Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
Amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – Juni 2020 — iii — Feststellung der Niederlegung eines Gemeinderatsmandates der CSU-Partei Gemeinderatsmitglied Erwin Skorianz hat mit Schreiben vom 30.04.2020, eingegangen bei der Gemeinde am 04.05.2020 erklärt, das Amt des Gemeinderates nicht anzunehmen. Gemäß Art. 48 Abs. 1 GLKrWG sind hierfür keine Gründe zu prüfen. Da die Amtszeit des Wahlausschusses bereits geendet hat, ist der Gemeinderat zuständig (Art. 48 Abs. 3 GLKrWG). Der Gemeinderat stellt die Ablehnung der Übernahme des Amts von Erwin Skorianz hiermit fest. Bestellung und Vereidigung des Nachrückers für die CSU- Partei Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG rückt der Listennach- folger der CSU-Partei nach. Dies ist Herr Jürgen Steinhofer. Herr Steinhofer hat bereits schriftlich erklärt, dass er die Wahl zum Gemeinderat annimmt. Der Gemeinderat beruft hiermit Herrn Jürgen Steinhofer zum Gemeinderat. 1. Bürgermeis- terin Barbara Wilhelm vereidigt nun das neue Gemeinderats- mitglied Herrn Jürgen Steinhofer. Bestellung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter für die CSU-Partei Nachdem sich bei der CSU-Fraktion im Gemeinderat die Zu- sammensetzung geändert hat sind die Ausschussmitglieder dieser Fraktion endgültig zu bestellen. Die CSU benennt folgende Gemeinderatsmitglieder für den Planungsausschuss Partei/Wählergr. Mitglied Vertreter CSU Josef Eder Jens Wulff CSU Marianne Wild Jürgen Steinhofer Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Planungsaus- schusses formell zu. Die benannten Gemeinderatsmitglieder für den Rechnungs- prüfungsausschuss bleiben bestehen. Diskussion und Entscheidung über die weitere Rentenberatung durch die Gemeinde Seit der Gebietsreform hat die Gemeinde Pentling ein eigenes Versicherungsamt vorgehalten, um insbesondere älteren Mit- bürgern eine Rentenberatung anbieten zu können. Außerdem hat die Gemeinde die Bürger bei der Beantragung von Renten unterstützt. Die zuständige Mitarbeiterin geht in Kürze selbst in Rente. Dieses Angebot war eine reine Serviceleistung für die Bürger. Eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Übernahme dieser Aufgabe besteht nicht. Hierzu wird auf die §§ 14, 15, 16 Vorschriften des SGB I verwiesen. Die vollen Per- sonal- und Arbeitsplatzkosten hatte die Gemeinde zu tragen. Die Gemeinde hat nur die Aufgabe ggf. Formulare bereitzuhal- ten und Anträge weiterzuleiten. Die nächste Geschäftsstelle der Deutschen Rentenversicherung befindet sich in Regens- burg. Wenn die Gemeinde diese freiwillige Serviceleistung künftig nicht mehr anbietet, müssen sich die Bürger direkt an die Rentenversicherung wenden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu Regensburg ist der Ge- meinderat der Ansicht, dass es Pentlinger Bürgern zumutbar ist, sich für Beratungen und dgl. an den zuständigen Leis- tungsträger zu wenden. Die Beratungsstelle ist außerdem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Gemeinde ist nicht mehr bereit weiterhin die Personalkosten für diese frei- willigen Leistungen zu tragen und Büroräume vorzuhalten. Der Gemeinderat beschließt, diese Serviceleistung künftig nicht mehr anzubieten. Es wird auf die Zuständigkeit der Leis- tungsträger verwiesen. Erweiterung der Urnenstelen am Friedhof Pentling Am Friedhof Pentling stehen nur noch 2 Urnengrabkammern bei den Stelen zur Verfügung. Die Fa. Aumer Urnendom hat ein Angebot mit einer Visualisierung abgegeben. Es sollen 2 Stelen je 4 Kammern entstehen. Die Bank wird auf die gegen- überliegende Seite versetzt. Das Angebot hierfür beträgt 8.979,15 €. Ein Haushaltsansatz besteht in Höhe von 25.000 € für die Sa- nierung der Kanzel, welcher voraussichtlich heuer noch nicht in Anspruch genommen wird. Der Gemeinderat stimmt einer Erweiterung der Urnenstelen zu und erteilt hiermit den Auftrag an die Fa. Aumer Urnen- dom. Der Gemeinderat stellte vor Beratung und Abstimmung die persönliche Beteiligung des Gemeinderatsmitgliedes Jür- gen Steinhofer gem. Art. 49 GO fest. Herr Steinhofer nahm deshalb an Beratung und Abstimmung nicht teil. Information zu aktuellen Themen Persönliche Beteiligung von Gemeinderatsmitglieder (Art. 49 GO). DemGemeinderat wurde die persönliche Beteiligung an- hand einer Grafik erläutert und veranschaulicht. Er wurde da- rauf hingewiesen, dass die einzelnen Mitglieder verpflichtet sind eine persönliche Beteiligung vor Beratung und Abstim- mung anzuzeigen. Der Spardabus wird zurzeit für den Bauhof verwendet um Ab- standsregeln Corona einhalten zu können. Wertstoffhof öffnet ab 01.06.20 zu den gewohnten Öffnungs- zeiten wieder Bekanntgabe von Bauvorhaben Neubau eines Doppelhauses in der Geberichstr. 9 Errichtung eines Carports in der Waldstraße 21 Gemeinderatssitzung vom 28.05.2020
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