Pentlinger Mitteilungsblatt

27 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 02/2019 aus dem landkreis Ab März nächsten Jahres gibt es im Landkreis Regensburg einen LandkreisPass. In einer auf zwei Jahre angelegten Pilot- phase erhalten Bürgerinnen und Bürger mit geringem Ein- kommen Vergünstigungstarife für verschiedene Leistungen. Die wichtigste Ermäßigung betrifft den Öffentlichen Perso- nennahverkehr: Inhaber des LandkreisPasses bekommen das „Öko-Ticket Landkreis“ des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV) zum halben Preis. Der LandkreisPass kann ab 07.01.19 beim Sozialamt des Land- kreises beantragt werden. In Kraft treten wird der Landkreis- Pass ab 01.03.19; dann können alle angebotenen Vergünsti- gungen in Anspruch genommen werden. Der Kreisausschuss hatte in seiner letzten Sitzung dieser neuen Leistung zuge- stimmt. Landrätin Tanja Schweiger sieht im neuen LandkreisPass einen wichtigen Baustein dafür, finanziell Schwächeren mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Besonders die 50prozentige Ermäßigung beim neuen Öko-Ticket Landkreis dürfte auf eine gute Resonanz stoßen. „Der LandkreisPass gilt ab März nächsten Jahres. Um die Antragsphase zu entzerren, bietet unser Sozialamt als zusätzlichen Service an, dass die Anträge für einen LandkreisPass bereits ab 07.01.19 gestellt werden können“, so die Landrätin. Berechtigte Den LandkreisPass können Empfänger folgender Sozialleis- tungen beantragen: Grundsicherungsempfänger nach SGB II n Grundsicherungsempfänger nach SGB XII n Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt n nach SGB XII Empfänger von Hilfe zur Pflege n Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz n leistungsberechtigt sind Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge n Empfänger von Wohngeld n Empfänger von Kinderzuschlag n Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt n und Grundsicherung nach SGB XII in Einrichtungen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder n Grundsicherung mit Unterbringung, zum Beispiel in Werkstätten Leistungen des LandkreisPasses 50 Prozent Ermäßigung beim Erwerb eines Öko-Ticket n Landkreis (Tarifzonen 1-5) 50 Prozent Ermäßigung bei der Volkshochschule n Regensburger Land Wegen weiterer Vergünstigungen für Inhaber des n LandkreisPasses aus den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport ist der Landkreis Regensburg derzeit mit der Stadt Regensburg sowie anderen potenziellen öffentli- chen und privaten Partnern in Verhandlungen. Eine Liste mit allen Akzeptanzstellen wird der Land- n kreis rechtzeitig vor Gültigkeit des LandkreisPasses veröffentlichen. Anträge können ab 07.01.19 gestellt werden / Terminverein- barung zwingend notwendig: Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, kann ab 07.01.19 im Sozialamt einen LandkreisPass beantragen. UmWartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel. 0941/4009-180, mail: landkreispass@lra-regensburg.de ) zwingend notwendig. Zunächst wird anhand des aktuellen Bewilligungsbescheids die jeweilige Berechtigung geprüft. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird - kostenfrei - ein LandkreisPass ausgestellt und zwar bezogen auf die zeitliche Geltungsdauer der antragsbe- rechtigenden Sozialleistung. Der LandkreisPass - der die Größe einer Scheckkarte hat - wird mit einem Lichtbild der anspruchsberechtigten Person versehen. Dieses wird vor Ort per Webcam erstellt. Es muss also kein Lichtbild mitgebracht werden. Gültig ist der LandkreisPass ab 01.03.19 Ab 01.03.19 können die Preisnachlässe und Vergünstigungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Dazu muss der Pass bei den jeweiligen Kooperationspartnern vorgezeigt wer- den. Der LandkreisPass ist nicht übertragbar, er gilt also nur für die Person, für die er ausgestellt wurde. Zweijährige Pilotphase Die Entscheidung des Kreisausschusses beruht auf Prognosen hinsichtlich Akzeptanz, Kosten und Nutzen des LandkreisPas- ses. Um die tatsächliche Nutzung evaluieren zu können, beschloss der Kreisausschuss, den LandkreisPass zunächst auf eine zweijährige Pilotphase zu begrenzen. Öko-Ticket Landkreis: Das Öko-Ticket Landkreis ist für die Preisstufen 1-5 in allen RVV-Vorverkaufsstellen sowie im RVV-Kundenzentrum erhältlich. Beim Kauf ist der LandkreisPass vorzulegen und die Passnummer auf dem Ticket einzutragen. Das Öko-Ticket Landkreis berechtigt eine Person im aufgedruckten Kalender- monat zu beliebig vielen Fahrten in den Bussen und Zügen des RVV-Gebiets innerhalb der jeweiligen Tarifzone. Das Öko- Ticket Landkreis ist gültig von Montag bis Freitag ab 9 Uhr, am Wochenende entfällt die zeitliche Beschränkung. Eigene Kinder bis zum 15. Geburtstag können stets kostenlos mitfah- ren. Außerdem können Fahrgäste mit einemÖko-Ticket Land- kreis Montag bis Freitag ab 19 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztägig eine zweite Person mitnehmen. Das Öko- Ticket Landkreis gilt nur in Verbindung mit dem Landkreis- pass. Preisstufe ermäßigter Preis in € 1 17,00 € 2 19,00 € 3 22,00 € 4 24,00 € 5 28,00 € Bei Fragen zum Thema LandkreisPass stehen die Mitarbeiter Innnen des Sozialamtes des Landkreises gerne zur Verfügung. Im Landkreis gibt es ab 01.03.19 einen LandkreisPass

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=