Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der gemeinde Pentling – März 2020 — vii — Im gesamten Gemeindegebiet ist es zu erheblicher Sach- beschädigung durch Aufkleber in Banderolenform mit Auf- schrift „SSV Jahn Ultras“ u.ä. gekommen. Für unsere Bauhofmitarbeiter bedeutet dies einen erheblichen Kosten- und Zeitaufwand, diese Kleber von Straßenschildern, Strom- kästen und Laternenpfählen zu entfernen. Zusätzlich werden Straßenschilder unbrauchbar, denn durch die Entfernung die- ser Aufkleber wird die reflektierende Beschichtung der Stra- ßenschilder abgezogen.Der Vorstand des SSV Jahn distanziert sich von Werbung durch solche Aufkleber. Bitte melden Sie sich im Rathaus bei Herrn Limmer (chris- toph.limmer@pentling.de , Tel.: 0941/920 82 29) mit Hinwei- sen zur Aufklärung, falls Sie Personen beobachten, die Einrichtungen im Gemeindebereich beschädigen. Diese Vergehen werden zur Anzeige gebracht. Zeugen gesucht: Sachbeschädigung durch Aufkleber Damit der Wechsel zum Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg Süd reibungslos verläuft, ist es erfor- derlich, dass zum 31.03.2020 die Wasserzähler nochmals ab- gelesen werden. Hierzu erhalten Sie per Post ein Ableseschreiben mit zugehöriger Ablesekarte. Die Erfassung der Verbrauchsdaten erfolgt online unter www.pentling.de Bürgerserviceportal oder Sie lassen uns die Zählerstände in Papierform zukommen. Ansprechpartnerin Realsteuerstelle: Frau Schmid, Tel. 0941-49081-14 Hinweis der Gemeinde Pentling zum Wechsel desWasserversorgers Das Angebot der Gemeindebücherei und die Anzahl der akti- ven Benutzer stiegen in den vergangenen 10 Jahren kon- tinuierlich an. Technisch ausgestattet ist die Bücherei in der Grundschule Großberg mit Laptop, PC mit Drucker, Hand- scanner, E-Book Reader Tolino, Glasfaserinternetverbindung LAN und WLAN. Im Jahr 2019 konnten 507 aktive Benutzer und – ebenfalls kontinuierlich steigend – 25.325 Entleihungen von Print- und Non-Book-Medien registriert werden. Sachliteratur und Hör- bücher sind besonders gefragt, hier ist ein Anstieg im Ver- gleich zum Vorjahr von 16 bzw. 19 % zu verzeichnen. Büchereileiterin Irene Wießner, die sehr engagiert und zeit- gemäß den Medienmarkt beobachtet, hatte im letzten Jahr 782 Medieneinheiten neu angeschafft, 547 Medien wurden aus dem Bestand genommen. Im vorigen Jahr wurden ca. 9.000 € für den Erwerb ausgewählter Medien und Lizenzen, sowie das Einbinden der Medien ausgegeben. Diese Summe wurde ohne Fremdmittel oder Zuschüsse von der Gemeinde Pentling übernommen. Die Bücherei in der Grundschule Großberg ist mit Ausnahme der Ferienzeiten montags von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr und donnerstags von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Zusätzlich können sich die Schülerinnen und Schüler der Grundschule während der Schultage jeden Montag von 08:00 bis 11:30 Uhr Bücher ausleihen. Die 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm reagiert erfreut auf die seit Jahren kontinuierlich steigende Nachfrage. Sie hält eine Erweiterung der vorhandenen Räumlichkeiten für gebo- ten, um der großen Nachfrage unserer Bürgerinnen und Bür- ger, die das Angebot unserer Bücherei nutzen und wertschätzen, nachkommen zu können. Mit minimalem bau- lichen Aufwand kann der zusätzliche Raum geschaffen wer- den, der auch den wertvollen Leseförderungsinitiativen in Verantwortung der Schulleitung zugutekäme. Statistikwerte der Gemeindebücherei dürfen, wie Stimmen zu vergeben (Gemeinderatsmitglieder zu wählen) sind. Kreuzt er weniger an, ist der Stimmzettel gültig – der Wähler hat aber Stimmen verschenkt. Kumulieren Der Wähler kann schließlich bis zu drei Stimmen auf einen Kandidaten häufeln, wenn er ihn für besonders geeignet hält. Dazu muss er die Zahl eintragen. Auch hier dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Durch diese bevorzugte Stimmabgabe kann z.B. ein Kandidat auf einem schlechten Listenplatz vorgewählt werden; d.h. er kann andere Leute auf seiner Liste überholen. Der Bürger kann damit die vorgegebene Reihung der Parteien oder Bürgergruppen korrigieren. Hier ist zu beachten: ein*e Kandidat*in kann maximal 3 Stimmen erhalten. Die gleichen Möglichkeiten bietet auch das Wahlrecht für den Kreistag. Hier kann jeder Wähler 70 Stimmen verteilen oder eine Liste unverändert annehmen. Der 1. Bürgermeister/-in wird mit absoluter Mehrheit gewählt. Einer der Kandidaten muss also im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abge- gebenen Stimmen erzielen. Erreicht keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit, so findet zwi- schen den zwei Kandidaten, die die meisten Stimmen erreicht haben eine Stichwahl statt. Ähnlich ist es mit dem Landrat.

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