AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF MAI 2025 34 Vollzug des BauGB: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierten Grünordnungsplan "Zeiler Wolfseher" mit 12. Änderung des Flächennutzungsplans: Auslegungsbeschluss Der Marktrat hat in seiner Sitzung vom 03.12.2025 dem Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. BESCHLUSS 1: Der Marktrat stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Zeiler Wolfseher“ vom 25.03.2025 zu. Der Marktrat beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. BESCHLUSS 2: Der Marktrat stimmt dem Entwurf der 12. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan vom 25.03.2025 zu. Der Marktrat beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Aufhebung des Beschlusses vom 18.02.2025: Einbeziehungssatzung Fl.Nr. 550 und 550/1 Gem. Nittendorf mit Neufassung des Beschlusses Der Marktrat hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 die Einwände der Einbeziehungssatzung Fl.Nr. 550, 550/1 Gemarkung Schönhofen abgearbeitet. Nach den jeweiligen Abwägungen wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Während des Verfahrens war der Eigentümer beim Notar und hat das Grundstück neu vermessen lassen. Auch die grundbuchrechtliche Umschreibung ging von Statten. Dies war der Verwaltung leider nicht bekannt, was zu Folge hat, dass der damalige Beschluss geändert werden muss. Thematisch ändert sich nichts; lediglich die Flurnummern- Bezeichnung ändert sich. BESCHLUSS: Die Einbeziehungssatzung lautet: Schönhofen „Fl.Nr. 550“ mit den Flurnummern 550, 550/1 (Teilfläche), 550/2, 550/3 Gemarkung Schönhofen, Markt Nittendorf. Der Satzungs- Beschluss (Tagesordnungspunkt 3 öffentlicher Teil vom 18.02.2025) wird aufgehoben. NEUER BESCHLUSS: Der Marktrat beschließt die Einbeziehungssatzung mit Stand vom 18.02.2025 „Schönhofen, Fl.Nr. 550“ mit den Flurnummern 550, 550/1 (Teilfläche), 550/2, 550/3 Gemarkung Schönhofen, Markt Nittendorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung auszufertigen und bekanntzugeben. Die Abwägungsbeschlüsse vom 18.02.2025 gelten weiterhin. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Vorbereitung einer Bauvoranfrage zur Bebauung des „Köbler-Anwesens” in der Viehhausener Straße 3 in 93152 NittendorfThumhausen Das Ingenieurbüro Dinauer hat einen Entwurf zur Bebauung des Köbler-Anwesens in Thumhausen erstellt. Bevor die 3 Parzellen zumVerkauf angeboten werden, sollte eine Bauvoranfrage gestellt werden. Die Bauvoranfrage sollte folgende Fragestellungen beinhalten: Ist eine Bebauung wie im Plan eingezeichnet möglich? Dürfen dieWohnhäuser in der Bauweise E+1 errichtet werden oder wenn lediglich E+D möglich mit welcher Kniestockhöhe? BESCHLUSS: Der Markt Nittendorf stimmt der Entwurfsplanung sowie der Fragestellungen zu. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Antrag auf Herausnahme der Fl.Nr. 1538, 1542/1, 1539 und 1553/1 der Gemarkung Nittendorf aus dem Landschaftsschutzgebiet Antrag auf Herausnahme der Fl.-Nr. 1538, 1542/1, 1539 und 1553/1 in der Gemarkung Nittendorf (Ortsteil Pollenried) aus dem Landschaftsschutzgebiet Das zuständige Rechtsamt des Landratsamtes Regensburg hat den Antrag auf Herausnahme der Fl.- Nr. 1538 der Gemarkung Nittendorf aufgrund fehlender und nicht begründeter öffentlichen Interesse abgelehnt. Die Eigentümer der Flurnummer 1538, 1542/1, 1539 und 1553/1 der Gemarkung Nittendorf werden über die Ablehnung demnächst informiert. BESCHLUSS: Der Marktrat nimmt die Ablehnung des Antrags über die Herausnahme der genannten Flurnummern aus dem Landschaftsschutzgebiet zur Kenntnis. Zur Kenntnis genommen Kindergruppen in der Freiwilligen Feuerwehr (6 bis 12 Jährige), Zustimmung der Übernahme der Kindergruppen als gemeindliche Einrichtung Soweit eine Zustimmung des Marktes Nittendorf vorliegt (Beschluss des Markrates notwendig) stehen Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 12. Lebensjahr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Versicherung ist kostenlos. Markträtin Schmaus informiert, dass durch eine Änderung des Landesfeuerwehrverbandes nun die Möglichkeit besteht, Kinderfeuerwehren in die gemeindlichen Feuerwehrorganisationen einzugliedern. Dies würde den Versicherungsschutz der Kinder bei Gruppenstunden verbessern. BESCHLUSS: Der Marktrat des Marktes Nittendorf stimmt der Übernahme der Kinderfeuerwehren/Kindergruppen als Teil der gemeindlichen Feuerwehr zu. