Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – september 2020 — ix — Nach den anerkannten Regeln der Technik gilt: Ganz gleich wie tief der öffentliche Entwässerungskanal liegt, die Rückstauebene liegt auf Höhe der Oberkante Straße an der Anschlussstelle ( = ein physikalisches Grundgesetz) ! Alle Abwasserablaufstellen, die unter dieser Ebene liegen, müssen gegen Rückstau gesichert werden, wie z.B: ein WC im Untergeschoss erfordert eine Fäkalienhebeanlage. Folge: Für das Heben des Niederschlagwassers entsteht ein enormer Energieaufwand, der bei jedem Niederschlagsereig- nis anfällt. Bei rd. 650 mm Jahresniederschlag je Quadratmeter Grund- stücksfläche und einer Förderhöhe von 4 - 6 Geländehöhen- unterschied, zuzüglich der Pumpwerkstiefe am Sammelpunkt, kann sich jeder ausrechnen, was das für eine ständige Kosten- belastung dies für den Grundbesitzer darstellt. Dies wäre nach meinen Augen aber eine gravierende Un- gleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern in der Ge- meinde. Der für das Pumpen erforderliche Energieaufwand ist wesent- lich höher als die erzielbare Energieeinsparung im gesamten Baugebiet durch KfW 40 -Bauweise. Anders wäre es bei einer energielosen Ableitung in freiem Ge- fälle, die ist aber in der Bauleitplanung nicht berücksichtigt worden. Die Baukosten gehören zu den Erschließungskosten des Bau- gebietes. Mit der jährlichen Niederschlagwasser-Gebühr nach Entwäs- serungssatzung wäre wie bei jedem anderen Grundstück die Niederschlagwasser-Entsorgung abgegolten. Verkehrssituation Schule: Die Bebauungsplan-Verantwortlichen haben auf dem Plan so Schlagworte wie: „Schulbusfahrgasse“ oder „Elterntaxistand“ bildlich sehr wir- kungsvoll darstellen lassen. Dabei wurden aber Grundwahr- heiten wie: Fahrdynamik der Fahrzeuge und besonders die Sicherheit der Kinder sträflich vernachlässigt. Schulbusverkehr: Nach der bildlichen Darstellung ist Schulbusverkehr in nörd- licher Richtung über die Jahnstraße - Marchnerstraße zur Heinrichstraße und in südlicher Richtung über Erschließungs- straßen und Kunigundenweg zur Heinrichstraße bzw über den Gebrachinger Weg zum weiteren Straßennetz in östlicher Richtung vorgesehen. Nach Auskunft von Frau Bürgermeister Wilhelm soll an der Bus-Führung Jahnstraße -Marchnerstraße zur Heinrichstraße festgehalten werden. Die Schule Großberg ist 1972 in Betrieb gegangen. Seit 1972, also seit 48 Jahren sollte jedem Gemeindebürger bekannt sein, dass die Einmündung der Marchnerstraße in die Jahn- straße nicht verkehrsgünstig gebaut ist. Selbst von PKW-Fahrern kann diese Einmündung beim Be- gegnungsverkehr nicht gleichzeitig genutzt werden, da die Ge- genfahrbahn teilweise befahren werden muss. Bei Schulbussen muss der Bus sogar die ganze Gegenfahrbahn benutzen um die für zügigen Fahrverkehr ungünstig gestaltete Einmündung zu schaffen. Solange die Marchnerstraße die einzige Fahrverbindung für die Schule zur Heinrichstraße war, gab es ja bisher keine an- dere Möglichkeit. Zudem kommen über Marchnerstraße — Jahnstraße und das „Fußgangerl“ viele Schulkinder zu Fuß aus den nördlichen Wohngebieten von Großberg. Hier sind in der Vergangenheit wesentliche Baugebiete erschlossen worden bzw. sind künftig noch zu erwarten. Heute aber, wo über den Kunigundenweg eine neue Straße mit verkehrsgünstigerer Gestaltung der Straßeneinmündungen zur Verfügung steht bzw. entstehen kann, ist es unverständ- lich, warum an der Verkehrsführung über die Marchnerstraße festgehalten wird. Sollen etwa die rd. 75 m Mehrfahrstrecke für die Schulbusse aus nördlicher Richtung als Argument herhalten? Eine einfache Ausrichtung der Busabfahrt aus der Busfahr- gasse in Richtung Kunigundenweg würde diese Probleme lösen. Die Zufahrt der Schulbusse zu der Bushaltestellen-Fahrgasse gleicht einem Fahrschulparcour. Heinrichstraße zum Kunigundenweg abbiegen, n nach ca. 80 m abbiegen in die Erschließungsstraße (Jahn- n straße), nach ca. 40 m abbiegen in die Erschließungsstraße talwärts, n nach ca. 70 m abbiegen in die untere Erschließungsstraße, n nach ca. 15 m abbiegen in die Busfahrgasse. n Hinweis: Bei der Baureifplanung der Busfahrgasse sollte besonders für den zuletzt einfahrenden Bus die Fahrdynamik beachtet wer- den, damit dieser längs der Bordsteinführung zum Stehen kommen kann, sonst entsteht erhöhte Unfallgefahr beim Aus- steigevorgang der Schulkinder. „Elterntaxistand“: Der Elterntaxistand ist dargestellt mit einer Fahrgasse als Stichstraße (ohne Wendemöglichkeit) von ca. 17 m Länge ab Fahrbahnrand Jahnstraße, mit 6 m Breite und beidseits Senk- rechtaufsteller-PKW-Parkstände (4 Stück je Seite). Vor Schulbeginn und nach Schulschluss herrscht hier Stoß- betrieb. Wie sich in den vergangenen Jahren schon gezeigt hat, herrscht dann reger Verkehr mit Elterntaxis. Die Einfahrt des ersten PKW’s in diese im Bebauungsplan dar- gestellte Konstruktion eines „Eltertaxistandes“ mag ja noch problemlos funktionieren, aber was ist mit den Folgenden? Da müssen dann Eltern rückwärts heraus rangieren, andere wollen einfahren, aus anderen Fahrzeugen müssen Kinder zwischen den ein- und ausfahrenden Fahrzeugen aussteigen und im gesamten Fahrbereich, mit rückwärts rangierenden Elternfahrzeugen, laufen die Kinder herum. Diese wollen zum Gehweg auf der Ostseite des „Elterntaxistandes“ um dann frei von Autoverkehr in Fußgängerbereichen sicher zur Schule zu kommen. Ist das kindersichere Verkehrsführung? Schon der einfachste Taxistand für Erwachsene ist mit einer Durchfahrgasse und einem Beifahrerausstieg direkt zu einem Gehweg ausgestattet. Eltern die ihr Kind bis zur Schulhaustüre bringen bzw. noch ein Lehrergespräch führen wollen (also länger parken müs- sen), können ihr Fahrzeug jederzeit auf dem großen PKW- Parkplatz abstellen. Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr Standort des Feuerwehrgerätehauses: Schreiben der Gemeindeverwaltung vom 03.02.2020, das ist die Stellungnahme der Gemeinde zu meinen Einwendungen vom 04.12.2019. Hier steht: „....Alle übrigen Festsetzungen

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