Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – september 2020 — xii — Probleme, die nun schon bei entsprechenden Regelungen im Bebauungsplan verhindert werden können. Auch sind keinerlei gemeindliche Maßnahmen zur Vorsorge gegen Starkregenereignisse im Bebauungsplan erkennbar, wofür die Gemeinde aber zum Schutze ihrer neuen und vor allem alteingesessenen Bürger verpflichtet ist. In der Führung und Ausgestaltung der öffentlichen Verkehrs- flächen sehe ich im Starkregenfall mit Überlastung der Kana- lisation ernsthafte Beeinträchtigungen von alten und neuen Privatgrundstücken. Es ist zu befürchten, dass vor allem die bestehenden Gebäude entlang des Gebrachinger Wegs Scha- den nehmen können, wie es selbst bei unbebautem Grund- stück bereits passiert ist. Durch die Bebauung verschärft sich diese Gefahr weiter, Maßnahmen zur Abhilfe werden erkenn- bar nicht getroffen. 9. Im gesamten Erschließungsgebiet sind keine öffentlichen Anlagen vorhanden, um einen nachbarschaftsfördernden Auf- enthalt zu ermöglichen. Es handelt sich hier um eine reine „Mein Haus — mein Garten“-Erschließung. Plätze, auf denen Kinder und Eltern sich treffen können, sind nicht vorhanden. Damit schafft die Gemeinde wiederum ein Gebiet ohne gestei- gerten Wohnwert, was die späteren Eigentümer leider zu spü- ren bekommen werden. Gerade um die Schule, die ja im Zentrum von Großberg liegt, wäre ein zentraler Treff- und Aufenthaltspunkt auch für das gesamte Dorf sehr wünschens- wert. 10. Mit der Erschließung des Gebiets „Jahnstraße“ wird nun endgültig die Verbindung des Waldstücks zwischen Regens- burger Straße und B16 und dem Wald westlich von Großberg unterbrochen. Der dortige Tierbestand hat somit keine Ver- bindung mehr. Selbst nach dem Bau des ersten Stücks des Ku- nigundenwegs und der dortigen Bebauung sind immer noch Rehe und Feldhasen auf den Acker- und Wiesenflächen zu sehen gewesen. In anderen Gebieten wird mit viel Aufwand eine Verbindung zwischen Lebensräumen von Wildtieren ge- schaffen und hier wird eine vorhandene Verbindung unwie- derbringlich zerstört! 11. In der Verkehrstechnischen Untersuchung vom 10.03.2020 von GEO.VER.S.UM ist zwar die theoretische Leistungsfähigkeit der Kreuzung Gebrachinger Weg — Re- gensburger Straße untersucht worden, aber nicht die Thema- tik der Einsichtigkeit. Daher befürchte ich die Schaffung eines Unfallschwerpunktes aufgrund fehlender Sichtbeziehungen. Ein Nachweis hierzu liegt den Unterlagen nicht bei. 12. Unter 3.6 der Satzung wird aufgeführt, dass Wärmepum- pen einen Abstand zur benachbarten Baugrenze besitzen müs- sen. Eine Festlegung, dass dieser Abstand auch gegenüber Bestandsgebäuden außerhalb des Geltungsbereichs gilt, fehlt und muss aus meiner Sicht unbedingt zur Vermeidung von Streitigkeiten in gleicher Weise ergänzt werden. Auch sollte eine vergleichbare Festsetzung für Lüftungs- und Klimaanlagen, die auch deutliche Geräuschemissionen ver- ursachen mit aufgenommen werden. Weiter bin ich der Meinung, dass in Nachtzeiten die fest- gesetzten maximalen 50 dB(A) zu viel sind — siehe hierzu auch die TA Lärm. Ein geringerer Nachtwert sollte ergänzt werden. Ich bitte Sie um Berücksichtigung meiner Anregungen und Einwendungen bei der Entscheidung des Gemeinderats und stehe für Rückfragen und Erläuterungen gerne zur Verfügung. Bitte leiten Sie meine vollständigen Einwendungen auch dem gesamten Gemeinderat weiter. Weiter bitte ich umMitteilung Ihrer Abwägung für jeden meiner angeführten Punkte. Melanie und Elmar Rempel, Kunigundenweg 1 vom 02.07.2020: hiermit bringen wir fristgerecht unsere Einwendungen gegen o.g. Flächennutzungs- und Bebauungsplan „Jahnstraße“ ein, da diese Pläne unser Eigentumsrecht (Art. 14 Abs. 1 GG) sowie das Abwägungsgebot verletzen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir uns bereits anwaltlich vertreten lassen. Ebenso möchten wir betonen, dass wir für eine Wohnraum- schaffung sind, insbesondere für junge Familien — unter Be- rücksichtigung folgender Einwendungen: Wir sind eine junge Familie mit zwei kleinen Kindern, die sich vor knapp drei Jahren in Großberg einen Lebenstraum erfüllt hat — ein energieeffizientes Haus, bei dem wir als Energiever- braucher lokal verfügbare Energieträger und Energiequellen, zum Beispiel Photovoltaik nutzen und so kaum von fossilen Energielieferungen abhängig sind. Diese Form der Energie- effizienz erfordert eine konsequente Umsetzung, um zu funk- tionieren. I. Planbetroffenheit Unser Einfamilienhaus im Kunigundenweg 1 liegt zukünftig unmittelbar angrenzend an das Planungsgebiet „Jahnstraße“; dabei umfasst das direkte Nachbargrundstück knapp 2.000 Quadratmeter und ist damit eines der größten Baugrundstü- cke innerhalb des Planungsbereiches. Bei einer erlaubten Höhe von 11,50 Metern, was unsere Höhe um mehr als vier Meter übersteigt, befürchten wir eine künf- tige starke Be- und Verschattung unseres Hauses und Grund- stückes, was uns erheblich einschränken würde. Außerdem wird der bisher nur von unmittelbaren Anliegern genutzte Kunigundenweg laut der schalltechnischen Unter- suchung vom 10.03.2020 zukünftig als westliche Anbindung zur Heinrichstraße fungieren. Eine Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung der eige- nen schützenswerten Belange ergibt sich aus § 1 Abs. 7 BauGB und hat nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung dritt- schützenden Charakter (u.a. BVerwG, NVwZ 2004, 1120, BayVGH, BayVBI. 2007, 17); mit dem der Planung innewoh- nenden Gestaltungsspielraum korrespondiert das Recht der Planungsbetroffenen, dass ihre beachtlichen Belange in der Abwägung fehlerfrei behandelt werden. Auch wenn unser Grundstück nicht unmittelbar im neu be- planten Bereich liegt, sind wir als direkt angrenzende Nach- barn planbetroffen, weshalb wir hiermit eine Verletzung des Abwägungsgebotes sowie unseres Eigentumsrechtes (Art. 14 Abs. 1 GG) geltend machen. II. Inhaltliche Einwendungen 1. Beeinträchtigung der Nutzbarkeit unseres energieeffizienten Wohnhauses Unsere Doppelhaushälfte am Kunigundenweg liegt zukünftig unmittelbar angrenzend an eines der größten Baugrundstücke (knapp 2.000 Quadratmeter) des Planungsgebietes. Da dieses laut Plan mit einemMehrfamilienhaus (oder mit anderen gro- ßen Gebäuden) bebaut werden soll, befürchten wir eine künf- tige starke Be- und Verschattung unseres Hauses und Grundstückes. Neben ökologischen Gesichtspunkten, welche uns gerade zum

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