Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der gemeinde Pentling – Januar 2020 — ii — Am Sonntag, den 12. Januar 2020, findet um 10.30 Uhr wie- der der Neujahrsempfang im Bürgersaal des Rathauses statt. Vor dem Empfang besteht die Möglichkeit, um 09.00 Uhr in Pentling den Gottesdienst zu besuchen, den die Gemeinde all- jährlich für verstorbene Bürgermeister, Gemeinderatsmitglie- der und alle ehrenamtlich Tätigen lesen lässt. Ich möchte Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, und alle Mit- glieder der Vereine und Organisationen aus dem Gemeinde- bereich herzlichst zum Neujahrsempfang ein- laden und freue mich auf Ihr Kommen! Ihre Barbara Wilhelm 1. Bürgermeisterin Einladung zum Neujahrsempfang Bei der Bürgerversammlung am 19.11.2019 im Bürgersaal konnten sich die Bürger vollumfassend zu dem Thema Abgabe der Wasserversorgung informieren. Es waren Vertreter beider Wasserversorger anwesend. Zusätzlich wurde an die betroffe- nen Haushalte Umfragezettel verteilt. Von rd. 1.800 ausgege- benen Zetteln lag die Rücklaufquote bei 14%. Dabei sprachen sich 10,2% für einen Weiterbetrieb durch die Gemeinde aus, 18 % für eine Abgabe an die REWAG und 71,8% für eine Ab- gabe an den Zweckverband. Der Gemeinderat nahm dieses Er- gebnis zur Kenntnis. Nach eingehender Diskussion und Darstellung der notwendi- gen Investitionen amWasserturm entschied sich der Gemein- derat die Wasserversorgung zum 01.04.2020 an den Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg Süd abzugeben. Die Verwaltung wurde beauftragt die Umstel- lung vorzubereiten, entsprechende Verträge vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Betrof- fen sind rund 1.100 Haushalte. Da die Gebühren nicht mehr kostendeckend sind, wurde die Gemeinde vom Prüfungsverband und vom Landratsamt auf- gefordert diese anzupassen. Die Rechtsaufsichtsbehörde er- wartet den Vollzug der Prüfungsfeststellung. Der Gemeinderat beschloss die Gebühren für die letzten ver- bleibenden 3 Monate nicht mehr anzupassen und den Bürger zu belasten. Antrag der FFWNeudorf auf Ersatzbeschaffung eines Trag- kraftspitzenfahrzeuges (TSF) Der Gemeinde lag ein Antrag auf Beschaffung eines neuen TSF für den Feuerwehrstandort Neudorf vor. Das jetzige TSF ist Baujahr 1991. Die Beschaffung von Ersatzteilen wird zuneh- mend problematischer; werksseitig können keine mehr ge- kauft werden. Der Feuerwehrbedarfsplan sieht vor, das TSF von Nieder- gebraching nach Neudorf zu geben und für die Wehr in Nie- dergebraching ein TSF-W anzuschaffen. Die Kommandanten und der Gemeinderat sind mit der Um- setzung des Feuerwehrbedarfsplanes einverstanden. Eventuell könnte auch ein MLF hilfreicher sein. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung und den Kom- mandanten eine Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten eines MLF zu TSF-W zu fertigen und dem Gemeinderat vor- zustellen. Das TSF von der Feuerwehr Niedergebraching ist nach Erhalt des neuen Fahrzeuges an die Feuerwehr Neudorf zu überge- ben. Kommunalwahl 2020 – Festsetzung einer Aufwandsentschä- digung für dieWahlhelfer Der Gemeinderat beschloss folgende Aufwandsentschädigun- gen für die Wahlhelfer: Jeder Wahlhelfer 50,00 € Zzgl. je Teilnahme an Wahleinweisungen 15,00 € Zzgl. für Helfer die mit Barcode-Lesestift auslesen 25,00 € Darüber hinaus werden unter allen ehrenamtlichen Wahlhel- fern attraktive Preise verlost. 1. Preis: Einkaufsgutschein Wert 300,— € 2. Preis: Einkaufsgutschein Wert 200,— € 3. Preis: Einkaufsgutschein Wert 100,— € 4. bis 10. Preis: USB-Speicherstick Es fehlen immer noch viele Wahlhelfer! Wir rufen hiermit noch einmal alle sehr herzlich auf sich für dieses Ehrenamt zu engagieren. Eine Anmeldung bitte telefonisch bei Herrn Lim- mer (0941/920 82-29) oder per Mail unter info@pentling.de! Bauvoranfrage des Schützenvereins St. Hubertus Hohen- gebraching zum Bau eine Schießsportstätte für Luftdruck- waffen mit Nebenräumen und 2 Einfamilienhäusern mit Garagen imAußenbereich zwischen Geberichstraße und Kreisstraße Am 22.11.2019 ging bei der Gemeinde Pentling die Bauvor- anfrage des Schützenvereins St. Hubertus Hohengebraching ein auf der Fl.Nr. 513/5 Gemarkung Hohengebraching eine Schießsportstätte nebst Nebenräume, sowie zwei Einfamilien- häuser E+1 mit jeweils einer Doppelgarage zu errichten. Mittels einer Ortsabrundungssatzung könnte hier Baurecht geschaffen werden. Das Grundstück ist insgesamt 3.636 m² groß. Bei Anwendung des Grundsatzbeschlusses müsste der Grundstückseigentümer 75% der Fläche (2.757 m²) an die Ge- meinde verkaufen. Des Weiteren handelt es sich bei dem Grundstück um „Wald“, für welches eine Rodungsgenehmi- gung von der Naturschutzbehörde einzuholen ist. Die Aus- Aus dem gemeinderat Wasserversorgung der Gemeindeteile Pentling, Hölkering, Großberg; Entscheidung über die weitere Vorgehensweise foto: Josef eder

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