MAI 2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 33 Der Markt Nittendorf hat mit Beschluss des Marktrates vom 25.03.2025 die Einbeziehungssatzung „Schönhofen, Flurnummer 550“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung mit Fassung vom 18.02.2025 in Kraft. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung ist in dem eingefügten Plan zu ersehen. Lageplan, Ortsteil Kühschlag: Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit der Begründung bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer Nr. 20 (Adresse: Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf), während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. In den Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug genommene technische Normen, die nicht öffentlich zugänglich sind (insb. DIN-Normen) können bei der Gemeinde eingesehen werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch im Internet unter www.nittendorf.de veröffentlicht. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Nittendorf geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Nittendorf, 15.04.2025 Helmut Sammüller 1. Bürgermeister kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Deckblattänderung nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Marktes Nittendorf unter www.Nittendorf.de als pdf-Datei veröffentlicht. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Nittendorf, 10.04.2025 Sammüller Erster Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DES MARKTES NITTENDORF Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Einbeziehungssatzung Schönhofen „Flur.Nr. 550“ (Ortsteil Kühschlag) Markt Nittendorf
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