Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – september 2020 — x — wurden nicht geändert. Insbesondere wird am Standort des Feuerwehrgerätehauses mit der zentralen Regenrückhaltung festgehalten, da keine anderen Grundstücke zur Verfügung stehen.“ Diese Behauptung mag vielleicht für den Standort des geplan- ten Feuerwehrgerätehauses als Argument gelten, nicht aber für den ungenügenden Grundstückszuschnitt. Noch dazu, wo diese Feuerwehrgerätehaus-Fläche ein Teil eines zu beplanenden Baugebietes von ca. 47 110 m2 Grund- stücksfläche ist. Wenn heute geplant wird, sollte diese Planung doch nachhal- tig sein, d.h. dem zeitgemäßen Bedarf entsprechen und trotz- dem zukunftsfähig sein. Einengend auf die nutzbare Fläche wirkt sich bei der vorhan- denen Topografie, bis ca. 8 m Höhenunterschied im Grund- stück, schon die Erfordernis von hohen Stützmauern aus (an natürliche Böschungen, Neigung 1 : 1,5, darf schon gar nicht gedacht werden). Dazu kommen die Verkehrssituation und die ungenügenden Sichtverhältnisse auf der Regensburger Straße und aus dem Gebrachinger Weg. Die derzeitige Kreuzungsausbildung ist heute schon verkehrs- technisch ungenügend. Planung des Feuerwehrgerätehauses: Die Planung des Gerätehauses hat nach DIN 14 092 zu erfol- gen; dazu sind für die Abläufe vor und im Gerätehaus die Un- fallverhütungsvorschriften des DGUV zu beachten. Feuerwehrgrundstück. Nach Auskunft der Gemeindeverwaltung ist die verkehrstech- nische Anbindung des Grundstückes an den Gebrachinger Weg vorgesehen. Die übliche Verkehrssituation im Alarmfall: Einerseits eilen Einsatzkräfte (bei unserem langen Dorf mit PKW) zum Gerätehaus. Andererseits fahren Ersteinsatzkräfte mit Feuerwehrfahrzeug schon vom Gerätehaus zur Einsatz- stelle ab. Eine direkte verkehrstechnische Anbindung an den Außer- ortsbereich der Regensburger Straße, ist geländebedingt nicht möglich. Selbst unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel, wie Lichtsignalanlage, ist keine Sicherheit zu gewährleisten. Die Sichtverhältnisse auf der Regensburger Straße für den von Norden kommenden Verkehr können nicht verbessert wer- den. Ein neuer Unfallschwerpunkt würde damit geschaffen. Höchste Unfallgefahr besteht aber vorwiegend nach Alarm- auslösung auf dem geplanten Feuerwehrgrundstück! Bei dem vorgesehenen Grundstückszuschnitt müssen beide Verkehrsströme die gleiche Grundstückzufahrt vom Straßen- netz her und die gleiche Gerätehausvorfläche (Ausfahrfläche der Einsatzfahrzeuge) zu gleicher Zeit nutzen, aber in ent- gegengesetzten Fahrtrichtungen; oder müssen sogar die Fahr- wege des Anderen kreuzen. Besonders die hier geltenden Unfallverhütungsvorschriften zur Sicherheit der Feuerwehrkräfte können bei dem im Be- bauungsplan dargestellten Grundstückzuschnitt nicht ein- gehalten werden. Allgemeiner Fahrverkehr: Kreuzung Regensburg Straße / Gebrachinger Weg. Die vorhandene Kreuzung mit der Verkehrsregelung „Stopp - Vorfahrt achten“ von der Großberger Seite des Gebrachinger Weges her ist schon für den heutigen Verkehr unzureichend. Auch wenn die Fahrbahn im Gebrachinger Weg laut Bebau- ungsplan verbreitert wird, ändert sich an der Unzulänglichkeit der Straßenkreuzung nichts. Dazu kommen noch neue Hindernisse: Bebauungsplan: siehe Darstellungen im Bereich Grundstück mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“: jeweils an der Grundstücksgrenze: zum künftigen „WA-Gebiet“ = Nordwestgrenze des Feuer- wehrgrundstückes Lärmschutzwand; zum Gebrachinger Weg = Südwestgrenze, ist gleich Fahrbahnrand, zum Schutz der be- stehenden Wohnbebauung Lärmschutzwand. Verkehrs- und schalltechnische Untersuchung: Ziff 9: Lärmschutzwand mit einer Abschirmhöhe von bis zu 2,5 m festgesetzt. Folge: Die Zufahrt zumGerätehausgrundstück muss mit einer großen Toranlage (direkt am Fahrbahnrand) ausgestattet wer- den, da sonst die Lärmschutzwand eine zu große Lücke (über 40 % der Länge der Lärmschutzwand entlang des Gebrachin- ger Weges) erhält und wirkungslos wird. Zur Sicherung der Alarmausfahrt müssen dann technische Hilfsmittel, wie Lichtsignalanlagen, installiert werden. Wegen des geringen Abstandes zur Kreuzung Regensburger Straße / Gebrachinger Weg muss diese Lichtsignalanlage alle vier Straßenäste dieser Kreuzung mit regeln. So kann zwar die Alarmausfahrt sicher erfolgen, da Sonder- rechte in Anspruch genommen werden können, aber was ist mit dem täglichen Übungs- und Schulungsverkehr der Feuer- wehr? Zum heutigen Verkehrsaufkommen an dieser Straßenkreu- zung kommt aber künftig zusätzliches Verkehrsaufkommen noch dazu: aus dem Baugebiet: Laut „Verkehrs- und schalltechnischer n Untersuchung“ Ziff. 1.5 sind derzeit rd. 500 Kfz pro Tag auf dem Gebrachinger Weg unterwegs. prognostiziert wird eine Zunahme um 460 Kfz pro Tag. zuzüglich Verlagerung von Elternfahrverkehr von und zur n Schule, der bisher mangels anderer Möglichkeiten, über die Marchnerstraße — Jahnstraße lief, und Verlagerung von Schulbusverkehr verschiedener Linien, n die bisher über die Heinrichstraße die Schule angefahren haben. Eine verkehrstechnisch sinnvolle Lösung wie z.B. Kreisver- kehr, ist dringend erforderlich. An einen Kreisverkehr kann bei entsprechender Gestaltung ( z.B. fünfter Straßenast ) auch das Feuerwehrgrundstück ver- kehrstechnisch sicher angeschlossen werden. Mit einer Kreisverkehrslösung können aber auch Haltestellen für überörtlichen Linienverkehr verkehrsgerecht angebunden und gestaltet werden. Sie behindern dann nicht, so wie bei der im vorliegenden Bebauungsplan dargestellten Anordnung vor der Kreuzung, die Einfahrsicht in die Regensburger Straße. Für Rückfragen und Erläuterungen stehe ich gerne zur Ver- fügung. Über den fristgerechten Eingang meiner Einwendungen bitte ich um schriftliche Bestätigung. Für die Erörterung und beschlussmäßige Erfassung meiner Einwendungen beantrage ich, dass dies im öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung erfolgt. Über alle meine obigen Einwendungen fordere ich eine detail-

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