Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

32 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 10/2020 Aus dem lAndkreis Partnerschaftsgewalt, Häusliche Gewalt, Gewalt im sozialen Nahraum – es gibt keine einheitliche Definition von Gewalt in einer engen persönlichen Beziehung. Was die Termini jedoch gemein haben, sind ein Täter und ein Opfer von Gewalt. Sie sind die zentrale Schnittmenge. Darüber hinaus zeigt Gewalt gegen Frauen viele hässliche Gesichter. So unterschiedlich die Formen von Gewalt sind – physisch, psychisch, sexuell, öko- nomisch, sozial –, so stark differieren auch die Geschichten der Opfer. Tatsache ist: Jede Frau kann von struktureller Ge- walt betroffen sein. Junge Mütter, Frauen mit Behinderung, Akademikerinnen, über 80-Jährige.„Umso wichtiger ist es, ein Hilfssystem zu haben, wo den betroffenen Frauen individuell geholfen wird“, betont Landrätin Tanja Schweiger. Neben der verstetigten finanziellen Förderung des Vereins „Frauen hel- fen Frauen“, deren Mitarbeiterinnen betroffene Frauen bera- ten und ein Frauenhaus koordinieren, des Frauen- und Kinderschutzhauses des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) sowie des Frauennotrufs engagiert sich die Gleichstel- lungsbeauftragte des Landkreises Regensburg, Silvia Siegler, gegen Gewalt und arbeitet mit beim „Regensburger Runden Tisch gegen Häusliche Gewalt“. Hilfsangebote für Betroffene im Landkreis Regensburg Der Landkreis Regensburg lässt Opfer Häuslicher Gewalt nicht allein. Folgende Hilfsangebote gibt es in der Region: Autonomes Frauenhaus (Frauen helfen Frauen e. V.): 0941 n 24000 Frauen- und Kinderschutzhaus (SkF): 0941 562400 n Frauennotruf e. V.: 0941 24171 (Beratungsstelle für Frauen n und Mädchen mit sexualisierten Gewalterfahrungen) Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer (Polizeiprä- n sidium OPf.): 0941 506-1333 Gewaltschutzgesetz: Häusliche Gewalt ist keine Privatangele- genheit. Es ist Aufgabe aller, die Opfer nicht alleine zu lassen. Mit dem Gewaltschutzgesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, werden die zivilrechtlichen Rechtsschutzmöglich- keiten der Opfer häuslicher Gewalt deutlich gestärkt und Täter stärker zur Verantwortung gezogen. Opfer können gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen be- antragen sowie Ansprüche auf Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung bei Gericht geltend machen. (Weitere Infos: www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/) Gewalt gegen Frauen geht alle an! – Hilfsangebote für Betroffene im Landkreis Regensburg 26 Anwärterinnen und -anwärter für das Lehramt an Grund- schulen, 18 für das Lehramt an Mittelschulen, fünf Fachleh- reranwärter sowie eine Förderlehreranwärterin wurden von Schulamtsdirektor Clemens Sieber gemeinsammit seinen fünf Kolleginnen und Kollegen einen Tag vor dem Schulbeginn ver- eidigt. Von den 50 Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern werden 25 in der Stadt Regensburg eingesetzt, 25 treten ihren Dienst an Schulen im Landkreis Regensburg an. An ihren Ein- satzorten sollen sie erste Erfahrungen sammeln und so mit den künftigen Aufgaben als Lehrkraft vertraut gemacht wer- den. Unterstützung erfahren sie dabei an den jeweiligen Schulen von einem Betreuungslehrer, der sie berät, ihnen hilft und als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht. 50 junge Lehrkräfte für Stadt und Landkreis Regensburg feierlich vereidigt anzeige

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