Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – september 2020 — xVi — zur Folge, dass die Grundstückspreise weiter in die Höhe stei- gen. Aus diesen Gründen wird hiervon abgesehen. Die Gestaltung des öffentlichen Parkplatzes bei der Schule ob- liegt der Gemeinde. Inwieweit dieser optisch gestaltet und be- grünt wird, ist im Rahmen der Erschließungs- und Ausführungsplanung zu klären. Von der Aufnahme des östlich der Parzellen 24 – 28 gelege- nen, natürlich vorhandenen Böschungsbewuchses in den Um- griff des Geltungsbereiches wird abgesehen. Diese Fläche befindet sich in Privateigentum. Bei einer Abholzung oder Ro- dung der Flächen wären die entsprechenden Waldgesetze ein- zuhalten. Da sich dieses Grundstück in einer steilen Hanglage befindet, ist eine landwirtschaftliche oder andere Nutzung und somit eine Abholzung nicht zu erwarten. Hierbei sei nochmals darauf verwiesen, dass die Planungsflä- chen im Flächennutzungsplan Pentling bereits als potentielle Wohnbauflächen dargestellt sind. Eine Überplanung der bis- herigen Ackerflächen, für die die Gemeinde einen entspre- chenden naturschutzrechtlichen Ausgleich schafft, ist bei steigender Nachfrage von Wohnbauflächen zu erwarten. Die genannte Verbindung des Waldgrundstücks zwischen Re- gensburger Straße und B16 und demWald westlich von Groß- berg ist bereits durch die bestehende Heinrichstraße, die Straße „Weinberg“ sowie die bereits bestehende, mehrreihige Bebauung entlang dieser Straßen sowie das Schulgelände ge- trennt. Somit ist eine Verbindung dieser Waldstücke bereits heute nicht mehr vorhanden. Eine Trennung durch die vorlie- gende Planung ist somit nicht erkennbar. Mit den getroffenen grünordnerischen Festsetzungen kann eine ausreichende Eingrünung der Baugrundstücke, ein hin- reichender Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie eine ausreichende Einbindung des Baugebietes hin zur freien Landschaft gewährleistet werden. Auf die zustimmenden Stellungnahmen der Unteren Natur- schutzbehörde beim Landratsamt Regensburg sowie des Bund Naturschutz in Bayern e.V. wird verwiesen. Negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind nicht zu erwarten. Verkehrsführung: Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist insbesondere die Ver- bindung der bislang offenen Straßenstiche, insgesamt 4 an der Zahl: die beiden Jahnstraßen und dem Kunigundenweg im Norden sowie dem Gebrachinger Weg im Süden. Mit der Verbindung dieser Straßen sowie dem Anschluss an die Grundschule ist mit einer Zunahme des Verkehrs an die- sen Straßen zu rechnen. Aus diesem Grunde und gerade weil die bestehenden Nutzun- gen im Umfeld der Planungsfläche vor negativen Auswirkun- gen geschützt werden müssen, wurde eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Das durchgeführte Verkehrsgutachten betrachtet auch den in- duzierten Verkehr auf den Bestandsstraßen, der durch die Pla- nung neu hinzukommt. Sowohl dem Gutachten als auch der Begründung zum Bebauungsplan ist zu entnehmen, dass sich trotz der zusätzlichen Verkehrsbewegungen und erhöhten Lärmwerte in den Bestandsnutzungen keine immissions- schutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen ergeben. Der Kreuzungsbereich Jahnstraße -Marchnerstraße liegt au- ßerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Eine Ab- wägung hierzu ist somit nicht erforderlich. Die Hinweise zur Führung des Buslinienverkehrs werden zur Kenntnis genommen. Die in der Planzeichnung dargestellten Parkierungs- und Fahrgassenflächen des öffentlichen Parkplatzes dienen als Vorschlag. Die konkrete Parkplatzgestaltung und dortige Ver- kehrsführung obliegt der Gemeinde im Rahmen der Erschlie- ßungs- und Ausführungsplanung. Gleiches gilt für die Darstellung der Gehwegbreiten sowie der Busspur. Diese sind Vorschläge und dienen der Darstellung, auf welcher Straßenseite die Fußwege geplant sind. Von einer zusätzlichen Durchfahrgasse und Beifahrerausstieg für Eltern wird aus Gründen des bereits großflächig vorgese- henen Parkplatzes abgesehen. Weitere Flächen sind nicht er- forderlich. Mit den festgesetzten Verkehrsflächen können ausreichend Flächen für den Park-, öffentlichen Personennah- , Fußgänger- sowie Autoverkehr bereitgestellt werden. Bezüglich des Kreuzungsbereiches Gebrachinger Weg/ Re- gensburger Straße wurde im vorhergehenden Beteiligungsver- fahren seitens der Öffentlichkeit eine Untersuchung zur Leistungsfähigkeit der Kreuzung gefordert. Dieser Aufforde- rung ist die Gemeinde nachgekommen und beauftragte zu- sätzlich eine verkehrstechnische Untersuchung. Aus dieser ging schlussendlich hervor, dass der neue Kreuzungsbereich (nach dem Ausbau) sowohl für die bestehenden als auch die geplanten Nutzungen leistungsfähig sein wird. Aus diesem Grunde sind keine weiteren Planungen oder Än- derungen veranlasst. Beim Ausbau des Kreuzungsbereiches sind freizuhaltende Sichtdreiecke gemäß den gültigen Verkehrsvorschriften zu be- achten und zu schaffen. Dies wird im Rahmen der Erschlie- ßungsplanung umgesetzt. Von der Planung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle wird aus Gründen der fehlenden Flächenverfügbarkeit abgesehen. An der geplanten Breite der öffentlichen Verkehrsfläche sowie der T30-Zone auf der Erschließungsstraße wird weiterhin aus Gründen der Verkehrssicherheit festgehalten. Von weiteren, geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen innerhalb des Verkehrsraumes wird aufgrund der Hanglage abgesehen. Die Hinweise zum Aufstellen von E-Ladesäulen im Bereich des öffentlichen Parkplatzes werden zur Kenntnis genommen. Per Gemeindebeschluss wurde bereits festgelegt, dass die Sportanlagen der Schule nur bis 22 Uhr genutzt werden dür- fen. Insbesondere zum Schutze der angrenzenden Wohn- bevölkerung vor Lärm. An diesen Zeiten soll weiterhin festgehalten werden. Aus diesen Gründen geht das Verkehrsgutachten davon aus, dass der öffentliche Parkplatz, der dem Eltern-, Schul- und Vereinsverkehr dient, zur Nachtzeit nicht mehr genutzt wird. Aus diesem Grunde sind für die Nacht keine Lärmwerte an- gegeben. Nimmt man trotz dessen an, dass der Parkplatz auch nachts genutzt wird, sind unter Anwendung der RLS 90, Tab. 5, pro Stunde und Stellplatz 0,6 Fahrten anzunehmen. Bei den ge- planten Parkplätzen würden sich somit 4,7 Fahrten/Stunde ergeben – die bei dem entstehenden, normalen Anwohnerver- kehr quantitativ nicht zu Gewicht fallen. Es entstünden Lärm- werte von 43,7 d(B)A. Negative Auswirkungen auf die Wohnnutzungen wären somit nicht zu erwarten.

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=