Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – september 2020 — xxii — ! Aktuelle Hinweise und Verordnungen zu COVID-19 Wir möchten den Bürgern, Vereinen, Gewerbetreiben- den, Bildungs- und Kulturstätten unserer Gemeinde umfassende Informationen imUmgang mit der Corona Pandemie zur Verfügung stellen. Um die Aktualität zu gewährleisten, nutzen wir für die Veröffentlichungen das Mitteilungsblatt und auch zusätzlich die gemeind- lichen Internetseite. Bitte beachten Sie die auf unserer Homepage www.pentling.de unter „Corona“ eingestellten vollstän- digen Berichte der Kabinettssitzungen der Bayerischen Staatsregierung und Infektionsschutzmaßnahmenver- ordnung der Bayerischen Staatskanzlei. ! „Zeit zum Zuhören“ – Telefoni- scher Besuchsdienst für Senioren Das Corona-Virus trifft viele ältere Menschen gleich doppelt: um ihre Gesundheit zu schützen, müssen sie besonders sorg- sam Abstand halten – und verlieren dabei auch noch die so wichtigen sozialen Kontakte. Telefonate können hier helfen, eine seelische Stabilisierung zu erreichen und die Gesundheit zu erhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Senio- ren und Inklusion am Landratsamt Regensburg haben für Sie Zeit zum Zuhören, Telefon 0941-4009-531. Bei besonderem Bedarf wird auf ein großes Netzwerk an Kooperationspartnern und professionellen Ansprechpartnern zurückgegriffen, um eine umfassende Unterstützung gewährleisten zu können. CORONAVIRUS —Maßnahmen innerhalb der Gemeinde wichtiger Hinweis des Landratsamtes regensburg: ! Baukindergeld – wichtige Fristen enden zum Jahreswechsel Wer Baukindergeld in Anspruch nehmen will, muss wichtige Fristen beachten. Die Bauabteilung des Landratsamtes möchte alle potentiellen Bauherrn darauf hinweisen, dass be- reits bis Ende dieses Jahres ein bestimmter Bearbeitungssta- tus erreicht werden muss, ansonsten kann der Antrag auf Baukindergeld später nicht mehr gestellt werden. Neubauten sind demnach nur dann förderfähig, wenn die Baugenehmi- gung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag durch den/die Käufer zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein. Der Antrag kann dann noch bis zum 31.12.2023 – inner- halb von sechs Monaten nach Einzug – bei der KfW Banken- gruppe online gestellt werden. Wie der Leiter der Bauabteilung im Landratsamt, Oberregie- rungsrat Michael Iglhaut, weiter mitteilt, genügt es daher nicht, bis 31.12.2020 die Baugenehmigung lediglich beantragt zu haben. Zwingende Voraussetzung für den Antrag auf Bau- kindergeld ist vielmehr, bis Jahresende bereits eine erteilte Baugenehmigung bekommen zu haben. Ausgehend von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit im Landratsamt von etwa 6 – 8 Wochen und der vorgelagerten Beratung im jeweiligen Gemeinderat sollten potentielle Bauherren, die Baukindergeld beantragen wollen, diese Vorlaufzeit unbedingt beachten. Die Bauabteilung des Landratsamtes, so Iglhaut, werde selbstver- ständlich jeden Bauherrn unterstützen, und die Baukinder- geld-relevanten Baugenehmigungen bis Jahresende erteilen, soweit die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens gegeben ist und somit die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bau- genehmigung erfüllt sind. Soweit keine besonderen Schwie- rigkeiten rechtlicher oder sonstiger Art vorliegen, könne man als grobe Richtschnur davon ausgehen, dass ein Bauantrag – für dessen Vorhaben Baukindergeld beantragt werden soll – bis spätestens Ende Oktober im Landratsamt vorliegen sollte. Andernfalls könne eine rechtzeitige Bearbeitung nicht mehr garantiert werden. Weitere Informationen zum Baukindergeld: www.kfw.de/bau- kindergeld text: pressemitteilung des landratsamtes regensBurg
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