Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – april 2020 ! Hinweise für Unternehmen Aufgrund der Coronavirus Krise können Unternehmen ver- schiedene Liquiditätshilfen wie die Soforthilfe über einen nichtrückzahlbaren Zuschuss und die finanzielle Unterstüt- zung durch ein rückzahlbares Darlehen beantragen. Soforthilfe über einen nichtrückzahlbaren Zuschuss: Antragsberechtigte: Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbst- ständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbs- tätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. Förderhöhe: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt: bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro, n bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro, n bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro, n bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro. n Den Antrag finden Sie beim Landratsamt unter diesen Kon- takten: wirtschaft@lra-regensburg.de oder Tel. 0941-4009- 373 oder 464! Diesen schicken Sie bitte brieflich an: Regierung der Ober- pfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg oder Sie senden den eingescannten Antrag an corona-soforthilfe-fuer-unter- nehmen@reg-opf.bayern.de Finanzielle Unterstützung durch ein rückzahlbares Darlehen: Über Ihre Hausbank können Sie zur Überbrückung von Liqui- ditätsschwierigkeiten ein Hausbankdarlehen, ein LfA oder KfW-Darlehen beantragen. Laufzeit und Zinssatz werden mit dem Berater Ihrer Hausbank festgelegt. Diese Darlehen wer- den durch eine Bürgschaft oder eine Haftungsfreistellung von 80-90% durch die LfA oder die Bürgschaftsbank Bayern ge- genüber Ihrer Hausbank zur Sicherstellung verbürgt. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin mit Ihrer Hausbank und halten Sie Ihre wirtschaftlichen Unterlagen zu diesem Termin bereit (aktuellste Jahresbilanz, aktuellste BWA, SuSa, EÜR, letzter ESt. Bescheid). Dies erleichtert den Banken und Sparkassen die Bearbeitung und verkürzt die Ge- nehmigungszeit des Darlehens. Denken Sie bitte auch an ein erstes tilgungsfreies Jahr imDar- lehen! ! Spielplätze sind gesperrt In Umsetzung der Anweisung des Bayerischen Staatsministe- riums wurden auch in der Gemeinde Pentling alle Spielplätze ab dem 18. März gesperrt um hier Ansammlungen von Per- sonen zu vermeiden. ! Ausleihmöglichkeiten der Gemeindebücherei Gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministe- riums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staats- ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51b-G8000-2020/122-67 wird die Gemein- debücherei Pentling voraussichtlich bis 19. April 2020 ge- schlossen. Ihre entliehenen Medien werden pauschal bis zum 20. April 2020 verlängert, so dass Sie frühestens am 18. April eine Frist- benachrichtigung per E-Mail erhalten. Sie können aber jederzeit auf unser e-Medien Angebot per On- leihe zurückgreifen: https://www.onleihe.de/emedienbay- ern/frontend/welcome,51-0-0-100-0-0-1-0-0-0-0.html Eine Hilfestellung zur Nutzung der e-Medien finden Sie unter https://hilfe.onleihe.de/site/on Falls Sie noch weitere Fragen zur Bücherei oder e-Medien Nutzung haben, können Sie uns per E-Mail unter gemeinde- buecherei-pentling@t-online.de erreichen. Bleiben Sie ge- sund und hoffentlich bis bald in der Bücherei. stand 30.03.2020 CORONAVIRUS —Maßnahmen innerhalb der Gemeinde — Xii —

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