Pentlinger Mitteilungsblatt
33 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 07/2019 aus dem landkreis „Ungarische Familie“ sammelt illegal Abfälle im Landkreis Regensburg Immer wieder finden die Bürger der Gemeinden im Landkreis Regensburg Wurfzettel in ihren Briefkästen, mit denen eine „ungarische Familie“ ankündigt, eine Sammlung durchzufüh- ren. „Wir nehmen alles, was Sie nicht brauchen“, steht darauf und eine lange Liste von Gegenständen, die gesammelt wer- den. Das Landratsamt Regensburg weist darauf hin, dass diese Sammlung illegal ist. Abfälle aus privaten Haushaltungen (also alles, was der Besit- zer nicht mehr braucht und deshalb loswerden will) müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz grund- sätzlich dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträger, also dem Landkreis Regensburg, angedient, d.h. überlassen werden. Ausnahmen gelten für nicht gemischte, nicht gefährliche Abfälle (z.B. Altpapier, Altkleider, Eisen- schrott), wenn sie durch eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung einer ordnungs- gemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden. Sol- che Sammlungen müssen aber vorher dem Landratsamt Regensburg angezeigt und die ordnungsgemäße und schad- lose Verwertung nachgewiesen werden. Die Sammlung der „ungarischen Familie“ wurde weder angezeigt und damit die schadlose und ordnungsgemäße Verwertung des Sammelgutes nachgewiesen, noch ist aus den Angaben auf dem Wurfzettel ein Verantwortlicher oder eine Kontaktadresse zu entneh- men.Des Weiteren sind in der Auflistung von Dingen, die ge- sammelt werden, auch eine Vielzahl von Gegenständen enthalten, die wegen ihrer Zusammensetzung als gefährlicher Abfall eingestuft sind (z.B. Elektro- und Elektronik-geräte und Altfahrzeuge wie alte Mopeds und sogar Pkw´s) und daher ge- sondert (z.B. über die Elektrogeräte-Container auf den Wert- stoffhöfen oder über den kostenlosen Abholdienst für Sperr- müll und Kühlgeräte bzw. bei Altfahrzeugen über anerkannte Annahme-oder Rücknahmestellen oder anerkannte Demon- tagebetriebe) entsorgt werden müssen. Auch muss davon ausgegangen werden, dass die Sammler die Gegenstände, die für sie nicht zu gebrauchen sind – sofern sie sie nicht einfach am Straßenrand stehenlassen – später ir- gendwo auf Parkplätzen oder in der freien Natur entsorgen. Zu den dadurch teilweise entstehenden Umwelt- und Sicher- heitsproblemen müssen diese Hinterlassenschaften dann auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden; sollte zurückver- folgt werden können, wer der Abfallerzeuger ist, also bei wem diese Abfälle entstanden sind bzw. wer sie zur Abholung be- reitgestellt hat, können auch diese Personen für die illegale Entsorgung zur Verantwortung gezogen werden. Des Weiteren erfolgt der Hinweis, dass es sich bei der „ungarischen Familie“ keineswegs –wie mit dieser Bezeichnung suggeriert – um einen Familien- betrieb handelt, demmit einer „Spende“ aus wirt- schaftlicher Not geholfen würde. Vielmehr handelt es sich um eine zumindest im süddeutschen Raum flächendeckend agierende Organisation, bei der eindeu- tig die Gewinnerzielung im Vordergrund steht. Das Landratsamt Regensburg appelliert daher eindringlich an die Bürger, sich an dieser Sammlung nicht zu beteiligen. Für Fragen, ob eine Sammlung ordnungsgemäß ist oder wie Abfälle und alte Gegenstände richtig entsorgt werden können, steht die Abfallberatung des Landkreises Regensburg (Herr Niggel, Tel. 0941/4009-348, und Frau Dächert, Tel. 0941/4009-404) sowie das Staatliche Abfallrecht (Frau Füssl, Tel. 0941/4009-462 und Frau Rank, Tel. 0941/4009-269) zur Verfügung. anzeige
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