Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der gemeinde pentling – august 2020 — iii — Insbesondere soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass auch Umwelt- und Klimaschutzthemen erarbeitet werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss soll wieder nur 3 Mitglie- der haben. Als weitere Änderung ist vorgesehen, das Sitzungsgeld von bisher 40,00 € auf 50,00 € für Gemeinderats- und Planungs- ausschusssitzungen und 60,00 € für Sitzungen des Rech- nungsprüfungsausschusses zu erhöhen. Für die Aufwendungen (Hard- Software, etc.) der Gemeinderatsmit- glieder an einem Ratsinformationssystem erhält jedes Mit- glied pro festgesetzte Gemeinderatssitzung pauschal 10,00 €. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes wird beschlossen. In § 1 des Entwurfes wird das Wort „ehrenamtli- chen“ beim Bürgermeister gestrichen, so dass klar ist, dass der Bürgermeister berufsmäßig ist. Die Bürgermeisterin wird be- auftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen. Vorlage der Jahresrechnung 2019 Den Gemeinderäten wurde der Bericht und das Ergebnis der Jahresrechnung mit der Sitzungseinladung übersandt. Im Haushaltsplan wurde mit einer Zuführung zum Vermögens- haushalt in Höhe von knapp 1.373.000 € kalkuliert. Tatsäch- lich wurde ein Betrag von 2.699.814 € erwirtschaftet. Nach Abzug der Ausgaben im Vermögenshaushalt und dem Über- trag der benötigten Haushaltsreste konnten rund 62.900 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Rech- nungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO) hat der Gemeinderat die Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. Information zu aktuellen Themen Vollsperrung des Verkehrs auf der B16 aufgrund von Sanie- rungsarbeiten bei Bad Abbach im September/Oktober 2020 Bekanntgabe von Bauvorhaben Fahrrad- und Geräteschuppen, An der Kuchelbreite 29 Verunreinigungen durch Hundekot Immer wieder gehen im Rathaus Beschwerden von Mitbür- gern ein, die sich über die Verunreinigung der Bürgersteige und Gehwege besonders durch Hinterlassenschaften von Hunden beklagen. Nach den in Bayern geltenden straßenrechtlichen Vorschriften hat derjenige, der eine Straße verunreinigt, diese Verunreini- gung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Dies trifft auch auf Verunreinigungen durch mitgeführte Tiere (z.B. Hunde) zu. Auch nach unserer Gemeindeverordnung ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Ver- stöße können mit Bußgeld geahndet werden. Wir appellieren deshalb an alle Hundebesitzer erneut, darauf zu achten, dass die Bürgersteige und auch unbefestigte Geh- und Spazierwege sowie sonstige öffentliche Einrichtungen, insbesondere Kinderspielplätze nicht verunreinigt werden. Kostenlos können Beutel für Hundekot in der Gemeindever- waltung abgeholt oder aus dem Spender am Friedhof gezogen werden. Der Fachhandel bietet außerdem geeignete Hilfsmit- tel zur Entfernung von Hundekot an. Die Gemeindeverwaltung wird künftig bei Verstößen die Rei- nigungskosten in Rechnung stellen und Bußgelder anordnen. Besondere Gefahrenstelle: unbeschrankter Bahn- übergang bei Matting Am unbeschrankten Bahnübergang bei Matting an der Bahnlinie Regensburg – Ingolstadt kam es zu einem tragischen tödlichen Unfall mit einem Radfahrer. Bitte überqueren Sie den Bahnübergang mit größter Achtsamkeit und beachten Sie unbedingt die akus- tischen und optischen Warnsignale im Schienen- bereich! Für das Jahr 2021 sind Umbauarbeiten durch die Deut- sche Bahn geplant. Der unbeschrankte Bahnübergang wird mit Schranken ausgebaut.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=