Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling
amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der gemeinde Pentling – Januar 2020 — iV — FOTOGRAF i ER-HiNWE i S Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Veranstaltungen der Gemeinde Fotos gefertigt werden, insbesondere Übersichtsauf- nahmen des Festakts sowie Gruppenbilder bei Empfängen. Die Aufnahmen finden im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verwendung. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, sprechen Sie bitte vor der Veranstaltung den anwesenden Fotografen oder die anwesende Fotografin an, damit Ihr Wunsch berücksichtigt werden kann. iMPRESSUM Herausgeber der „Amtlichen Nachrichten und Mitteilungen der Gemeinde Pentling“ und verantwortlich für deren Inhalt: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 0941/92082-0 Der Bauhof der Gemeinde Pentling informiert und bittet: Jeden Winter wird festgestellt, dass durch parkende Pkws der Winterdienst behindert wird. Deshalb richtet sich die Bitte des Bauhofes an alle Kfz-Halter und auch Hausbesitzer, auf jeden Fall die vorhandenen Stellplätze im privaten Bereich zu nüt- zen. Sollten keine ausreichenden Stellplätze auf Privatgrund vorhanden sein, so bitten wir die Pkw-Halter Ihr Fahrzeug, sofern ein Gehweg vorhanden ist auf dieser Seite abzustellen. Die Männer vom Winterdienst bitten auf Straßen ohne Geh- steig, die Fahrzeuge in einer Fahrtrichtung bzw. an der Stra- ßenseite abzustellen, so die Hausnummern ungerade Zahlen aufzeigen. Diese Regelung hat zur Folge, dass unnötige Sla- lomfahrten mit dem Räumfahrzeug entfallen. Im Besonderen muss dies bei folgenden Straßen beachtet werden: Energie- straße - Am Sandacker – Bergstraße – Mitterweg – Ziegelweg – Ziegelackerweg - Am Schlagteil - AmDürrbuckel - Van-Zuy- len-Straße – Emmeramstrasse - Am Hazziberg – Jahnstraße – Mühlweg – Sängerweg – Hutackerweg - Anglerweg. In jedem Fall ist eine Fahrbahnbreite von mindestens 3 m frei- zuhalten. Wird dies nicht eingehalten, kann dieser Straßenzug nicht oder erst viel später geräumt werden. Unser Bestreben ist es, steilere Strecken und die Strecken, auf denen ein Bus- verkehr stattfindet, ab 4:00 Uhr früh von Eis und Schnee zu befreien, damit der Berufsverkehr ungehindert fließen kann. Es wird nochmals gebeten, diesen Hinweis zu beachten. Nur dann kann der Winterdienst optimal durchgeführt werden. Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe vielen Dank! Ihre Männer vom Winterdienst Winterdienst
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