Pentlinger Mitteilungsblatt

5 Pentlinger Mitteilungsblatt Ausgabe 04/2019 amtliche nachrichten Die wichtigsten Daten für den Gemeindebereich Pentling Straftaten im Dienstbereich der PI Neutraubling 2018: 1.704 Straftaten (2017: 1.769) n Aufklärungsquote: 64,3 % n Von den 933 ermittelten Tatverdächtigen waren 626 im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft. Der Anteil der nichtdeut- schen Tatverdächtigen lag bei 32,9 % (23,0 % in 2017). Somit befanden sich unter den Tatverdächtigen 307 Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Rumäni- sche Staatsangehörige waren mit 66 Tatverdächtigen die am stärksten vertretene Gruppe. Die Beteiligungsquote von Asyl- bewerbern liegt bei 4,0 % (69 Fälle, 46 Fälle in 2017). Straftaten in Pentling 2018: 335 Straftaten n Aufklärungsquote in Pentling: 55,8 % n Von den 335 Straftaten in Pentling waren rund zwei Drittel den Deliktsfeldern Betrug und Sachbeschädigung und somit Taten, die zumeist nur geringe Aufklärungsquoten aufweisen, zuzuordnen. Wohnungseinbrüche im Dienstbereich der PI Neutraubling 2018: 22 Fälle (2017: 36) Wohnungseinbrüche in Pentling 2018: 4 Fälle, davon 3 Fälle bisher ungeklärt Allgemeine Übersicht über die Verkehrsunfalllage in der Gemeinde Pentling (ohne Autobahn): Verkehrsunfälle gesamt in Pentling 2018: 221 n Verkehrsunfälle gesamt in Pentling 2017: 173 n Verkehrsunfälle mit Personenschäden in Pentling n 2018: 36 davon keiner mit Todesfolge Kleinunfälle in Pentling 2018: 147 n Unfälle in Pentling mit Unfallflucht 2018: 28, davon 12 n Fälle aufgeklärt Unfälle in Pentling mit Alkohol 2018: 4, davon keiner n mit Personenschaden Verkehrsunfälle gesamt in Pentling auf der Autobahn 2018: 315 Bei Interesse können Details in der Gemeindeverwaltung bei Birgit Runge, Tel. 0941- 92082-17 erfragt werden, der voll- ständige Bericht der PI Neutraubling liegt vor. Fazit von Thomas Rölz, Erster Polizeihauptkommisar PI Neu- traubling: „In der Zusammenfassung können die Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich der PI Neutraubling im Hinblick auf die Kriminalitätsbelastung weitgehend unbelastet leben. Ich möchte den Anlass auch nutzen und mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die uns mit ihren Hin- weisen oder ihrer sonstigen Unterstützung unsere Aufgabe erleichtert haben.“ TexT: ThOmAs Rölz eRsTeR POlIzeIhAuPTkOmmIssAR, hAns BIedeReR POlIzeIhAuPTkOmmIssAR Vorstellung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik und Verkehrslagebericht 2018 für den Dienstbereich der PI Neutraubling Anlässlich vermehrter Bürgeranregungen hat die Gemeinde- verwaltung gemeinsam mit dem RVV die Busfahrpläne der durch Pentling fahrenden Linien geprüft und eine Verbesse- rung geschaffen. Die Fahrplanänderung gültig ab 24. April 2019 enthält nachmittags eine weitere Fahrt der Buslinie 16. Stadtauswärts werden die Bushaltestellen Abzweigung Pent- ling, Fischersäge, Hohengebraching, Köhlerweg, Arglestraße, Abzweigung Niedergebraching und Graßlfing B16 in der Zeit zwischen 15:20 Uhr und 15:29 Uhr angefahren. Zurück stadt- einwärts fährt der Bus zwischen 16:07 Uhr und 16:15 Uhr die Haltestellen Graßlfing B16, Abzweigung Niedergebraching, Argelstraße, Köhlerweg, Hohengebraching, Fischersäge und Abzweigung Pentling an. Details dieser Erweiterung werden mit Erscheinen der neuen Busfahrpläne veröffentlicht. Busfahrpläne für das Gemeindegebiet Pentling Die aktuellen Fahrpläne für alle Buslinien, die Haltestellen im Gemeindegebiet Pentling haben, sind auf der Internetseite des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV) unter www.rvv.de/ pentling veröffentlicht. Der RVV bietet für alle Smartphone- Nutzer auch eine App an, mit der alle Fahrpläne abgerufen werden können. Zudem können die Fahrplantabellen für das Gemeindegebiet Pentling auch in gedruckter Version imRathaus der Gemeinde Pentling abgeholt werden. 1-Euro Ticket innerhalb des Gemeindebereichs Für Fahrten innerhalb der Gemeinde Pentling steht ein ver- günstigtes Einzel-Ticket zum Preis von derzeit 1,00 Euro zur Verfügung. Dieses ist für eine Person für maximal eine Stunde je nach Aufdruck innerhalb des Gemeindegebiets gültig. Fahrt- unterbrechungen sind nur innerhalb der Höchstfahrzeit (60 Minuten) erlaubt. Ein Umstieg ist nur in weiterführender Rich- tung möglich; keine Rück- und Rundfahrten. Das Gemeinde- Ticket können Sie in den Verkaufsstellen des RVV und im Bus erwerben. Informationen zum öffentlichen Personennahverkehr in der Gemeinde Pentling – Erweiterter Busfahrplan Linie 16

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