Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – november 2020 — vii — Vorstellung desWaldpflegeplanes vomAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Forstrevier Nittendorf Herr Faltermeier vom zuständigen Forstrevier Nittendorf er- läuterte den Waldpflegeplan der gemeindlichen Waldgrund- stücke. Bisher wurden die Flächen natürlich belassen und nur Verkehrssicherungsmaßnahmen vom Bauhof durchgeführt, wobei diese sehr selten waren. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Försters zur Kenntnis. Über die weitere Vorgehensweise wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Herr Faltermeier bot an, bei einer Ortsbesichtigung die Gege- benheiten zu erläutern. Entscheidung über den Beitritt zum Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz In der Sitzung vom 10.09.2020 stellte sich der Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz vor. Nachdem die Stadt Regensburg die Zweckvereinbarung über die Verkehrs- überwachung zum 31.12.2020 gekündigt hat, könnte der Zweckverband diese Aufgabe übernehmen. Die Gemeinde Pentling beschließt, dass sie ab 01.01.2021 wei- ter die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im ru- henden Verkehr festgestellt werden, sowie die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahr- zeugen betreffen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen. Die Gemeinde Pentling überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Stra- ßenverkehrsgesetzes, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, n die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Ge- n schwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, ab 01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrs- sicherheit Oberpfalz Die Gemeinde Pentling tritt zum 01.01.2021 dem Zweckver- band Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweck- verbands wird bestimmt: Frau Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt: Herr Sebastian Hopfensperger, 2. Bürgermeister Der Abschluss erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung. Die o.g. Verbandssatzung ist wesent- licher Bestandteil dieses Beschlusses. Bauantrag zum Bauvorhaben An der Schlossbreite 33 Am 10.09.20 ging ein Bauantrag zum Bauvorhaben An der Schlossbreite 33 ein. Es soll ein Einfamilienhaus mit Einlie- gerwohnung gebaut werden. Für das Bauvorhaben werden 3 Befreiungen beantragt: Vom Bautyp her soll ein Unter- und ein Obergeschoss als Voll- geschoss gebaut werden welches nicht als Split Level ausgebil- det ist. Dachneigung beträgt nur 30 Grad anstelle 38 – 42 Grad Die Dacheindeckung soll mit einem anthrazitfarbenen Blech- dach erfolgen, anstelle mit roten Dachziegel/Betonsteine Der Carport überschreitet südseitig die Umgrenzung um 1 Meter Der Gemeinderat stimmt der Befreiung Bautyp, Dachneigung und Carport zu. Jedoch wird einem anthrazitfarbenen Blech- dach nicht zugestimmt. Aus ortsplanerischen und gestalteri- schen Gründen kann hier die Befreiung nicht erteilt werden, da in der näheren Umgebung nur rote Dachziegel/Betonsteine vorherrschen. Ansonsten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemein- degebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der Hundesteuer-Satzung. Die aktuellen Hun- desteuer-Sätze basieren auf Grundlage der Hundesteuer-Sat- zung aus dem Jahr 2008. Seither sind die Steuersätze nicht mehr verändert worden. Im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden sind die Steuersätze für die Hundehaltung in der Gemeinde Pentling relativ niedrig. Die Aufwendungen der Ge- meinde in Bezug auf Hundekotbeseitigung steigen jährlich an. Daher ist eine moderate Erhöhung der Steuersätze ange- bracht. ImGegenzug werden zusätzliche Leistungen, die einen Mehrwert für die Bürger haben, angestrebt. Hierzu gehört vor- wiegend das Aufstellen von Eimern für Hundekotbeutel. Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Hundesteuer- Sätze ab 01.01.2021 beim ersten Hund von 25€ auf 40€, beim zweiten Hund von 50€ auf 65€ und bei Kampfhunden von 250€ auf 500€. Hierzu beschließt der Gemeinderat auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Hundesteuersatzung. Der Satzungsentwurf wurde mit der Sitzungseinladung versandt. Er ist Bestandteil dieses Be- schlusses und ist der Niederschrift beigefügt. Haushalt 2021, Festlegung der Steuerhebesätze Auf der Klausurtagung wurde ausführlich über die Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze diskutiert. Seit der Gebietsreform im Jahr 1978 sind die Hebesätze der Grundsteuern A und B in der Gemeinde Pentling nicht erhöht worden. Außerdem lie- gen diese in Pentling mit 280 v.H. weit unter dem bayerischen Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden (Grundsteuer A: 343,1%, Grundsteuer B: 337,6%) und unter dem Durch- schnitt des Regierungsbezirks Oberpfalz (Grundsteuer A: 329, Grundsteuer B: 345%) sowie demDurchschnitt des Landkrei- ses Regensburg (Grundsteuer A: 315%, Grundsteuer B: 309%). » Gemeinderatssitzung vom 1. Oktober 2020

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