Pentlinger Mitteilungsblatt

Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Pentling – November 2019 — III — Für den geplanten Neubau des Bauhofes und das Wohnpro- jekt von Bayern-Wohnen ist ein Niederschlagswasserkanal vom Baugebiet Grubweg II bis zum Wertstoffhof notwendig. Gleichzeitig soll eine Wasserleitung in diesem Bereich bis zum Sportheim des TSV mitverlegt werden, damit auch in diesem Bereich von Pentling ein Ringschluss erfolgt und die Versor- gungssicherheit verbessert werden kann. Zusätzlich sollen zwischen Wertstoffhof und Straße Parkflächen befestigt und Containerstellplätze für Bioabfälle angelegt werden. Mit dieser Baumaßnahme wird auch die Niederschlagswasserbeseitigung des Wertstoffhofes neu geregelt. Mit Einschränkungen des Straßenverkehrs während der Bauphase ist zu rechnen. Wäh- rend der Zeit der Vollsperrung, die voraussichtlich bis Weih- nachten 2019 geplant ist, ist die Zufahrt zumWertstoffhof nur über Großberg möglich. Die Gemeinde wird darauf achten, dass die Bauarbeiten zügig durchgeführt werden und mög- lichst wenige Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen. als Aufbau auf einem Fahrzeug (z.B. Mannschaftsbus) erfol- gen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 13.000 €. Von der Re- gierung wird ein Zuschuss von 5.000 € gewährt. Auftragsvergabe Jahresbestellung der Feuerwehren Einmal jährlich wird eine Großbestellung von diversen Aus- stattungsgegenständen vorgenommen. Es wurden jeweils An- gebote eingeholt. Insgesamt beträgt die Vergabesumme 37.380,00 €. Günstigster Anbieter für den Hauptauftrag ist die Fa. Gstöttl aus Fürstenzell in Höhe mit einer Summe von 17.484,38 €. Kanalisationsbau am GroßbergerWeg Am 15. März 2020 finden die nächsten Kommunalwahlen in Bayern statt. In Pentling werden Bürgermeister und Gemein- derat gewählt, im Landkreis Landrat und Kreistag. Der Termin für eine Stichwahl ist der 22. März 2020. In Pentling wird es voraussichtlich wieder 7 Wahlbezirke in den einzelnen Ortschaften und drei Briefwahlbezirke geben. Zur Abwicklung der Wahl benötigt die Gemeinde insgesamt 77 Wahlhelfer. Dabei ist die Gemeinde auf ehrenamtliches En- gagement für die Abwicklung und Auswertung der Wahl an- gewiesen. Falls Sie als ehrenamtliches Mitglied eines Wahlvorstandes bei der Kommunalwahl mitarbeiten möchten und Ablauf und Auswertung vor Ort live miterleben wollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich im Rathaus mit Herrn Limmer in Ver- bindung setzen und sich als Wahlhelfer zur Verfügung stellen (Tel.: 0941/92082-29 oder christoph.limmer@pentling.de) . Von der Gemeinde wird eine kleine Aufwandsentschädigung bezahlt. Kommunalwahlen 2020 Die Gemeinde sucht für den Kindergarten Großberg ab sofort bis ca. Ende Januar aushilfsweise Unterstützung für die Mittagessensausgabe. Tägliche Arbeitszeit von 11.30 Uhr bis 14 Uhr, eventuell mit anschließender Festanstellung. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Kindergar- tenleiterin Frau Burger (Tel. 09405/6211) oder in der Gemeinde bei Herrn Limmer (Tel. 0941/920 8229). Wie jedes Jahr bittet die Gemeinde Pentling um Ablesung des Wasserzählerstandes zum 31.12.2019. Hierzu erhalten Sie An- fang Dezember ein Ableseschreiben mit zugehöriger Ablese- karte. Wir haben die Erfassung der Verbrauchsdaten auf ein Online-System umgestellt. Die Eingabe Ihrer Verbrauchs- daten ist vom 01. Dezember 2019 bis 15. Januar 2020 unter www.pentling.de „Bürgerserviceportal“ möglich. Gehen Sie hierzu auf dieses Symbol auf der Startseite: Es ist aber auch weiterhin möglich, uns die Zählerstände in Papierform zukommen zu lassen; verwenden Sie hierzu ledig- lich den im Ablesebrief abgedruckten Ableseausschnitt. Telefonisch können Sie die Zählerstände unter der Nummer 0941/49081-15 (Frau Alexandra Schmid) durchgeben.Sollten wir Ihre Zählerdaten bis zum 15.01.2020 nicht erhalten haben, wird Ihr Verbrauch geschätzt. Wir bitten um Beachtung. Abwassergebühren – Hinweise für Landwirte Die Tierhalter werden gebeten, der Gemeindeverwaltung bis spätestens 31. Dezember 2019 den Viehbestand mit einer Kopie des Bescheides der Tierseuchenkasse mitzuteilen. Pferde und Rinder getrennt nach Alter unter und über 1 Jahr sowie Schweine und Schafe über 8 Wochen. Auf der Grund- lage Ihrer Mitteilung wird dann der entsprechende Freibetrag bei der Einleitungsgebühr gewährt. Sollten wir bis zum 31. Dezember 2018 keine Meldung erhal- ten, so wird der Freibetrag komplett gestrichen. Falls Sie für Ihren Stall einen eigenenWasserzähler eingebaut haben, muss der Tierbestand nicht mitgeteilt werden. In diesem Falle ist bei der Ablesung nur der zweite Wasserzähler mit anzugeben. Wir danken für Ihre Mithilfe. Ablesen derWasserzähler

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=