Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der gemeinde pentling – august 2020 — ii — Vorstellung des möglichen neuen Betreibers des Seniorenheims Haus Benedikt Zum Tagesordnungspunkt war der mögliche künftige Betrei- ber des Seniorenheimes Haus Benedikt anwesend. Geschäfts- führer Herr Wolfframm vom Servicehaus Sonnenhalde GmbH mit Sitz in Engstingen stellte sein Unternehmen vor und gab Ausblick auf die Zukunft des Hauses Benedikt. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 im Bereich Jahnstraße in Großberg; Behandlung von Bedenken und Anregungen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und Feststellung der Flächennutzungsplanänderung Das Deckblatt Nr. 6 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Jahnstraße in Großberg lag einschließlich Begrün- dung, Umweltbericht, und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung in der Zeit vom 02. Juni 2020 bis einschließlich 03. Juli 2020 öffentlich im Rathaus aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der öffent- lichen Auslegung mit Schreiben vom 18.05.2020 benachrich- tigt. Folgende Träger öffentlicher Belange haben sich zur Flächen- nutzungsplanänderung nicht geäußert oder mitgeteilt, dass keine eigenen Belange berührt sind bzw. keine Einwendungen bestehen: Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Wasserrecht, Gewäs- n serschutz, Abfallrecht Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt n Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Immissions- n schutz Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Denkmalschutz n Landratsamt Regensburg, Fachreferent für Natur- und n Landschaftsschutz Regionaler Planungsverband n Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung n Bayer. Landesamt für Denkmalpflege n Markt Bad Abbach n Gemeinde Obertraubling n Stadt Kelheim n Gemeinde Sinzing n Wasserwirtschaftsamt Regensburg n Staatl. Bauamt Regensburg n Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde n Vodafone Kabel Deutschland GmbH n Bund Naturschutz in Bayern e.V. n Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regens- n burg-Süd Die Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern ver- weist auf die Stellungnahmen vom 27.02.2019 und 28.11.2019. Damals wurde mitgeteilt, dass im Planungsgebiet ein Berg- baurecht für ein Grubenfeld für Braunkohle verliehen wurde. Dabei handelt es sich um Bergwerkseigentum, das dem Rechtsinhaber das nicht befristete ausschließliche Gewin- nungsrecht einräumt. Wird dieses Recht eingeschränkt oder gänzlich verhindert, so erwächst möglicherweise ein Entschä- digungsanspruch des Rechtsinhabers. Der derzeitige Rechts- inhaber ist die Stadt Regensburg. Die Hinweise werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Bayernwerk Netz GmbH verweist auf die Stellungnahmen von 25.02.2019 und 15.11.2019. Damals wurde mitgeteilt, dass über die Ausgleichsfläche in Pentling eine Freileitung verläuft und Anpflanzungen unter der Leitung nur eine Auswuchshöhe von 2,5 m haben dürfen. Dies wird bei der Anlage der Aus- gleichsfläche berücksichtigt. Änderungen der Planung sind nicht notwendig. Die REWAG Netz GmbH verweist auf die Stellungnahme vom 08.11.2019. Damals wurde mitgeteilt, dass über das Baugebiet eine 20-kV-Mittelspannungsleitung verläuft. Diese Leitung soll im Zuge der Erschließung verkabelt werden. Da dies in den Plänen bereits so dargestellt ist, sind keine Änderungen notwendig. Außerdem teilt die REWAG mit, dass die Versor- gung mit Strom gesichert ist und im Bereich der Telekom- munikation die Erweiterung des bestehenden Netzes mit Mikrorohrsystemen möglich ist. Eine Gaserschließung ist wei- terhin nicht geplant. Das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Bauleitplanung teilt sein grundsätzliches Einverständnis zur Planung mit. Die Dar- stellung der Fläche für den Gemeinbedarf soll an die Darstel- lung im Bebauungsplan angepasst werden (ohne Planzeichen Ziffer 13.2.2 PlanZV). Der Gemeinderat beschließt die ge- wünschte redaktionelle Ergänzung einzutragen. Weitere Pla- nungsänderungen sind nicht erforderlich. Melanie und Elmar Rempel, Großberg erheben Einwendun- gen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes (Betreff des Schreibens vom 02.07.2020). Inhaltlich sprechen sie sich für eine Wohnraumschaffung, insbesondere für junge Familien aus. Die Einwendungen (Beeinträchtigung der Nutzbarkeit ihres energieeffizienten Wohnhauses, erheblich ansteigender Verkehrslärm und mögliche Überlastung von Verkehrsflä- chen, Gebäudehöhen, fehlender Spielplatz und Gemeinde- platz, fehlende Grünanlagen, Stellplatzregelung und Tiefgarage, Abstandsregelung von Wärmepumpen und Belüf- tungsanlagen zu Bestandsgrundstücken) betreffen ausschließ- lich die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da Einwendungen gegen die Flächennutzungsplanänderung nicht formuliert wurden und die Wohnraumschaffung sogar begrüßt wird, kann das Schreiben nur als Einwendung zum Bebauungsplan gewertet werden. Der Gemeinderat sieht keinen Änderungsbedarf bei der Flä- chennutzungsplanänderung. Die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 mit Begründung und Umweltbericht, ausgearbeitet vom Ingenieurbüro Altmann, Neutraubling (Planfassung vom 30.01.2020) wird hiermit verbindlich festgestellt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Änderung des Flächen- nutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 beim Landratsamt Re- gensburg zur Genehmigung einzureichen. Erlass einer neuen Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Der Satzungsentwurf wurde allen Gemeinderäten mit der Sit- zungseinladung übersandt. Der bisherige Planungsausschuss wird umbenannt in einen Planungs- und Umweltausschuss. Gemeinderatssitzung vom 09.07.2020

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