Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – november 2020 — viii — „GLüCKSTOPF“ DER GEMEINDE PENTLING Wer ebenfalls durch eine Spende helfen möchte, kann diese gerne im Rathaus abgeben oder unter Verwendungszweck: glückstopf an fol- gende Bankverbindung überweisen: Sparkasse Regensburg, iBan: De95 7505 0000 0201 9500 60, BiC: BYLaDeM1RBg oder Raiffeisen- bank Regensburg, iBan: De56 7506 0150 0000 4017 06, BiC: genODeF1R02. Jede Spende wird wie oben beschrieben verwendet und kommt bedürftigen oder behinderten Menschen zugute. FOTOGRAFIER-HINWEIS Datenschutz ist uns ein wichtiges anliegen. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Veranstaltungen der gemeinde Fotos ge- fertigt werden, insbesondere Übersichtsaufnahmen des Festakts sowie gruppenbilder bei empfängen. Die aufnahmen finden im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verwendung. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, sprechen Sie bitte vor der Ver- anstaltung den anwesenden Fotografen oder die anwesende Fotografin an, damit ihr Wunsch berücksichtigt werden kann. IMPRESSUM Herausgeber der „amtlichen nachrichten und Mitteilungen der gemeinde Pentling“ und verantwortlich für deren inhalt: gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 0941/92082-0 Die neuesten Entwicklungen auf die Finanzierung der Ge- meinde begründen eine Erhöhung der Grundsteuern: nachteiligen Wirkungen auf die Schlüsselzuweisung und die n Kreisumlage bei unterdurchschnittlichen Hebesätze Die negativen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Ein- n nahmen und Ausgaben der Gemeinde Pentling Wegfall der Straßenausbaubeiträge n Grundsätze der Einnahmebeschaffung gem. Art. 62 GO n Steuereinnahmen vor Kreditaufnahmen Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf jeweils 310 v.H. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung im Entwurf der nächsten Haushaltssatzung eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf jeweils 310 v.H. einzuplanen. Antrag auf Außenbereichssatzung für Fl.Nr. 28 Gem. Hohengebraching Am 17.09.2020 ging bei der Gemeinde Pentling vom Grund- stückseigentümer ein Antrag auf Erlass einer Außenbereichs- satzung für das Grundstück Fl.Nr. 28 Gem. Hohengebraching ein. Damit soll die Bebauung für zwei Einfamilienhäuser er- möglicht werden. Der Gemeinderat sieht aus ortsplanerischer Sicht, sowie aus Gründen der bekannten hydrogeologischen Problematiken keinen Handlungsbedarf. In Anlehnung an § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5 und 6 BauGB fehlen städtebauliche Motive. Die Außenbereichssatzung würde so nur einzelner privaten Interessen dienen. Der Antrag wird daher abgelehnt. Information zu aktuellen Themen Radmobilitätskonzept des Landkreises: Der Gemeinderat hat sich auf der Klausurtagung einhellig gegen eine Fahrradstraße zwischen Walba und Stadtgrenze an der Donau ausgespro- chen. Vielmehr soll eine Asphaltierung des bisher nicht aus- gebauten Radweges und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der GVS geprüft werden. Neujahrsempfang 2021 entfällt aufgrund der Corona- Pandemie Anstehende Investitionen beim TC Blau-Weiß Großberg i.H.v. ca. 162.000 € für Platzsanierung Steuerkraft 2021 Gemeinde Pentling 1.029,49 €/Einwohner (Vorjahr: 978,84 €) Bekanntgabe von Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in n der Geberichstr. 39 Neubau eines Einfamilienhauses in der Heinrichstr. 34 n Geräteschuppen mit Eingangsüberdachung Mattinger Weg n 2b
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