Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
31 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 10/2020 Aus dem lAndkreis Bis zum 31. Oktober 2020 können im Landratsamt Anträge Fahrtkostenerstattung gestellt werden. Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis wohnen und auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden. Dies sind Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschu- len in Vollzeit und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich aner- kannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Schülerinnen und Schüler im Teilzeitunterricht an öf- fentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen. Die Anträge, die sich ausschließlich auf das zurückliegende Schuljahr 2019/2020 beziehen können, müssen bis spätestens 31. Oktober 2020 beim Landratsamt Regensburg, Schüler- beförderung, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, eingegan- gen sein. Sie müssen vollständig ausgefüllt, vom volljährigen Schüler beziehungsweise beim minderjährigen Schüler vom Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit den erforder- lichen Nachweisen (Fahrkarten und Schulbestätigung) abge- geben werden. Das Formular „Antrag auf Fahrtkostenerstattung“ ist auf der Homepage des Landkreises Regensburg hinterlegt (Bürgerservice/Bildung und Arbeit/Schülerbeförderung/Formulare). Kontakt: Landratsamt Regensburg, Sachgebiet L 12-6, Schü- lerbeförderung, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, Sieg- linde Schneider, Telefon 0941 4009-249 oder Linda Würdinger, Nebenstelle -529; Telefax: 0941 4009-422; E- Mail: schuelerbefoerderung@lra-regensburg.de Internet: www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/bildung-ar- beit/schuelerbefoerderung. Was ist erstattungsfähig? Alle Fahrten zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zur nächstgelegenen Schule sowie zu Prüfungen, soweit die Schule dies bestätigt. Vorzulegen sind dabei mit dem Erstattungs- antrag alle im Laufe des Jahres gesammelten Originalfahrkar- ten für die verkehrsüblich günstigsten Strecken (bei der Bahn: 2. Klasse). Erstattungsfähig sind nur die Kosten des günstigs- ten Tarifs. Verlorengegangene oder fehlende Fahrkarten kön- nen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Über Ausnahmen wie zum Beispiel notwendige Fahrten mit dem Privatauto oder Änderungen der persönlichen Situation wäh- rend des abgelaufenen Jahres informiert das Landratsamt unter www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/bildung- arbeit/schuelerbefoerderung. Familienbelastungsgrenze von 440 Euro Die Fahrtkosten werden nur insoweit erstattet, als die Fami- lienbelastungsgrenze von 440 Euro überschritten wird. Bei- spiel: Belaufen sich die Fahrtkosten zur Schule innerhalb eines Schuljahres auf 500 Euro, erhält der Antragsteller den Diffe- renzbetrag in Höhe von 60 Euro zurück. Bezieht ein Unter- haltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII sowie Arbeits- losengeld II oder Hartz IV), werden die von ihm aufgewende- ten Beförderungskosten in voller Höhe erstattet. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer dauerhaften Behinderung auf Beförderung angewiesen sind. Schülerbeförderung: Anträge auf Fahrtkostenerstattung können noch bis 31. Oktober gestellt werden Der Kreistag ist die Vertretung aller 194 000 Landkreisbür- gerinnen und Landkreisbürger, er wurde am 15. März 2020 im Zuge der allgemeinen Kommunalwahlen in Bayern neu ge- wählt und zwar beginnend am 1. Mai 2020 für sechs Jahre, also bis 30. April 2026. Soweit die Kurzbeschreibung – wie aber setzt sich der Kreistag 2020/26 zusammen, welche Par- teien und Personen gehören ihm an, welche Gremien gibt es und welche Funktionen haben die einzelnen Kreistagsmitglie- der dort übernommen? All diese Fragen werden in einer 84- seitigen Broschüre beantwortet, die Landrätin Tanja Schweiger vor Kurzem bei einem Pressetermin im Landrats- amt vorstellte. „Kommunalpolitik lebt vom Mitmachen sowie von der Bereitschaft, sich für ein öffentliches Amt zu bewerben und sich dort im Sinne des Gemeinwohls zu engagieren. Sie versteht sich als eine Politik von Menschen für Menschen“, so die Landrätin. Daher wurden in der erstmals in dieser Form aufgelegten Broschüre alle 70 Kreisrätinnen und Kreisräte mit einem Bild und einer Kurzdarstellung ihrer Funktionen in den jeweiligen Gremien aufgenommen, um so dem Kreistag auch nach außen ein Gesicht zu geben. Enthalten sind in der Bro- schüre auch die 41 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Landkreisgemeinden sowie die politische Zusammensetzung in den jeweiligen Gemeinde- und Stadträten. Die Broschüre ist als online-Version abrufbar auf der Home- page des Landkreises unter www.landkreis-regensburg.de, als Printausgabe kann sie bei der Stabstelle Presse- und Öffent- lichkeitsarbeit des Landratsamtes bestellt werden unter pres- sestelle@lra-regensburg.de oder telefonisch unter 0941 4009-419. Der Kreistag 2020/2026 auf einen Blick anzeige
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