Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – september 2020 — xV — Das Niederschlagswasserkonzept sieht vor, das auf den öffent- lichen Flächen anfallende Niederschlagswasser in einem un- terirdischen Niederschlagswasserkanal innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen abzuleiten und zunächst in einem unterirdischen Regenrückhalteraum im Bereich der Feuerwehr-Fläche zentral zu sammeln. Gleiches gilt für das Niederschlagswasser der privaten Bauflä- chen. Die Entwässerung des Baugebietes mithilfe einer zentralen Sammlung erfolgte unter Absprache mit dem WWA Regens- burg. Vom Regenrückhalteraum erfolgt eine gedrosselte Ableitung des gesammelten Niederschlagswassers über einen neuen Nie- derschlagswasserkanal in den Iradinger Bach. Somit entsteht auf dem bislang unverbauten Hanggrundstück, auf dem keine Versickerung möglich ist, mit der vorliegenden Bauleitplanung ein Baugebiet mit ausreichend dimensionier- ten unterirdischen Entwässerungsleitungen, Sinkkästen und Entwässerungsrinnen, die das hier anfallende Niederschlags- wasser (auch bei Starkregen-Ereignissen) aufnehmen und ab- leiten können (Inhalt der Erschließungsplanung). Mit den getroffenen Festsetzungen kann ein ausreichender Schutz für die bestehenden Nutzungen im Umfeld sowie der geplanten Wohnnutzungen gewährleistet werden. Als Alternative wurde im Vorentwurf zunächst nördlich der Feuerwehr eine Versorgungsfläche für die Regenrückhaltung zur Sammlung des im Plangebiet anfallenden Niederschlags- wassers vorgesehen. Diese Fläche entfiel im weiteren Verfah- ren aufgrund der Ergebnisse des Baugrundgutachtens, der Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes und der damit geän- derten Erschließungsplanung. Man entschied sich dafür, eine unterirdische, zentrale Regen- rückhaltung vorzusehen und die Flächen zusätzlich ober- irdisch (als Parkplatz) zu nutzen. Im Zuge der Erschließungsplanung wurde zudem geprüft, ob das anfallende Niederschlagswasser der öffentlichen Flächen gedrosselt in den anstehenden Mischwasserkanal der Regens- burger Straße oder in den Iradinger Bach eingeleitet werden kann. Zur Schonung der bestehenden Kanäle wurde eine Lö- sung in der Ableitung in den Iradinger Bach gefunden. Wie der Begründung „Pkt. 5.1. Niederschlagswasser“ ebenfalls zu entnehmen ist, wurde sich im Bauleitplanverfahren mit Al- ternativen zur Niederschlagswasserentsorgung und insbeson- dere dem Thema einer „energielosen Ableitung von Niederschlagswasser im freien Gefälle“ gewidmet. Daraus geht hervor, dass hierfür ein weiterer Niederschlagswasserkanal notwendig wäre, dessen Leitung über Leitungsrechte in den privaten Parzellen gesichert werden müsste. Weiterer Nachteil dieser Variante ist, dass nicht alle betroffenen Grundstücke entwässert werden könnten und somit keine Lösung darstellt. Somit erfolgte bereits eine Auseinandersetzung zu diesem Thema. Die Festsetzung von Flächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 16c und d BauGB ist somit nicht erforderlich. Eine negative Beeinträchtigung der angrenzenden, bestehen- den Grundstücke oder Straßen ist nicht zu erwarten. An die bestehenden Kanalsysteme imUmfeld wird, bis auf die Schmutzwasserentsorgung, nicht angebunden. Eine Überlas- tung der bestehenden Kanäle kann somit ausgeschlossen wer- den. Es wird auf die zustimmende Stellungnahme des Wasserwirt- schaftsamtes verwiesen. Orts- und Landschaftsbild: Die getroffenen gestalterischen Festsetzungen wurden bereits mehrfach im Planungsausschuss sowie im Gemeinderat dis- kutiert. Von den ursprünglich festgesetzten, zulässigen Firsthöhen er- folgte bereits eine Reduzierung auf 11,50 m – wie in zahlrei- chen Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit gefordert. Diese Höhen sind im städtebaulichen Umfeld der Planungs- fläche bereits vorhanden – gleiches trifft auf die zulässigen Dachformen zu. Für die Wohnbauparzelle 4 liegt derzeit noch keine konkrete Planung vor. Weder zur Lage des Gebäudes noch zur Größe oder Höhe können aktuell Aussagen getroffen werden. Die Parzelle 4 befindet sich südöstlich des Kunigundenweges 1. Auch hier wurden III Vollgeschosse mit Satteldach baulich umgesetzt – gleiches ist für die Parzelle 4 möglich. Hierbei ist zu beachten, dass die Parzelle 4 in ihrer Höhenlage bzw. der zulässigen EFOK-Höhe niedriger als die des Kunigundenwe- ges 1 liegt. Negative Beeinträchtigungen sind somit nicht er- kennbar. Nähere Details sind im Zuge eines konkreten Bauvorhabens zu prüfen. Unabhängig davon sind die gültigen Abstandsregelungen der BayBO einzuhalten. Negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind durch die Bauleitplanung nicht zu erwarten. Planänderungen sind nicht veranlasst. Grünordnung: Von der Festsetzung eines Kinderspielplatzes wird weiterhin abgesehen, da sich sowohl in 110 m westlicher Entfernung als auch auf dem nördlich gelegenen Schulgelände bereits Spiel- plätze befinden. Der Bebauungsplan enthält folgende (zeichnerische und text- liche) grünordnerische Festsetzungen zu öffentlichen (Grün-)Flächen: Pflanzung von Einzelbäumen entlang der Regensburger n Straße (Feuerwehr-Fläche) interne Ausgleichsflächen zur Randeingrünung der neuen n Bauflächen im Süden und Südwesten auf 8 m Breite mit Pflanzfestsetzungen. Diese Fläche umfasst nicht die beste- henden Waldflächen im Osten, sondern die unbepflanzten, landwirtschaftlich genutzten Bereiche. externe Ausgleichsflächen (s. Ausgleichsflächenplan) imGe- n meindegebiet im Sinne des Naturschutzrechts zur ökologi- schen Wertsteigerung natürlich eingebundener Flächen mit entsprechenden Pflanzfestsetzungen Daher wird die Aussage, dass das Baugebiet gänzlich ohne öf- fentliches Grün geplant wird, nicht geteilt. Von der Festsetzung straßenbegleitender Baumpflanzungen oder Grünstreifen wird, wie bereits mehrfach diskutiert, aus Gründen der Verkehrssicherheit (Einsehbarkeit) sowie zu- gunsten eines fließenden Verkehrs (Staubildung, mehrfaches Anfahren am Berg - Lärm) abgesehen. Zusätzliche, straßenbegleitende Grünflächen würden außer- dem zu einer Verkleinerung der angrenzenden Baugrundstü- cke, höheren Herstellungskosten (für die Pflanzungen) und Pflegekosten für die Gemeinde führen. Dies hätte wiederum

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