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Jahresrechnung 2024: Vorlage und Bekanntgabe an den Marktrat Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Marktrat vorzulegen. Diese Vorlage dient dem Marktrat zur Kenntnis. Der Vorlage der Jahresrechnung an den Marktrat schließt sich die örtliche Prüfung an. Feststellung des Ergebnisses Verwaltungshaushalt Soll-Einnahmen 19.353.973,37 € Soll-Ausgaben 19.368.131,37 € + Neue Haushaltsausgabereste - Abgang alter HAR 14.158,00 € Bereinigte Soll-Ausgaben 19.353.973,37 € Vermögenshaushalt Soll-Einnahmen 5.424.295,94 € Soll-Ausgaben 5.424.295,94 € + Neue Haushaltsausgabereste - Abgang alter HAR Bereinigte Soll-Ausgaben 5.424.295,94 € Gesamtergebnis Soll-Einnahmen 24.778.269,31 € Soll-Ausgaben 24.792.427,31 € + Neue Haushaltsausgabereste - Abgang alter HAR 14.158,00 € Bereinigte Soll-Ausgaben 24.778.269,31 € Die Jahresrechnung samt Rechenschaftsbericht und Anlagen sind dem Tagesordnungspunkt beigefügt. BESCHLUSS: Der Marktrat nimmt von der Jahresrechnung 2024 Kenntnis. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Bürgerfest 2025: Teilnahme politischer Parteien und Werbung In der Kulturausschusssitzung vom 25.02.2025 wurde die Frage der Teilnahme von politischen Parteien beim Bürgerfest behandelt. Dem Marktrat wird vorgeschlagen politische Parteien bei Bürgerfesten zuzulassen. Die Kennzeichnung am Stand mit dem Parteinamen ist erlaubt. Werbung für die Partei wie z.B. durch die Ausgabe von Flyern ist nicht erlaubt. BESCHLUSS: Politische Parteien werden beim Bürgerfest zugelassen. Die Kennzeichnung am Stand mit dem jeweiligen Parteinamen ist erlaubt. Werbung für die Partei wie z.B. die Ausgabe von Flyern ist nicht erlaubt. Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Rathauskonzert 2026: Festlegung der Eintrittspreise Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.02.2025 beschlossen dem Marktrat für das Rathauskonzert 2026 folgende Ticketpreise vorzuschlagen: Ticket 14€ regulär, 12€ ermäßigt Ermäßigung nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises erhalten Senioren, Menschen mit Behinderung, Schüler, Studenten, Inhaber der Ehrenamtskarte, Inhaber des Landkreispasses. BESCHLUSS: Der Marktrat bestätigt den Beschluss des Kulturausschusses: Ticketpreise 14 € regulär, 12 € ermäßigt (Ermäßigung nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises erhalten Senioren, Menschen mit Behinderung, Schüler, Studenten, Inhaber der Ehrenamtskarte, Inhaber Landkreispass) Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Antrag auf Änderung der Verordnung über das freie Umherlaufen von Großen Hunden und Kampfhunden Der Jagdpächter des Eigenjagdreviers Etterzhausen II, beantragt die Änderung der Verordnung des Marktes Nittendorf über das freie Umherlaufen von Großen Hunden und Kampfhunden für die Hunde in der Jagdausbildung. Der Antragssteller beantragt folgenden Zusatz unter §1 Abs. 3 S.1 Hundehaltungsverordnung einzufügen: f) Jagdhunde in jagdlicher Ausbildung, sowie nach dem Gesetz brauchbare Jagdhunde für jagdliches Training und die befugte Jagdausübung dem. Bay. Jagdgesetz. (Gilt nur für Jagdausübungsberechtigte). BESCHLUSS: Der Marktrat Nittendorf stimmt den Antrag auf Änderung der Verordnung über das freie Umherlaufen von Großen Hunden und Kampfhunden wie beantragt zu. Die Verwaltung wird mit der Änderung der Verordnung beauftragt. Mehrheitlich beschlossen Ja 16 Nein 1 Anwesend 17 Auszug aus der Marktratssitzung am 25.03.2025
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