Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

Aus der gemeinde 30 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 07/2020 Burgensteigkarten hilfreiche Begleiter, die sowohl einen Über- blick über den Verlauf der Wege als auch die Geschichte der einstigen Burganlagen verschaffen“, weiß Susanne Kamme- rer. Insgesamt wurde mit den Burgensteigen ein über 200 Kilo- meter langes Wegenetz – oftmals auf den Wegetrassen des Waldvereins Regensburg – erschlossen. Neben Burgruinen, Burgen oder Schlössern wurden auch unscheinbare Burgställe oder Wälle am Wegesrand, die gleichfalls geschichtliche Be- deutung haben, einbezogen. Schulpädagogisches Konzept zu den Burgensteigen Für 100 Schulen in Stadt und Landkreis wurde vor einigen Jahren ein schulpädagogisches Konzept zu den Burgensteigen entwickelt. Es enthält praktische Lehrerhandreichungen und einen ausleihbaren „Burgenkoffer“. Schulen können sich bei Interesse gerne an das Sachgebiet Tourismus wenden. Unter www.landkreis-regensburg.de können im Prospektshop (Menü Freizeit/Tourismus) die Wanderkarten kostenlos be- stellt oder heruntergeladen werden. Kontakt Tourismusbüro Landkreis Regensburg, Tel. 0941 4009-495, tourismus@landratsamt-regensburg.de , www.burgensteige.de . Schulbedarf für 2020/21 bereits jetzt beantragen Der Antrag auf Schulbedarf in Höhe von 150 Euro kann – über das Bildungs- und Teilhabepaket – für das neue Schuljahr 2020/2021 bereits jetzt schon gestellt werden, so der Hinweis des Landratsamtes Regensburg. Anspruchsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Regensburg woh- nen und Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe zum 1. August 2020 erhalten. Der entsprechende Grundantrag ist auf der Homepage des Landkreises Regensburg unter www.landkreis-regensburg.de , Bürgerservice, Soziales, Bildung-Teilhabe zu finden. Wie das Sozialamt erklärt, muss dem Antrag der Bescheid über den Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld zum 1. August 2020 beiliegen. Für Erstklässler und Schüler über 15 Jahren ist außerdem eine Schulbescheinigung nötig. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wird der Schulbedarf au- tomatisch durch das Jobcenter beziehungsweise den Sozial- hilfeträger ausbezahlt. Lediglich für Schulanfänger ist hierfür beim Jobcenter beziehungsweise Amt für Soziale Angelegen- heiten ebenfalls eine Schulbescheinigung abzugeben. Kontakt Landratsamt: Email: btl@lra-regensburg.de; Telefon: 0941 4009-224, -251 oder -645 Kontakt Jobcenter: Email: Jobcenter-LK-Regensburg@job- center-ge.de; Telefon: 0941 89936-222 anzeige Anzeigenhotline : ! 0941 / 44806813 " info@das-amtliche.info Pentlinger Mitteilungsblatt

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