Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde Pentling – oktober 2020 — ii — Weitere Vorgehensweise bei der kommunalen Verkehrsüberwachung anlässlich der Kündigung durch die Stadt Regensburg Bei der Gemeinde ging im August die Kündigung der Zweck- vereinbarung über die kommunale Verkehrsüberwachung durch die Stadt Regensburg ein. Danach wird die Zweckver- einbarung zum 31.12.2020 beendet. Grund für die Kündigung war, dass sich die Aufwendungen schon seit längerem nicht mehr durch die tatsächlichen Ein- nahmen decken. Auch die vom Gesetzgeber geplante Erhö- hung der Bußgelder wird daran nichts ändern. Die Stadt Regensburg investierte bisher rd. 2,5 Stunden/Wo. in den fließenden Verkehr. Der ruhende Verkehr wurde 4 Stunden/Wo. überwacht. Sollte man überlegen private Dienstleister heranzuziehen er- geben sich Beschränkungen. Die Beschränkungen bei der Be- teiligung privater Dienstleister ergeben sich imWesentlichen aus dem Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG (Grund- gesetz). Demnach ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befug- nisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich- rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Die Durch- führung der kommunalen Verkehrsüberwachung unter Beteiligung Privater kommt daher nur unter engen Vorausset- zungen in Betracht. In beiden Fällen ist sicherzustellen, dass die Gemeinde „Herrin des Verfahrens“ bleibt. Mangels freie Personalressourcen im Rathaus kann diese Leistung nicht er- bracht werden. Alternative wäre die Mitgliedschaft in einem öffentlich-recht- lichen Zweckverband. Es wurde Kontakt mit dem Zweckver- band kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz aufgenommen. Der Zweckverband hat bereits 80 Mitglieder, darunter viele Nachbargemeinden. Eine Vertreterin des Zweckverbandes erläuterte die Rahmenbedingungen und Leistungen und beantwortete die Fragen des Gemeinderates. Ferner wurde bereits signalisiert, dass das derzeit angestellte Personal bei der Gemeinde übernommen werden könnte. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: Die Gemeinde bucht eine gewisse Stundenzahl für den ruhen- den und fließenden Verkehr. Pro Stunde fällt für die Über- wachung ein Entgelt an (30 € ruhender Verkehr, 100€ fließender Verkehr). Für die Sachbearbeitung fällt je Fall ein Entgelt an (4 € ruhender Verkehr, 8 € fließender Verkehr). Die Einnahmen kommen der Kommune zugute. Aus dem fließenden Verkehr werden tendenziell mehr Einnah- men erzielt als aus dem ruhenden Verkehr. Die Stundenzahl soll deshalb so gewählt werden, dass der Kommune kein De- fizit entsteht. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll über die Mitgliedschaft im Zweckverband entschieden werden. Beantragung von Leader-Mittel für einen Bewegungsparcours am Naherholungsweg „Am Dürrbuckel“ Bis zum November 2020 müsste sich die Gemeinde Pentling um Leader Mittel bewerben. Als mögliches Projekt stünde ein Bewegungsparcours am Naherholungsweg „Am Dürrbuckel“ an. Es gibt bereits einige solcher Parcours im Landkreis. Die Förderung beträgt 50% von den Nettokosten. Der Gemeinderat stimmt einer Beantragung von Leader-Mit- tel für einen Bewegungsparcours zu. Das Budget inkl. Zu- schuss soll 40.000 € nicht übersteigen. Die Verwaltung wird beauftragt bei verschiedenen Anbietern eine Machbarkeits- studie anzufordern. Der Bewegungsparcours soll für Erwach- sene und Senioren ausgerichtet werden. Beantragung eines Zuschusses am Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020“ für das Sportgelände am GroßbergerWeg Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Ver- kehr hat eine Verwaltungsvereinbarung über den Investitions- pakt zur Förderung von Sportstätten 2020 erlassen. Danach werden Projekte mit 90% bezuschusst, welche das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Inte- gration aller Bevölkerungsgruppen und die Förderung der Ge- sundheit der Bevölkerung in Gemeinden verfolgen. Die Mittel sind begrenzt und es findet eine Auswahl der Projekte statt. Die Gemeinde Pentling soll sich mit der Weiterentwicklung des Sportzentrums bewerben. Der Zugang zu den zu schaffen- den Anlagen soll dann allen Gemeindebürgern dienen. Aufgrund des Bevölkerungswachstumes in der Gemeinde und der regen Bautätigkeit sowie der vermehrte Bau von öffentlich geförderten Wohnungen in direkter Umgebung wird eine der- artige Anlage als überaus wichtig empfunden. Sie würde ex- plizit die Ziele des Förderprogrammes unterstützen, da in direkter Umgebung verschiedenste Gesellschaftsschichten jeden Alters wohnen werden. Eine Integration dieser Bürger wäre so gegeben. Der Gemeinderat stimmt deshalb einer Be- antragung der Mittel zu. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9; Aufnahme einer zusätzlichen Fläche für den Bauhof Mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.08.2020 hat der Gemein- derat den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungspla- nes durch Deckblatt Nr. 9 genehmigt. Im weiteren Verlauf wurde nun festgestellt, dass auch die Flä- che des künftigen Bauhofes richtig/größer dargestellt werden soll. Der Entwurf wurde dem Gemeinderat aufgezeigt. Der Gemeinderat beschließt die Fläche mit der Fl.Nr. 50/2 Ge- markung Pentling im Flächennutzungsplan als Bauhof dar- zustellen. Dem Entwurf wird zugestimmt. Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen. Information zu aktuellen Themen Die Submission von 6 Gewerken für den Bau der Kinder- n krippe IB ergab insgesamt keine wesentlichen Abweichungen von der Kostenschätzung. Für den Pendlerparkplatz A93/Seedorf wurde eine kleine n Fläche (1.100m²) dazu gepachtet. Der Landkreis prüft die Herstellung weiterer Parkplätze auf diesem Areal auf deren Kosten. Bürgerversammlung aufgrund der Coronapandemie zentral n in der Turnhalle Großberg am 12.11.2020 um 19:30 Uhr. Gemeinderatssitzung vom 10. September 2020
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=