Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – Juli 2020 CORONAVIRUS —Maßnahmen innerhalb der Gemeinde Kontaktbeschränkung gilt auch im Ehrenamt Ehrenamtliche Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Es gelten die Regeln der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach §2 und 3 der 4. BaylfSMV: 1,5 Meter Abstand und Maskenpflicht in öffent- lichen Räumen – eine generelle Maskenpflicht für jeglichen Aufenthalt im öffentlichen Raum gilt jedoch nicht. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach 6. BaylfSMV: § 2 Abs. 1 sind derzeit: eine Gruppe bis zu 10 Personen darf sich treffen, ab nach (3) gilt das nicht für eh- renamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist. Dort können es auch mehr Personen sein. Veranstaltungen nur mit Hygienekonzept! Bei Veranstaltungen, die keinen offenen Personenkreis haben, sind bis zu 50 Personen in geschlossenem Raum erlaubt, und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel, wenn ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet ist. Ausnahme: Angebote der Erwachsenenbildung im Sinn des Art. 1 des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungs- gesetztes möglich der Sprach- und Integrationsförderung n der Familienbildungsstätten n der Jugendarbeit n sind nur zulässig, wenn zwischen allen Teilnehmern ein Min- destabstand von 1,5 m gewahrt ist und ebenfalls ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet ist. Mitgliederversammlungen online Mitgliederversammlungen von Vereinen dürfen online statt- finden, auch wenn dies nicht in der Satzung geregelt ist, laut Gesetzes nur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pande- mie. Vereinsräume müssen nicht mehr generell geschlossen sein und dürfen damit unter Berücksichtigung der allgemeinen Kontakt- beschränkung im öffentlichen Raum und der Einschränkun- gen von Veranstaltungen (Punkt 3) genutzt werden. Weitere Informationen und Unterstützung wie eine Checkliste zur Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts und für den Aufbau einer Freiwilligeninitiative finden Sie auf der Inernet- seite der lagfa bayern www.lagfa-bay-ern.de neuerungen nach dem 6. BaylfsmV / grundlage ist die sechste Bayerische infektionsschutzmaßnahmenverordnung v. 16.06.2020 Corona und Engagement — vi — ! Aktuelle Hinweise und Verordnungen zu COVID-19 Wir möchten den Bürgern, Vereinen, Gewerbetreiben- den, Bildungs- und Kulturstätten unserer Gemeinde umfassende Informationen imUmgang mit der Corona Pandemie zur Verfügung stellen. Um die Aktualität zu gewährleisten, nutzen wir für die Veröffentlichungen das Mitteilungsblatt und auch zusätzlich die gemeind- lichen Internetseite. Bitte beachten Sie die auf unserer Homepage www.pentling.de unter „Corona“ eingestellten vollstän- digen Berichte der Kabinettssitzungen der Bayerischen Staatsregierung und Infektionsschutzmaßnahmenver- ordnung der Bayerischen Staatskanzlei.

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