Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und mitteilungen der gemeinde pentling – april 2020 — Viii — Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs für die FFW Niedergebraching Am 05.12.2019 hatte der Gemeinderat beschlossen das TSF von Niedergebraching nach Neudorf zu geben, da das TSF von Neudorf veraltet ist und folgte damit dem Feuerwehrbedarfs- plan. Dieser sieht für die Wehr Niedergebraching ein neues TSF-W vor. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung und den Kommandanten neben dem TSF-W auch die Alternative eines mittleren Löschfahrzeuges (MLF) zu prüfen. Das Ergebnis wurde den Gemeinderäten präsentiert. Danach wird von der FW Niedergebraching ein MLF bevorzugt. Die geschätzten Kosten für ein MLF betragen zwischen 210.000 € - 250.000 € (Zuschuss Regierung: 50.000 €), die für ein TSF-W zwischen 180.000 € - 220.000 € (Zuschuss Re- gierung: 37.000 €) Der Mehrwehrt eines MLF konnte vom Kommandanten er- läutert werden. Sowohl der Kreisbrandrat als auch der Kreis- brandinspektor stützen den Wunsch nach einem MLF. Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung eines MLF. Die Ver- waltung wurde beauftragt die Zuschüsse bei der Regierung zu beantragen und ein Büro mit der Ausschreibung des Fahrzeu- ges zu beauftragen. Verkehrsschau Hauptstraße, Umsetzung des Beschlusses zum Parkverbot Einmündung Schulstraße bis Einmündung Reiterweg Am 14.11.2019 behandelte der Gemeinderat die Ergebnisse der Verkehrsschau. Ein beschlossener Vorschlag war, dass jeden Donnerstag und Freitag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Hauptstraße von der Einmündung Schulstraße bis zur Ein- mündung Reiterweg nicht geparkt werden darf, damit der Verkehr besser fließen kann. Zu diesem Zeitpunkt war das Verkehrsaufkommen in der Hauptstraße an den beiden Wo- chentagen erheblich und parkende Fahrzeuge verhinderten einen reibungslosen Begegnungsverkehr, weshalb manche Pkw-Fahrer auf den Gehweg gefahren sind. Bei intensiven Beobachten der Verkehrsentwicklung seit dem Abbruch der Autobahnbrücke von der Augsburger Str. in Richtung Ziegetsdorf kann man nun festhalten, dass sich die Befürchtungen hinsichtlich einer verstärkten Verkehrsbelas- tung der Hauptstraße durch Ausweichverkehr nicht bestätigen lassen. Da bei der Beschlussfassung am 14.11.2019 von anderen Ge- gebenheiten, nämlich von einer Verschärfung der Verkehrs- situation ausgegangen worden war, beschloss der Gemeinderat den Beschluss einstweilen auszusetzen. Die kommunale Verkehrsüberwachung, hat sich die Situation auch noch einmal betrachtet. Diese empfiehlt die Markierung des einzelnen Parkplatzes vor der Gastwirtschaft „Altes Tor“ zu entfernen. Dieser stellt ein Verkehrshindernis dar. Bei Be- legung dieses Parkplatzes kann der fließende Verkehr von Norden her die Verkehrssituation nicht richtig überblicken, da entgegenkommende Fahrzeuge zu spät erkannt werden. Die Ausfahrten aus der Schulstraße und dem Weichselmühl- weg sowie die Kurve zur Hölkeringer Straße sind dann zu un- übersichtlich. Der Vorfahrtsverkehr weicht hin und wieder auf den Gehweg aus. Mit der Wegnahme des Parkplatzes ent- schärft man einen Unfallgefahrenpunkt und stärkt die Sicher- heit der Fußgänger. Der Gemeinderat beschloss daraufhin, die Markierung des einzelnen Parkplatzes vor der Gaststätte zu entfernen. Diese Maßnahme soll auf ihre Wirksamkeit hin über einen längeren Zeitraum überprüft werden. Anschaffung eines Kinderspielgerätes für den Kinderspielplatz Poign Der Gemeinde Pentling liegt ein Angebot für ein Kinderspiel- gerät vor. Die alte Kletteranlage wurde bei der Spielplatzkon- trolle am 23.10.2019 beanstandet. Der Kontrolleur sieht dringenden Handlungsbedarf, da 3 der 5 Steher morsch sind. Er empfiehlt als Maßnahme den Abbau und beschreibt eine Reparatur als „unwirtschaftlich, da der Fallschutz auch nicht passt“. Das neue Spielgerät soll den Kinderspielplatz in Poign aufwerten. Die Wünsche der Bewohner von Poign wurden be- rücksichtigt. Es soll die Spielkombination Baucis 5437 von der Fa. Maier für 13.235,07 € angeschafft werden. Hinzu kommen Aufbaukosten inkl. Bauhof von ca. 5.500 €. Der Gemeinderat stimmt dieser Anschaffung zu. Behandlung der anwaltlichen Stellungnahme zum Bauvor- haben Rosenweg 1 sowie der weiteren Vorgehensweise Dem Gemeinderat wurde die schriftliche Stellungnahme un- seres Rechtsbeistandes zur Verfügung gestellt. Danach kann zwar eine formelle jedoch keine materielle Rechtswidrigkeit des Bescheides erkannt werden. Der Gemeinderat beschließt die Klage zurückzunehmen. Information zu aktuellen Themen: Zur Auslastung des E-Golfs Zum 01.12.2018 wurde der E-Golf in unserer Gemeinde in Be- trieb genommen und gut genutzt. Er wies am 31.12.2019 einen Km-Stand von 40.637 km auf. Seit der Einführung der Kilometerpauschale zum 01.01.2020 ist nach Angaben der KERL ein leichter Buchungsrückgang von ca. 10% zu verzeichnen und am 03.03.2020 war der Km- Stand auf 46.016 km. Die KERL ist jedoch beim Abschluss des Leasingvertrags für dieses E-Auto, der zunächst bis 30.12.2020 läuft, nur von einer jährlichen Nutzung von 15.000 km/Jahr ausgegangen. Daher stimmen die ursprüng- lichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen der KERL nicht mehr. Die Gemeinde Pentling leistet einen mtl. Beitrag von 350 Euro (jährl. 4.200 Euro) und übernimmt die Fahrten zum Kunden- dienst, die regelmäßige Reinigung, die Sichtprüfung des E- Golfs und gibt ggf. Hilfestellung für Kunden (z.B. Fzg. lässt sich nicht öffnen, Fzg. kann nicht an Ladestation angeschlos- sen werden,…). Es wären nach Einschätzung des Kämmerers monatlich durchschnittlich 4 Arbeitsstunden im Bauhof und 3 Arbeitsstunden in der Verwaltung bei den kalkulatorischen Kosten anzusetzen, bis dato sind diese nicht genau ermittelt worden. Auftragsvergaben für Kindergarten Großberg Fenster- und Verglasungsarbeiten, Fa. Menzl aus Pent- n ling mit einer Angebotssumme von 57.430,59 €. Gemeinderatsitzung vom 05.03.2020

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