Pentlinger Mitteilungsblatt
amtliche nachrichten 4 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 03/2019 Seit dem Jahr 2018 wird vom Bund zur Entlastung der Kom- munen ein jährlicher Betrag von 5 Milliarden Euro zur Verfü- gung gestellt. Die Verteilung dieses Geldes erfolgt unter ande- rem über die Umsatzsteuerbeteiligung. Sie bleibt deshalb stabil auf diesemNiveau. Es werden 150.000 € erwartet (vgl. Ergeb- nis 2017: 118.544 €). Die Berechnungen zu den zu erwartenden Schlüsselzuweisun- gen liegen aufgrund der späten Finanzausgleichsverhandlun- gen vom Landesamt für Statistik noch nicht vor. Die Gemeinde hatte zwar imGrundlagenjahr 2017 höhere Ein- nahmen, jedoch rutscht sie mit der Entwicklung der Steuer- kraft im bayernweiten Vergleich ab. Auf die Schlüsselzuwei- sungen dürfte es sich demnach nicht mindernd auswirken, zumal die Verteilungsmasse nochmal um 6,6% ansteigt. Der Ansatz wurde mit einer vorsichtigen Schätzung in Höhe der Einnahmen des Vorjahres veranschlagt. Die Finanzplanungs- jahre 2020-2022 gehen von einer etwas niedrigeren aber rela- tiv konstant hohen Schlüsselzuweisung aus. Obwohl die maßgebliche Umlagekraft bei der Berechnung der Kreisumlage sich in 2019 (6.240.602€) nicht merklich von der in 2018 (6.058.169 €) unterscheidet, wirkt sich die leichte Stei- gerung aber auch auf der Ausgabenseite aus. So fällt deshalb im Jahr 2019 bei gleichemUmlagesatz von 39,5% eine Zahlung i.H.v. 2.465.037 € an. Das ist ein nochmaliger Anstieg im Ver- gleich zum Jahr 2018 i.H.v. 72.061 € (2018: 2.392.976 €). Sie erreicht damit erneut einen Höchststand. Ein Punkt Kreisumlage belastet die Gemeinde mit 61.625,94 €. Allein aus den eigenen gemeindlichen Realsteuereinnahmen ist diese Abgabe weiter nicht zu finanzieren und man ist auf die Einnahmen der Bundes- und Landesmittel angewiesen. Die Entwicklung der Kreisumlage stellt sich wie folgt dar: Die wesentlichsten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind Personalkosten mit 3.170.400 € (siehe gesonderte Aufstel- lung). Überdurchschnittlich hoch sind die Personalausgaben im Bereich Kindergärten, da dies durch eigenes Personal erfolgt und das Betreuungsangebot in den letzten Jahren stän- dig ausgebaut wurde. In vielen anderen Gemeinden wird diese Aufgabe durch gemeinnützige Träger durchgeführt. Anstelle von Personalkosten haben diese Gemeinden dann Betriebs- kostenzuschüsse zu tragen. Ein direkter Vergleich der Perso- nalkosten ist daher nicht möglich. Die Entwicklung der Steuerkraft (€ je Einwohner) 1984 betrug die Steuerkraft pro Einwohner 175,37 €. Pentling lag damit an 17. Stelle im Landkreis Regensburg. In diesem Jahr liegt die Steuerkraft bei 938,40 € je Einwohner (Vorjahr: 939,39 €). Damit liegt der Wert leicht unter dem vom Vorjahr. Pentling rutscht damit auf Platz 707 in Bayern ab (Vorjahr Platz 555), Platz 50 (Vorjahr Platz 41) in der Oberpfalz und an Platz 11 (Vorjahr Platz 8) im Landkreis Regensburg. Dies zeigt, dass trotz der leicht gestiegenen Steuereinnahmen in Pentling die anderen Gemeinden einen stärkeren Steueraufwuchs ver- zeichnen konnten. Die Einkommenssteuerbeteiligung ist in Pentling überdurch- schnittlich hoch. Die Gewerbesteuereinnahmen liegen jedoch weit unter dem landesweiten Durchschnitt. Steuerkraft in € je Einwohner: Die Entwicklung der Gewerbesteuer Nach dem erheblichen Einbruch im Jahre 2009 konnten 2016 die höchsten Gewerbesteuereinnahmen in der Geschichte der Gemeinde Pentling mit 1.321.632 € verbucht werden. Aller- dings wurden im Jahr 2016 Einnahmen durch sogenannte Ein- maleffekte (z.B. einmalige Nachzahlungen) erzielt, so dass man mit dieser Summe nicht erneut rechnen kann. Der Haushaltsplan 2018 sah Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 950.000 € vor, welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltes 2019 wohl leicht übertroffen werden. Die fest- gesetzten Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 lassen nur auf gleich bleibende Einnahmen schließen. Deshalb wurde der Haushaltsansatz 2019 leicht angehoben auf 1.000.000 €.
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