Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – september 2020 — ii — Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan allgemeinesWohngebiet „Jahnstraße“ in Großberg; Behandlung von Bedenken und Anregungen der öffentlichen Auslegung und Satzungserlass Teil 1 mit der Feststellung der Flächennutzungsplanänderung wurde bereits in der Sitzung am 09.07.2020 behandelt. Der Planentwurf des Bebauungsplanes und das Deckblatt Nr. 6 zur Änderung des Flächennutzungsplanes lagen einschließ- lich Begründung, Umweltbericht und schalltechnischer Un- tersuchung in der Zeit vom 02. Juni 2020 bis einschließlich 03. Juli 2020 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich im Rathaus aus. Die Träger öffent- licher Belange wurden nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB von der öffentlichen Auslegung mit Schrei- ben vom 18.05.2020 erneut beteiligt. Folgende Träger öffentlicher Belange haben sich zur Aufstel- lung des Bebauungsplanes nicht geäußert oder mitgeteilt, dass keine eigenen Belange berührt sind bzw. keine Einwendungen bestehen: Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Natur- und n Landschaftsschutz Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Denkmalschutz n Landratsamt Regensburg, Kreisbrandrat n Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Wasserrecht, Gewäs- n serschutz, Abfallrecht Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Abfallbeseitigung n Regionaler Planungsverband n Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung n Bayer. Landesamt für Denkmalpflege n Markt Bad Abbach n Gemeinde Obertraubling n Stadt Kelheim n Gemeinde Sinzing n Staatl. Bauamt Regensburg n Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde n Vodafone Kabel Deutschland GmbH n Bund Naturschutz in Bayern e.V. n Die Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern ver- weist auf die Stellungnahmen vom 27.02.2019 und 28.11.2019. Damals wurde mitgeteilt, dass im Planungsgebiet ein Berg- baurecht für ein Grubenfeld für Braunkohle verliehen wurde. Dabei handelt es sich um Bergwerkseigentum, das dem Rechtsinhaber das nicht befristete ausschließliche Gewin- nungsrecht einräumt. Wird dieses Recht eingeschränkt oder gänzlich verhindert, so erwächst möglicherweise ein Entschä- digungsanspruch des Rechtsinhabers. Der derzeitige Rechts- inhaber ist die Stadt Regensburg. Die Hinweise werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg weist darauf hin, dass sich durch eine Einleitung aus dem geplanten Baugebiet der Abfluss des Iradinger Baches nicht verschlechtern darf. Dies ist durch entsprechende Rückhalte- und Drosseleinrichtungen zu gewährleisten. Der Wasserrechtsantrag ist rechtzeitig beim Landratsamt Regensburg einzureichen. Da die Rückhalte- und Drosseleinrichtungen bereits bei der Erschließungsplanung eingeplant sind, besteht kein Änderungsbedarf. Es wird auf die Begründung zum Bebauungsplan, Pkt. 5.1 Niederschlags- wasserentsorgung, verwiesen. Der Wasserrechtsantrag wird gestellt, sobald der Bebauungsplan in Kraft gesetzt werden kann. Bayernwerk Netz GmbH verweist auf die Stellungnahmen von 25.02.2019 und 15.11.2019. Damals wurde mitgeteilt, dass über die Ausgleichsfläche in Pentling eine Freileitung verläuft und Anpflanzungen unter der Leitung nur eine Auswuchshöhe von 2,5 m haben dürfen. Dies wird bei der Anlage der Aus- gleichsfläche berücksichtigt. Änderungen der Planung sind nicht notwendig. Die REWAG Netz GmbH verweist auf die Stellungnahme vom 08.11.2019. Damals wurde mitgeteilt, dass über das Baugebiet eine 20-kV-Mittelspannungsleitung verläuft. Diese Leitung soll im Zuge der Erschließung verkabelt werden. Da dies in den Plänen bereits so dargestellt ist, sind keine Änderungen notwendig. Außerdem teilt die REWAG mit, dass die Versor- gung mit Strom gesichert ist und im Bereich der Telekom- munikation die Erweiterung des bestehenden Netzes mit Mikrorohrsystemen möglich ist. Eine Gaserschließung ist wei- terhin nicht geplant. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Der Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regens- burg-Süd teilt mit, dass die Versorgung mit Trinkwasser gesi- chert ist und gibt Erläuterungen zur Löschwasserversorgung. Änderungen der Planung sind nicht notwendig. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verweist auf die Stellungnahme vom 12.03.2019. Damals wurde darauf hingewiesen, dass im Nordosten (Parzellen 24-28) Wald an- grenzt und gefordert mit der Bebauung einen Sicherheits- abstand von 15 Metern einzuhalten. Außerdem sollten vor einer Bebauung abgestorbene Bäume entfernt werden. Vom Gemeinderat wurde beschlossen diesen Mindestabstand auf- zunehmen. Dies wurde auch so in die Planung aufgenommen. Änderungen der Planung sind daher nicht mehr erforderlich. Wegen der Entfernung der abgestorbenen Bäume wird sich die Verwaltung mit dem Eigentümer in Verbindung setzen. Das Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt verweist beim Einsatz von Zisternen für die Hauswassernutzung bzw. zur Gartenbewässerung auf die Einhaltung der Trinkwasserver- ordnung. Änderungen der Planung sind nicht notwendig. Das Landratsamt Regensburg, Bauabteilung empfiehlt die Vielzahl der verschiedenen Dachformen zu reduzieren. Dies wird vom Gemeinderat abgelehnt. Die Vielzahl der verschie- denen Dachformen wird ausdrücklich gewünscht und wird nicht negativ für das Ortsbild von Großberg gesehen. Außer- dem sollte auf Wunsch des Landratsamtes folgender Hinweis aufgenommen werden: „Solaranlagen sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Von Brand- wänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zu- lässig sind, müssen mindestens 1,25 m Abstand eingehalten werden.“ Der Gemeinderat beschließt diesen Hinweis redak- tionell aufzunehmen. Der Fachreferent für Immissionsschutz beim Landratsamt Re- gensburg äußert keine Bedenken. „Im südöstlichen Bereich an der Grenze zur Gemeinbedarfsfläche ist eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,5 m vorzusehen. Soweit nach der Pla- Gemeinderatssitzung vom 30.07.2020

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