Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – Juli 2020 — ii — Vorstellung und Diskussion über das Radmobilitätskonzept des Landkreises Regensburg für den Gemeindebereich Pentling Der Landkreis Regensburg hat ein Radmobilitätskonzept für den Landkreis in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor. Zu näheren Ausführungen wird auf den Bericht verwiesen, welcher unter https://www.landkreis-regensburg.de/wirt- schaft-energie/radkonzept/ abrufbar ist. Der Gemeinderat wird sich mit den Vorschlägen, die in diesem Konzept gemacht worden sind, auf der Klausurtagung im Sep- tember eingehend beschäftigen. Entscheidung über die Einführung eines Ratsinformationssystems Das RIS ist letztendlich die Digitalisierung der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen. Es werden sämtliche Dokumente (Protokolle, Tischvorlagen, Ladungen, etc.) im System hinter- legt. Sobald ein Dokument zur Verfügung steht bekommt das Gemeinderatsmitglied eine E-Mail, dass ein Dokument zur Verfügung steht. Auch die Ladung wird somit rechtskonform digital erstellt und ersetzt die Postalische. Die Hardwareausstattung (z.B. Anschaffung eines Tablets) sowie Schutzsoftware sollte von jedem Gemeinderatsmitglied selbst veranlasst werden. Zur Abdeckung der Aufwendungen in Bezug auf EDV (Hard- Software, Druckkosten etc.) soll jedes Gemeinderatsmitglied zusätzlich zum Sitzungsgeld zu jeder anberaumten Gemein- deratssitzung eine 10 € EDV-Pauschale erhalten. Die Softwarekosten für die Gemeinde werden auf einmalig rd. 11.000 € und monatlich rd. 260 € geschätzt. Hinzu kommen Kosten für Schulung und Programmeinrichtung. Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau einer Grenzgarage in Poign, Waldstr. 23 Am 20.05.2020 ging bei der Gemeinde ein Baugenehmigungs- antrag auf Errichtung einer Grenzgarage auf dem Grundstück Waldstr. 23 Poign ein. Für die Garage ist jedoch keine Bau- genehmigung erforderlich. Insofern ist die Gemeinde für den Erlass einer isolierten Befreiung zuständig, da die Garage au- ßerhalb des Bauraumes errichtet werden soll. Der unmittelbar betroffene östliche Nachbar hat nicht unter- zeichnet und bereits schriftlich und persönlich angekündigt gegen eine derartige Befreiung zu Klagen, da er seine nach- barschützenden Rechte verletzt sieht. Der Gemeinderat lehnt eine isolierte Befreiung ab. Der Bau- raum wurde als nachbarschützende Linie bewusst im Bebau- ungsplan festgesetzt. Der Bauwerber wusste bereits im Vorfeld welche Bebauungsmöglichkeiten auf dem Grundstück existie- ren. Weiter fehlt die Nachbarzustimmung des direkt betroffe- nen östlichen Grundstückseigentümers. Auf die isolierte Befreiung hat der Bauwerber keinen Anspruch. 8.1.6 Information zu aktuellen Themen Der Haushalt der Gemeinde Pentling ist vom Landratsamt ge- nehmigt worden. Die Satzung wird bekannt gemacht. Die haushaltslose Zeit ist damit zu Ende. Für die Ausschreibung des Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) wurde das Planungsbüro Diem (rd. 4.400 €) beauftragt diese Woche beauftragt. Planungszeit mit Angebotsprüfung ca. 12 Wochen. Beschaffungszeit ca. 1 ½ Jahre. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz wurde geändert. Demnach muss sich die Gemeinde Pentling nicht mehr an den Kosten für den Umbau des Bahnübergangs in Matting beteiligen. Am 16.06.20 fand eine Verkehrsschau am Pendlerparkplatz zwischen Hohengebraching und Seedorf des Landratsamtes statt. Hintergrund war der Vorschlag aus der Bürgerversamm- lung Parkmarkierungen für LKW/PKW anzubringen. Die Ex- pertenrunde kam zum Ergebnis die Situation zu beobachten. Derzeit ist der Parkplatz nicht stark frequentiert, so dass keine Handlungsnotwendigkeit gesehen wird. Weiter wurde der Waldspielparkplatz begutachtet da die LKW trotz Verbotes parken. Ein LKW wird immer außerhalb der Bucht parkend festgestellt. Ergebnis hier war, dass ein Halteverbot außerhalb der Bucht Richtung Hohengebraching angebracht wird. Wei- ter wird ein Schild Einfahrt Verboten für LKW angebracht. So wird das Bußgeld empfindlich höher für den Fall, dass einer verwarnt wird. BV Steinerne Bank „Kaiserhof“; Abbrucharbeiten haben be- gonnen. Der Bauzeitenplan sieht vor in KW 28, 29, 30 die Lei- tungen zu bauen. Diese können im Weg zwischen den Sportplätzen verlegt werden. Das Spielfeld wird nicht tangiert. Der Sportbetrieb ist uneingeschränkt möglich. Im 4. Quartal wird mit dem Bau der Häuser 1+2 begonnen. Bekanntgabe von Bauvorhaben Abbruchanzeige der Gebäude An der Steinernen Bank 5 Errichtung eines Carports in der Waldstr. 21, Poign Errichtung einer Garage in der Heinrichstr. 43 Errichtung eines Gartenhauses am Mattinger Weg 4 Gemeinderatssitzung vom 18.06.2020
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