Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der gemeinde Pentling – März 2020 — ii — Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 und Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grün- ordnungsplan „Jahnstraße in Großberg – Billigung der über- arbeiteten Entwurfsplanung In der Sitzung des Planungsausschusses am 16.01.2020 wur- den die Einwände des Landratsamtes und Einwendungen von Bürgern diskutiert. Die Ergebnisse sind nun demGemeinderat vorgestellt worden. Dabei ergaben sich folgende Änderungen an der Entwurfsplanung: Die zulässige Firsthöhe des künftigen Feuerwehrgerätehau- n ses soll auf 11 m erhöht werden. Derzeit wäre für alle übrigen Gebäude eine Höhe von max. n 13,00 m über zulässigem EFOK möglich. Dies soll auf 11,50 m reduziert werden. Auch mit dieser Festsetzung können noch 3 Vollgeschosse errichtet werden. Pro geplanter Wohneinheit müssen 2 Stellplätze nachgewie- n sen werden. Selbstverständlich soll dies auch für Mehrfamili- enhäuser gelten. Die Formulierung im Bebauungsplan wird eindeutig formuliert und berichtigt. Die vom Landratsamt gewünschten redaktionellen Klarstel- n lungen werden in den Entwurf des Bebauungsplanes eingear- beitet. Der Gemeinderat stimmte diesen Änderungen zu und billigte den Entwurf in der heutigen Fassung. Der Flächennutzungs- plan enthält keine Änderungen. Die Verwaltung wurde beauf- tragt eine erneute öffentliche Auslegung beider Pläne durchzuführen. Erweiterung der Kinderkrippe im Haus Benedikt, Vorstellung der Ergebnisse zur Kosteneinsparung Der Gemeinderat wünschte Einsparpotentiale bei der Erwei- terung der Kinderkrippe im Haus Benedikt zu eruieren. Das Planungsbüro Köstlbacher und Miczka hat nun mit den Fachplanern Lösungen erarbeitet. Im Ergebnis können: Beim Gewerk HLS Einsparungen von 30.000 € erwirtschaftet werden. Zusätzlich konnten in Abstimmung mit dem Nutzer in den Sanitärräumen Alternativen ohne Qualitätseinbußen gefunden werden. Einsparsumme: ein mittlerer 4-stelliger Be- trag. Beim Gewerk Elektro wird ebenfalls eine Einsparsumme n von einem mittleren 4-stelligen Betrag gerechnet, welcher durch eine optimierte Beleuchtung gesetzt werden kann Bei der Möblierungsplanung werden standarisierte Maße n verwendet. Bei den Außenanlagen hat das Architekturbüro Küster eine n Stellungnahme abgegeben. Danach könnten folgende Einspa- rungen realisiert werden: Weglassen eines Außenwasseranschlusses 800 € n Stabgitterzaun anstelle Holzzaun 3.000 € n Betonbelag anstelle Fallschutzbelag 3.000 € n Entfall Sonnensegel 7.500 € n Der Gemeinderat beschloss daraufhin anstelle eines Holzzau- nes einen Stabgitterzaun zu bauen. Die restlichen aufgezeigten Einsparpotentiale sollen aufgrund des dagegenstehenden Mehrwerts nicht umgesetzt werden. Anschaffung von Gehwegplatten für die Hauptstraße auf- grund von Grabarbeiten In der Hauptstraße werden von Vodafone Grabarbeiten durchgeführt. In diesem Zuge werden wie schon bei der Glas- fasererschließung die Gehwegplatten ausgetauscht und ent- sorgt werden. Es handelt sich um rd. 600 m². Die Kosten hierfür werden sich nach einem ersten Angebot auf rd. 12.000 € belaufen. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 7 und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Sondergebiet für „Regenerative Ener- gien / Sonnenenergie Poign III westlich und östlich des A93“; Behandlung von Bedenken und Anregungen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 22. November 2019 bis ein- schließlich 23. Dezember 2019 durchgeführt. Von den Bürgern kamen keine Einwände, die Behörden wie- sen auf folgendes hin: Es existiert ein Bergbaurecht für die Stadt Regensburg und n dem Markt Bad Abbach. Die Fernwasserleitung ist festzusetzen sowie die damit ver- n bundenen Leitungsrechte, Schutzstreifen und Zutrittsmög- lichkeiten. Bei den textlichen Festsetzungen sind kleinere Ergänzungen n einzupflegen bezüglich dem Betriebsgebäude Die Pläne sollen eine einheitliche Bezeichnung aufweisen n und Darstellungen an die PlanVZ angeglichen werden. Die baulichen Anlagen samt Wege sind verbindlich darzustellen. Die Ausgleichsflächen sind darzustellen n Auf Teilen der Grundstücke liegen Altlastenverdachtsfälle n vor Weiter wird hinterfragt, ob Aufschüttungen und Abgrabungen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO zugelassen werden. Der Ge- meinderat spricht sich dagegen aus. Der Planer wird beauftrag dies einzuarbeiten. Der Gemeinderat beauftragte den Planer sämtliche Hinweise und Anregungen in den Plan einzuarbeiten. Die Verwaltung wurde beauftrag den neuen Entwurf zur öffentlichen Aus- legung bekannt zu machen. Information zu aktuellen Themen In Matting fand eine Bürgerversammlung zur Dorferneuerung am 22.01.20. Bereits 7 Personen haben sich für den Arbeits- kreis bereit erklärt. Das Amt für ländliche Entwicklung infor- mierte auch über Möglichkeit von Privatfördermaßnahmen im Sanierungsgebiet. Es soll die Renaturierung des Mühlbaches durch den Land- schaftspflegeverband erfolgen. Die Planungen beginnen 2020. Zum Radverkehrskonzept des Landkreises ist eine Stellung- nahme des Bund Naturschutzes eingegangen der sich klar gegen eine Asphaltierung des Radweges Unterirading – Re- gensburg ausspricht. Gemeinderatsitzung vom 30.01.2020
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=