Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

Amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – Juni 2020 — iv — Die Gemeinde Pentling hat zur Erfüllung der Verkehrssiche- rungspflicht alle Grabmale auf den gemeindlich verwalteten Friedhöfen jährlich mindestens einmal auf ihre Standsicher- heit zu überprüfen. Die Überprüfung auf den Friedhöfen in Pentling und Graßlfing findet dieses Jahr voraussichtlich in der Woche vom 29. Juni bis 3. Juli statt und wird erstmals von einem externen Prüfer durchgeführt. Interessierte Grabnutzungsberechtigte haben die Möglichkeit am Prüftermin teilzunehmen. Es wird jedoch aufgrund der ak- tuellen Lage gebeten den Mindestabstand von 1,5 m zu ande- ren Personen einzuhalten. Der genaue Tag der Standsicherheitsprüfung konnte von Sei- ten des beauftragten Prüfers bis Redaktionsschluss noch nicht mitgeteilt werden. Sobald der genaue Termin feststeht, wird dieser auf der Homepage der Gemeinde Pentling veröffent- licht. Die Grabnutzungsberechtigten der Gräber, die bei der Prüfung beanstandet wurden, werden von der Friedhofsverwaltung schriftlich über das Prüfergebnis informiert und zur zeitnahen Instandsetzung des Grabmals aufgefordert. Jährliche Grabsteinprüfung auf den Friedhöfen Pentling und Graßlfing

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=