DEZEMBER 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 33 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplanes „Pollenried / Dachgred West“ mit 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen der Deuerlinger Straße im Ortsteil Pollenried, Markt Nittendorf Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Der Marktrat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Pollenried / DachgredWest“ im Ortsteil Undorf aufzustellen. Zusätzlich wurde die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich in Teilbereichen der Deuerlinger Str. beschlossen. In der Sitzung vom 19.03.2024 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes angepasst und der Auslegungsbeschluss gefasst. In der Sitzung vom 19.03.2024 wurde zudem die 9. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Der Marktrat hat in beiden Fällen die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der jeweilige Geltungsbereich ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen: 1) Bebauungsplan „Pollenried / Dachgred-West“ 2) 9. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes Der Entwurf des Bebauungsplanes „Pollenried / Dachgred West“ für das dargestellte Gebiet und die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes werden mit Begründung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 02.12.2024 – 10.01.2025 im Rathaus Nittendorf, Am Marktplatz 3, Zimmer-Nr. 20, zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo – Mi und Fr: 07:30 – 12.00 Uhr, Do: 13.00 – 18.00), oder nach telefonischer Vereinbarung öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch werden die Planungen erläutert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Marktes Nittendorf unter www.Nittendorf.de als pdf-Datei veröffentlicht. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Nittendorf, 18.11.2024 Sammüller Erster Bürgermeister sind ebenfalls nicht betroffen. Erhebliche Auswirkungen sind damit nicht zu erwarten. Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Marktes Nittendorf unter www.Nittendorf.de als pdf-Datei veröffentlicht. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Die Aufhebung des Bebauungsplanes mit der 1. Änderung erfolgt im Regelverfahren. Nittendorf, 15.11.2024 Sammüller Erster Bürgermeister
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