Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – september 2020 — xix — gegen Eingrünungsmaßnahmen, da sie die Entstehung eines Biotopes befürchten, das dauernd erhalten werden müsste (auch nach dem Rückbau der Anlage). Der Investor bietet an, dafür die Ausgleichsflächen entsprechend größer anzulegen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei allen bisherigen An- lagen eine Eingrünung gefordert und festgesetzt wurde. Dies ist erst recht an dieser exponierten Lage beim Kohlenschacht in Richtung Pentling notwendig. Der Gemeinderat unterstützt die Forderung der Naturschutzbehörde. Der Planer wird be- auftragt die Eingrünung in den Plänen nachzutragen. Es ist beabsichtigt diese verbindlich festzusetzen. Das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Natur- und Um- weltschutz, weist darauf hin, dass keine wasserrechtlichen Verbote betroffen sind. Auch sind keine Altlastenverdachts- flächen oder Altlasten bekannt. Weiter ergeht der Hinweis, dass Niederschlagswasser anfällt und dieses breitflächig über die belebte Bodenzone abgeleitet werden soll. Die Ausführun- gen im Bebauungsplan werden als ausreichend erachtet. Ebenso ausreichend dargestellt ist auch, dass es zu keinen Be- hinderungen oder Verstärkungen des wild abfließenden Was- sers durch die Bebauung kommen darf. Für Aufschüttung darf nur geeignetes Material verwendet werden. Die Hinweise wur- den an den Investor weitergeleitet. Änderungen an der Pla- nung sind nicht notwendig. Herr Franz Rösl, Herr Christian Rösl und die Gerhard Rösl GmbH & Co.KG erheben Einwendungen gegen die Planung, da sie Einschränkungen ihres Bergwerkseigentums erwarten und ihrer Abbaupläne erwarten. Außerdem werden formale Fehler (Bestimmtheitsgrundsatz) gerügt. Vom Investor wurde mitgeteilt, dass eine wirtschaftliche Ei- nigung mit den Bergwerkseigentümern kurz bevorsteht. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Einwänden findet daher vorerst nicht statt und wird bis zur Einigung zurück- gestellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zum Sat- zungsbeschluss die Einwände hinsichtlich des Bergwerkeigentums vertraglich ausgeräumt bzw. abgegolten werden. Hinsichtlich der gerügten Fehler zum Bestimmtheits- grundsatz wird der Planer beauftragt, die Unterlagen nach- zubessern. Das Deckblatt Nr. 8 und der Bebauungsplan mit Grünord- nungsplan sind entsprechend den heute gefassten Beschlüs- sen zu überarbeiten und dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen. Betrieb von gemeindeeigenen Seiten in sozialen Netzwerken Am 03.06.2020 ging bei der Gemeinde Pentling der Antrag, unterzeichnet vom 2. Bürgermeister Hopfensperger und Ge- meinderatsmitglied Johannes Knittl, ein, dass die Gemeinde sich in den sozialen Netzwerken präsentieren soll. Der Antrag wurde allen Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung ver- sandt. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.09.2019 sieht die Teilnahme von Behörden unter gewissen Vorausset- zungen für sehr kritisch und ist nicht mit der Datenschutz- grundverordnung vereinbar. Zusammengefasst ist die Kommune für die Daten der Nutzer mitverantwortlich die diese Seiten besuchen. Die Kommune müsste mit dem Betrei- ber der Seiten eine Vereinbarung abschließen, was aber man- gels Kontakt unmöglich ist. Ebenfalls hat der EuGH in seiner neuesten Rechtsprechung vom Juli 2020 gravierende Mängel des Datenschutzes bei Facebook und Co. festgestellt, welche nicht mit EU-Recht ver- einbar sind. Nach aktuellem Stand erarbeiten die zuständigen Ministerien derzeit eine Richtlinie, die entweder ein Verbot oder Nut- zungsbedingungen vorsehen. Diese sollte abgewartet werden, insbesondere auch in Hinblick darauf, dass die Gemeinde Pentling nach ISIS-12 zertifiziert ist und besonderen Wert auf Informationssicherheit zum Wohle der Bürger legt. Die Verwaltung wird den Gemeinderat bei Bekanntwerden dieser Richtlinie umfassend informieren. Sobald die rechtliche Möglichkeit gegeben ist, soll sich die Ge- meinde in sozialen Medien präsentieren. Weiterbetrieb des eCarsharings bei der KERL eG Die Gemeinde Pentling nahm am eCarsharing Projekt der KERL eG teil. Da das Projekt Ende 2020 ausläuft, hat die KERL eG entschieden das Projekt unter folgenden Eckpunk- ten fortzusetzen: Die Leasingverträge sollen künftig für drei Jahre abgeschlos- n sen werden. Die Kooperation über die Buchungsplattform mit EARL wird fortgesetzt, damit besteht weiterhin die Mög- lichkeit zur Online-Buchung der Fahrzeuge und auch zur Nutzung des Pools der EARL-Fahrzeuge in der Stadt Re- gensburg. E-Fahrzeuge werden, sofern kostenmäßig vertretbar und n mit den Standortkommunen abgestimmt, über örtliche An- bietern geleast. Der monatliche Unkostenzuschuss wird mit der Anschaf- n fung der neuen Fahrzeuge für jede teilnehmende Kommune auf 300 € brutto gesenkt. Einnahmen aus dem Werbesponsoring von Unternehmen n fließen der KERL eG zu. Die jeweilige Standortkommune unterstützt bei der Suche nach Werbesponsoren. Es erfolgt eine deutliche Senkung der monatlichen Kosten für Werbe- aufdrucke auf den Fahrzeugtüren – geplant: 100 € großer Aufdruck (zzgl. MwSt.). Da die Lieferzeiten für Elektrofahrzeuge sechs bis neun Mo- n nate je nach Fahrzeugtyp betragen, ist eine zeitnahe (Nach-) Bestellung von Fahrzeugen notwendig. Nutzungsgebühren der KERL eG-Fahrzeuge: Normaltarif ermäßigter Tarif (Jahresabo ÖPNV) 1 Stunde € 4,- 3,- 2. und 3. Stunde € 3,- 2,- ab 4. Stunde € 1,- 1,- zuzüglich 0,10 € je gefahrenen Kilometer Die Standortkommunen übernehmen neben den monatlichen Unkostenbeitrag von 300 Euro, die Reinigung der Fahrzeuge (Bauhof) und den Winterdienst für den Standort (sofern nicht eine andere Regelung getroffen wird). Für die Nutzung für Dienstfahrten der Kommune gilt der ermäßigte Tarif. Eine Ki- lometerpauschale wird hier nicht erhoben. Der Gemeinderat beschließt das Projekt in Pentling unter oben genannten Bedingungen fortzusetzen. Im künftigen Haushalt sind entsprechend zusätzliche Mittel bereit zu stel- len

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