Pentlinger Mitteilungsblatt
31 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 07/2019 aus dem landkreis wichtiger meilenstein für realisierung der kreisstraße r 30 Verwaltungsgerichtshof gibt Landkreis recht Der achte Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat am 4. Juni 2019 der vom Freistaat Bayern und vom Landkreis Regensburg vertretenen Rechtsauffassung zuge- stimmt und die Einstufung der Südspange R 30 als Kreis- straße bestätigt. Damit hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13.07.2016 keinen Be- stand mehr. Damals hatte das Verwaltungsgericht den Plan- feststellungsbeschluss für die Errichtung der R 30 aufgehoben. Jetzt wird der Landkreis Regensburg versuchen, die noch anhängigen weiteren zehn Klagen möglichst durch außergerichtliche Einigungen abschließen zu können. Nach den Worten von Landrätin Tanja Schweiger „bestätigt die VGH-Entscheidung die Rechtspositionen des Freistaats Bayern und des Landkreises Regensburg. Jetzt werden wir auf die weiteren Kläger und Grundstückseigentümer mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung zugehen. Erst dann haben wir Baurecht. Parallel dazu können wir mit den vorbereiten- den Maßnahmen beginnen.“ Sehr bedauerlich sei die lange Verfahrensdauer der gerichtlichen Auseinandersetzungen von knapp sieben Jahren. „Wir werden unsere Anstrengungen un- verändert mit großem Engagement fortsetzen, um in den nächsten Monaten zu weiteren substanziellen Fortschritten zu kommen. Zu Gute kommt uns der bisher stattgefundene Er- werb ausreichender Tauschgrundstücke in den vergangenen Jahren. Unsere vorausschauende Politik beim Grunderwerb wird dann Früchte tragen“, so die Landrätin abschließend. Hintergrund/Erläuterung zumVGH-Urteil: Mit Planfeststellungsbeschluss vom 12.12.2012 hatte die Re- gierung der Oberpfalz den vom Landkreis Regensburg beab- sichtigten Bau der Kreisstraße R 30 Poign – Köfering (Bundesstraße 15) genehmigt. Gegen diesen Beschluss hatten zwölf von dem Straßenbauprojekt betroffene Grundeigentü- mer Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Neben persönlichen Betroffenheiten, wie zum Beispiel bezüg- lich der behaupteten Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe, wurde die grundsätzliche Klassifizierung als Kreis- straße in Frage gestellt. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte mit Urteil vom 13.07.2016 den Planfeststellungs- beschluss aufgehoben, und zwar mit der Begründung, dass in diesem Beschluss die zu errichtende Südspange R 30 zu Un- recht als Kreisstraße eingestuft worden sei und es sich tatsäch- lich um eine Staatsstraße handle. Die Regierung hätte folglich dem Antrag des Landkreises mangels Zuständigkeit nicht stattgeben dürfen. Gegen dieses Urteil des Verwaltungs- gerichts hatten der Freistaat Bayern und der Landkreis Re- gensburg beim VGH Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, um eine Überprüfung des VG-Urteils durch den VGH zu erreichen. Mit Beschluss vom 24.09.18 hatte der VGH diese Berufung zugelassen, weil - so der VGH - ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils des Verwaltungs- gerichts Regensburg bestehen. Insbesondere bestünden diese Zweifel hinsichtlich der vom Verwaltungsgericht angenom- menen Straßenklassifizierung. Am heutigen 04. Juni 2019 hat der VGH im Berufungsverfahren nun über das Urteil des Ver- waltungsgerichts Regensburg vom 13.07.2016 entschieden, und zwar zugunsten des Landkreises Regensburg und des Freistaats Bayern. Nun steht fest: Der Landkreis war der rich- tige Antragsteller, weshalb die Regierung den Planfeststel- lungsbeschluss erlassen konnte. anzeige anzeigenhotline : ! 0941 / 44806813 " info@das-amtliche.info Pentlinger Mitteilungsblatt
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