinderat beschließt folgende Vergabekrite- rien: Pkt. Kriterium 6 Bewerber mit Hauptwohnsitz seit mehr als 5 Jahren in Großberg 4 Bewerber mit Hauptwohnsitz seit mindes- tens 2 Jahren in Großberg 5 Bewerber mit Hauptwohnsitz seit mehr als 5 Jahren in den anderen Ortsteilen von Pent- ling 3 Bewerber mit Hauptwohnsitz seit mindes- tens 2 Jahren in den anderen Ortsteilen der Gemeinde Pentling 2 Bewerber mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pentling von weniger als 2 Jah- ren 3 Rückkehrer nach Pentling mit früherem HWS von mehr als 5 Jahren 1 Rückkehrer nach Pentling mit früherem HWS von mindestens 1 Jahr » Gemeinderatssitzung vom 29. Oktober 2020

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